Beiträge von Cyre

    Guten Morgen,

    im EOFM gibt es keine Möglichkeit die Tage der gewünschten Kürzung zu erfassen. Man kann nur "von hinten" die Verweildauer kürzen, aber nicht konkret auswählen Datum xx.yy.zz ist der ToB.

    Das Vorgehen wie oben ausgeführt bietet sich vielleicht bei oGVD-Tagen an, um dort den "ungerechtfertigten" Zuschlag von vornerein nicht zu berechnen und der Kasse ggf. den Prüfgegenstand zu rauben. Für uGVD sehe ich es kritisch, da die Prüfung ja immernoch auf primäre FB erfolgen kann und man im Grunde nichts gewinnt. Trotzdem eine Prüfung und ggf. sogar den ganzen Fall gestrichen, dazu noch Prüfquote und der ganze andere anhängende "Quatsch".

    Wenn allerdings im oben geschilderten Fall auf uGVD geprüft wurde, dann müsste es ja ein "positives" Gutachten sein. Verzwickt.

    Freundliche Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Guten Morgen,

    wie Sie merken ist das eine schwierige Konstellation - hat sich noch niemand an eine Antwort gewagt. Ich stehe auch ab und an vor dem Problem - nichttraumatische Hämatome aufgrund Clexane oder Ähnliches. Habe mich dann oft dem S-Kapitel bedient, ohne wirklich glücklich zu sein.

    Die vorgeschlagene T80.8 deckt den Sachverhalt ja prinzipiell ab, wenn auch ebenso unspezifisch. Hier wäre ein "eigener" Kode hilfreich, wenn es eben wirklich nur im subkutan-Gewebe ist und nicht traumatisch, also ohne S-Kode.

    Also zusammenfassend - ich würde vermutlich an Ihrer Stelle auch auf die T80.8 ausweichen, finde den Sachverhalt aber grundsätzlich schlecht abbildbar.

    Mit freundlichen Grüßen aus Sachsen

    Cyre

    Hallo,

    danke für die Ausführungen.

    Ja, kodiert als HD ist die Pneumonie, die COPD war nach meiner Kodierung die ND.

    Ich hatte gehofft, dass es vielleicht irgendwo einschlägige Vorgaben gibt und man nicht wieder auf den med. Sachverstand des Kassenmitarbeiters hoffen muss. Beim MDK scheint man diesen ja immer öfters vergeblich zu suchen. Solche Gutachten ärgern mich.

    Freundliche Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Hallo,

    ich wühle einmal das alte Thema wieder an die Oberfläche. Gibt es aktuell abweichende Vorgaben in Bezug auf die Konstellation Pneumonie und COPD und die Wahl der HD?

    In meinem Fall kommt die Patientin mit radiologisch nachweisbaren Infiltraten bei bekannter, schwerster COPD. Erregernachweis gelingt mit 2 versch. Keimen, u.A. Staph. aureus. Antibiose und O2-Gaben erfolgen.

    Kodiert habe ich die J15.6+B96.2 als HD, J15.2+B95.6 als ND und J44.01 als HD.

    Nun kommt das Gutachten mit der Aussage, die HD ist die J44.01.

    "radiologisch zeigte sich bei Aufnahme eine schwere COPD mit bronchopneumonischen Infiltraten in den Unterfeldern beidseits." (Auszug aus dem LB)

    Daneben wird mir noch der Pleuraerguss gestrichen, aber das nur am Rande. Es erfolgen auch keine weiteren Ausführungen zu den Pneumonien, so als wäre das alles in der J44.01 inkludiert.

    Wie kann ich im Bestreiten argumentieren, außer dass die Pneumonie ja bestand, das akute Problem darstellt und entsprechend antibiotisch behandelt wurde?

    Herzlichen Dank - in den SEG4 habe ich zu dem Thema leider nichts gefunden.

    Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Hallo,

    unser KIS (Orbis) bringt seid dem letzten Update eine entsprechende rote Plausibilitätsprüfung. Früher war da nur der blaue Hinweis, dass es sich um einen Eingriff nach §115 handelt, jetzt erscheint rot " ... OHNE Kontext" oder - sollte man doch mal einen PG 4 oder so haben in grün dann "mit Kontext"

    Beispiel

    Ist eine grobe Hilfe, aber in den meisten Fällen traten postoperativ Beschwerden auf, die zur stationären Überwachung geführt haben. Somit greift das ganze Konstrukt nicht. Auch werden ebenfalls stattfindende Eingriffe, die nicht AOP-Potential haben nicht berücksichtigt und die Meldung trotzdem angezeigt (Beispiel Sehnendebridement bei Schulter-Arthroskopie)

    Und zu der Eingangsfrage: Der Hinweis auf diesen vollkommen überflüssigen ICD-Kode hatten wir als Kodierer noch nicht erhalten. Hier gibt es auch noch keinen Fahrplan, wann diese MBEG versandt werden soll. Aktuell warten wir auf die Rechnungsrückweisung der Kasse und liefern dann MBEG mit Rechnung nochmal an ... Tja, läuft ja erst seit drei Monaten der Spaß.

    Grüße an die geplagten Mitstreiter

    Cyre

    Guten Morgen an die Forums-Gemeinde,

    um Sie alle am Ausgang meines Falles teilhaben zu lassen:

    Wir sind ins Bestreiten bei beiden Fällen gegangen. Einmal Rückmeldung der Kasse: Sie folgen der Argumentation (ohne Präjudiz) (Bearbeiterin 1) und einmal sie leiten das EV ein und möchten Unterlagen haben.(Bearbeiterin 2)

    Habe jetzt telefonisch nachgefragt wie ich mich verhalten soll, da FZL ja ein Sachverhalt ist, bei dem eben zwei Aufenthalte des Patienten tangiert werden. Bearbeiterin 3 war nun ganz verwundert wieso der überhaupt geprüft wurde (weil WA außerhalb der oGVD) und macht den Fall zu. :D

    Und ich werde jetzt zwei AWPs abrechnen und hoffen, dass die beiden "falschen" Negativgutachten uns nicht unsere Prüfquote kaputt machen.

    Liebe Grüße und vielen Dank an alle, die zum Denkanstoß geholfen haben.

    Cyre

    Hallo,

    bzgl. des Schlichtungsspruches wird man sich vermutlich an dem Passus "resistenzgerecht" aufhängen. Da die Kodes aber obligat sind (ich streite mich da auch immer wieder mit einer meiner Kolleginnen) und Aufwand ja im Sinne des Abstriches erfolgt ist, würde ich zu den "R"-Kodes ausweichen und den Keim dort anhängen (R89.5 z.B.)

    Mit lieben Grüßen aus Sachsen

    Cyre