Beiträge von Lades

    Sehr geehrtes Forum,

    zu dem seit 1.1.2005 neuen OPS-Kodes für die medizinische Evaluation zur Transplantation (1-92) bin ich nun gefragt worden, ob die einzelnen Prozeduren zusätzlich zu kodieren sind, oder in diesem Kode enthalten sind.

    Ich tendiere dazu die einzelnen Prozeduren anzugeben, bin mir aber nicht sicher.

    Da ich weder im OPS noch in den DKR einen entsprechenden Hinweis finde, würde ich mich über Meinungen aus dem Forum freuen.


    Viele Grüße,

    A. Lades

    Sehr geehrtes Forum,

    wie sind uns nicht sicher bzgl. der Kodierung eines Falles aus dem Bereich Gynäkologie/Geburtshilfe:

    Eine Patientin wurde im November 2004 in der 19. SSW mit Zervixinsuffizienz bei Infektion des Genitaltraktes mit Escherichia coli stationär aufgenommen. Nach zehn Tagen kam es zu einem inkompletten Spontanabort.

    Frage 1: Ist untenstehende Kodierung korrekt, die in die O65A (Andere vorgeb. stat. Aufnahme) führt? Oder sollte besser der Abort als HD kodiert werden, der die DRG O40Z (Abort mit Dilatation und Kürettage) triggert?

    HD: O34.3 Zervixinsuffizienz
    ND: O09.2 Schwangerschaftsdauer
    ND: O23.5 Infektionen des Genitaltraktes
    ND: B96.2 Escherichia coli
    ND: O03.4 Spontanabort: Inkomplett
    Prozeduren

    Frage 2: Bei Aufnahme vor einer Entbindung gibt es die 7-Tage-Regel (DKR 1511a). Gilt diese auch für Fälle, die nach mehrtägigen, -wöchentlichen Aufenthalt mit einem Abort enden, bzw. beendet werden?

    Über Meinungen, Kodiervorschläge, Erfahrungen würden wir uns sehr freuen.

    Vielen Dank und viele Grüße,

    A. Lades

    Liebes Forum,

    ich bin mir nicht ganz sicher und würde mich sehr über Meinungen oder Erfahrungen zu folgender Kodierfrage freuen:

    Patient wird wegen Gallengangsverschluss aufgenommen, Ursache für den Gallengangsverschluss sind bekannte Lebermetastasen eines Magen-Ca. Behandelt wird nur der Gallengangsverschluss: es wird ein Stent eingelegt.

    Ich würde nach DKR 0201d kodieren:
    \"Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrundeliegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren, sofern ausschließlich das Symptom behandelt wird. Die zugrundeliegende Erkrankung ist als Nebendiagnose-Kode anzugeben.\"

    Als HD würde ich den Gallengangsverschluss angeben und als ND die Lebermetastasen und das Magen-Ca. Ist dies korrekt? Oder kann man den Gallengangsverschluss nicht als \"Symptom\" bezeichnen?

    (Die Kasse bittet um Begründung des Mehraufwands für die Nebendiagnosen.)

    Vielen Dank und viele Grüße,

    A. Lades

    Guten Morgen Susanne,

    unsere Prüfsoftware gibt auch eine Warnung aus.

    Ich denke, es liegt daran, dass der maligne Pleuraerguss bereits in dem Kode C78.2 enthalten ist :icd: (siehe Druckversion der ICD 10 Version 2005).

    Viele Grüße auch aus München,

    Anja Lades

    Liebes Forum,

    hat jemand Erfahrung mit der Hauptdiagnosenwahl bei geplanten Routinewechseln von Gallengangsstents?

    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass hier die DKR D005d (geplanter Folgeeingriff) anzuwenden ist:
    \"Auch bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen des Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist.\"

    Deshalb würde ich den ursprünglichen Gallengangsverschluß als Hauptdiagnose kodieren.

    Die Krankenkasse ist anderer Meinung und möchte entweder die T85.5 (Mechanische Komplikation durch gastrointestinale Prothesen) oder die Z09.0 (Nachuntersuchung nach chirurgischem Eingriff) als HD.

    Wie wird in anderen Häusern kodiert?

    Über Meinungen, Erfahrungen mit Kassen oder MDK, Kodierhinweise würde ich mich sehr freuen!

    Allen noch ein gutes neues Jahr,

    viele Grüße,

    A. Lades

    Hallo Urogert,

    vielen Dank für Ihren Kodiervorschlag! Er bestätigt zum Großteil meine Überlegungen. Und für den zweiten Eingriff ist 8-138.x wohl der treffendere Kode.

    Eine schöne Woche und viele Grüße aus München,

    A. Lades

    Liebes Forum,

    beim Thema Wiederaufnahme bin ich mir zu einer Frage nicht sicher:

    Muss ein zusammengeführter Fall nochmal gegen einen voran gegangenen Fall geprüft werden?

    Beispielsweise müssen ein Fall mit einer DRG, Patition A, und der nachfolgende Fall mit DRG, Partition O, aus gleider MDC zusammengefasst werden, da Wiederaufnahme innerhalb der 30-Kalendertage-Frist.
    Es existiert aber noch ein dritter Fall, zeitlich gesehen vor dem ersten (ursprünglich Part. A) mit einer DRG, Partition M der gleichen MDC. Muss man nun den neuen, zusammengefassten Fall (Part. O) gegen den davor liegenden Fall (Part. M der gleichen MDC) prüfen?

    Ich denke nicht, bin mir aber wie gesagt nicht 100% sicher.

    Über eine Antwort/Hinweis würde ich mich sehr freuen.


    Mit freudlichen Grüßen,

    A. Lades