Hallo,
Sie haben eine PN.
Herzliche Grüße
Gabriele Gumbrich
Hallo,
Sie haben eine PN.
Herzliche Grüße
Gabriele Gumbrich
Hallo valea,
ich habe Ihnen eine pn gesendet.
Sonnige Grüße aus Düsseldorf
Hallo,
ich habe Ihnen zu Ihrer Frage eine PN gesendet.
Herzliche Grüße
Hallo Miko,
Sie haben eine PN.
Herzliche Grüße
Hallo Herr Scholze,
Sie haben eine PN.
Viele Grüße aus Düsseldorf
Hallo \"CIP\",
Sie haben eine PN.
Viele Grüße aus Düsseldorf
Hallo 1ne MDA,
ich habe Ihnen eine PN geschickt.
Viele Grüße
Hallo Mücke,
ich habe Ihnen eine PN geschickt.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr Schädlich,
die KBV hat eine eigene Homepage zum Thema eingerichtet. Unter http://www.ebm2000plus.de finden Sie neben den vorgenannten Dateien auch Ergebnisse der durchgeführten Online-Chats.
Herzliche Grüße
Hallo Herr Walter,
ich sehe das auch so wie Herr Regorz. In Zweifelsfalle würde sich ein Gericht wohl an den allgemein üblichen Vergütungsmodalitäten orientieren. Üblich sind für konsiliarärztliche Leistungen i.d.R. die GOÄ oder der DKG-NT I. Wenn es sich um eine regelmäßige Kooperation handelt, empfiehlt es sich, um Streitfälle zu vermeiden, eine grundsätzliche Vereinbarung zu treffen (bei GOÄ-Abrechnung daran denken, ggf. auch den Steigerungfaktor festzulegen).
Viele Grüße
Hallo Frau Stracke,
ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass der neue EBM 2000plus Anwendung finden wird, denn den alten EBM wird es ja ab 2005 nicht mehr geben. Zwar ist laut AOP-Vertrag eine Vergütung über Fallpauschalen geplant, mit einer Fertigstellung zum 1.1.2005 ist aber m.E. realistischerweise nicht zu rechnen.
Gerne informieren wir Sie aktuell auf unserem Seminar \"Abrechnung und Kalkulation ambulanter Operationen nach dem neuem EBM 2000plus\" am 23.11.2004 (nur noch wenige Plätze frei) oder am 17.12.2004 in Düsseldorf.
Weitere Informationen:
http://www.dki.de/index1.html?Ve….cfm?semnr=4448
Viele Grüße