Beiträge von Wanninger

    Hallo,

    die ersten "Auswertungen" mit dem DRG-System 2004 weisen im Vergleich zu 2003 einige Überraschungen auf, die in der Summe zu einem deutlichen Abfall des CMI führen. Dabei scheinen mehrere Änderungen des Gruppierungsprozesses eine Rolle zu spielen, was auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist.
    a) Die Splitkriterien haben sich messbar verschärft. In der Regel wurde der PCCL-Wert um 1 erhöht und/oder ein bisher vorhandener Alterssplit entfernt. DRGs, die bisher keinen Alterssplitt hatten, haben dafür einen bekommen (< 2 Jahre, < 19 Jahre, > 75 Jahre).
    b) Die CC-Werte von Diagnosen weisen variable Wertigkeiten auf und werden nach einer mir nicht bekannten Regel bei bestimmten Diagnosekombinationen auf 0 gesetzt.
    c) Der Katalog der Hauptdiagnosen, die eine bestimmte DRG triggern, hat sich im Vergleich zu 2003 sehr deutlich geändert. (Wo es nicht passte, wurde eine neue DRG, in der Regel eine Z-DRG hinzugefügt).
    d) die Rel.-Gewichte der A-DRGs wurden (gering) heraufgesetzt, die der B- und C-DRGs aber (deutlicher) vermindert.
    e) Dies scheint sowohl für die chirurgischen als auch die medizinischen Partitionen zu gelten.

    Die Konsequenzen: Der Anteil der A-DRGs sinkt, der Anteil der B/C-DRGs steigt --> der CMI sinkt, und zwar nicht unerheblich.

    Gibt es aus anderen Häusern ähnliche Ergebnisse?

    Gruß
    R. Wanninger

    Hallo Herr Lückert,
    die beiden Codes N18.90 und N18.91 sollten doch eher die Ausnahme bleiben.
    Ein chronischer Dialysepat. bekommt bei uns den Code N18.0 in Kombination mit Z49.1.
    Soll lediglich eine Niereninsuffizienz (erhöhtes Krea ???) codiert werden, so kann man die N18.91 nehmen, wir bevorzugen allerdings dann die N18.8. Beliebt ist in diesem Zusammenhang auch die N19, ich halte sie für vollkommen entbehrlich.

    Grüße
    R. Wanninger (Nephrologe)

    Hallo,

    mit liegt ein Fall vor, wo knapp 4 Wochen nach regulärer Beendigung des Krankenhausaufenthaltes (6.-27.9., angegebene voraussichtliche Verweildauer 26 Tage) eine Befristung bis zum 26.9. ausgesprochen wurde.
    Meines Wissens ist dieses rechtswidrig, ich finde aber die Quellen nicht mehr wieder.
    Kann jemand helfen?
    Vielen Dank
    R. Wanninger

    Hallo Herr Schikowski

    versuchen sie es mal mit der Prozedur 5-392.2 (innere Fistel mit allogenem Material), dann landen sie in der DRG L09A,B,C.
    Als Hauptdiagnosen anstelle der N19 die N18.0, denn in der Regel weiß man schon, dass es sich um eine terminale Niereninsuffizienz handelt. Dazu die Z45.2, wird der Pat. schon dialysiert, die Z49.1, ansonsten die Z49.0.
    Die C64 nur, wenn das Nierenca. während des Aufenthaltes operiert wurde, bei &quot;Zustand nach&quot; die Z85.5
    Die E14.20 würde ich aus prinzipiellen Erwägungen nie codieren, man kannfast immer zwischen TypI und TypII-Diabetes unterscheiden, also die E11.20, bei zusätzlicher Retinopathie noch N08.3* und H36.0*.
    Die Überwässerung beim Dialysepat. mit I50.1

    Grüße
    R. Wanninger