Beiträge von Pandur

    Hallo,

    erstmal vielen Dank für die Hinweise.

    @Herr Schaffert: Eine Verwechslung ist hier m.E. ausgeschlossen, da sich das eine aus dem anderen ergibt.

    Der Nachweis, dass es sich nicht um Upcoding handelt, sondern um Leistungsstrukturveränderung scheint zumindestens theoretisch sehr einfach. Denn die DRGs die bsplw. über das Alter gesteuert werden sind nicht Upcodingrelevant und ebenso nicht die verweildauerbedingten Zuschläge. Zusätzlich sind auch m.E. die \"Z\" DRGs in 2003/2004 vom Upcoding ausgeschlossen (für das Jahr 2005 ist diese Frage noch nicht geklärt). Dann gibt es noch die definitiven Leistungsänderungen durch Änderungen in den internen Strukturen bsplw. neu eingeführte Leistungen.

    An sich klingt das für mich alles logisch und man kann auch nicht von Upcoding sprechen aber ich glaube die Vertragspartner sehen das ein wenig anders. Für jedes Argument gibt es eben auch ein Gegenargument.

    Und um zu ursprünglichen Problem zurückzukommen: Was mache ich bei meinem Versuch ein Upcoding im Jahr 2005 zu widerlegen, wenn die \"Z\" DRGs (also ohne Schweregradeinteilung) auf einmal doch zu einem Upcoding gezählt werden, obwohl tatsächlich ein anderes Patientengut behandelt wurde. Sprich ich habe nicht höher kodiert von \"C\" nach \"A\" innerhalb der gleichen Basis DRG.

    :sterne:

    Gruss

    Pandur

    Hallo,

    vielen Dank für die ausführlichen Antworten, obwohl ich lieber etwas anderes gehört hätte.

    Bei diesen Entwicklungen machen mir die endgültigen Erlösausgleiche für das Jahr 2005 schon jetzt Sorgen. Ich höre schon jetzt die Krankenkassen sagen (bei Mehrerlösen und gestiegenem CMI): das ist alles Upcoding und zu 100% zurückzuzahlen. Das würde bedeuten, dass ein differenzierter Erlösbericht für das Jahr 2005 so gut wie keinen Sinn macht, da man ein Upcoding oder eine Strukturveränderung so gut wie gar nicht nachweisen könnte.

    An dieser Stelle möchte ich noch fragen ob jemand die neuen Bezeichnungen der CC Werte hat, denn in 2003/2004 war für die CC \"Z\" ja noch die Bezeichnung DRG (Diagnose) ohne Schweregradunterteilung. Warum hier das System eigentlich grundlegend verändert wurde ist für mich absolut unverständlich. :noo:

    Vielen Dank nochmals.

    Gruss

    Pandur

    :devil:

    Hallo Forumsmitglieder !!

    Folgende Frage zum Thema Upcoding 2005:

    Wie wird das Upcoding im Jahr 2005 in Bezug auf die \"Z\" DRGs berücksichtigt ?

    In den Jahren 2003/2004 war es meiner Meinung nach so, dass ein Upcoding innerhalb der gleichen Basis DRG zu Stande kommt bsplw. \"C\" nach \"B\" oder \"B\" nach \"A\". Die \"Z\" DRGs waren hierbei neutral bzw. war hier ein mögliches Upcoding nicht erkennbar.

    Da in 2005 mehrere \"Z\" DRGs hinzugekommen sind und wohl auch in einigen MDA Schulungen darauf hingewiesen wird, sind \"Z\" DRGs in 2005 auch Upcoding relevant!? Gibt es hierzu Veröfffentlichungen oder Erkenntnisse ?

    Meiner Meinung nach sind die \"Z\" DRGs auch in 2005 nicht Upcoding relevant, da nicht innerhalb einer Basis DRG und auch keine Steigerung des CC.

    Für einige Rückmeldungen wäre ich dankbar.

    Gruss

    Pandur

    :d_gutefrage:

    Hallo,

    alternativ könnten Sie sich auch an den Krankenhauszweckverband wenden. Die haben nämlich eine Tabelle für die Erlösausgleiche (inkl. eines differenzierten Erlösberichtes) in der man seine Daten einfach einlesen kann und der Rest dann automatisch ermittelt wird.

    Gruss

    Pandur

    :k_biggrin:

    Hallo Forum,

    ich bin auf der Suche nach einer detaillierten Darstellung der Erlösausgleichsberechnung 2005. Gibt es hier so etwas wie ein Ablaufschema, dass genau zeigt was passiert wenn z.B. Gesamtmehrerlöse enstanden sind aber nur durch Überschreitung bei den Zusatzentgelten.

    Ich wäre dankbar wenn mir jemand einen Hinweis geben könnte.

    Gruss

    Pandur

    Hallo Herr MSimon,

    so wie Sie würde ich es auch handhaben, etwas anderes macht eher keinen Sinn. Dennoch halte ich die o.g. Satzbildung für sehr unglücklich und für sehr verwirrend. :sterne:

    Ich glaube auch, dass uns so etwas in Zukunft nicht erspart bleiben wird.

    Irgendwie werde ich das Gefühl auch nicht los, dass je weiter sich das System entwickelt, desto mehr Ungereimtheiten treten auf. Auch die Ausweitung der Zusatzentgelte halte ich persönlich nicht für besonders förderlich aber das ist ein anderes Thema.

    Gruss

    Pandur

    (bei uns ist es ebenso ungemütlich, grau und kalt)

    :i_weihnachtsmann:

    Hallo,

    mich würde noch etwas anderes zu diesem Thema interessieren.

    Folgendes steht im 2.FPÄndG:

    Die Bewertungsrelationen für Überlieger sind jeweils nach dem im jeweiligen Vorjahr geltenden DRG-Katalog vorzulegen, d.h. bei Vorlage für den Vereinbarungszeitraum sind für die Überlieger die Bewertungsrelationen des DRG-Katalogs des laufenden Jahres anzuwenden.

    Welche Bewertungsrelationen nehme ich denn nun für die Überlieger, die aus dem Vorjahr oder die aus dem laufenden ? Für das Vorjahr meine ich hier 2004 und das laufende (in dem man die Überlieger ja eigentlich erst bestimmen kann) 2005.

    Entweder ist das sehr unglücklich formuliert oder ich bin einfach unfähig diesen Satz richtig zu interpretieren.

    Gruss

    Pandur

    Hallo,

    ich habe gerade nicht die Systematik aus 2005 vor Augen, aber ich glaube es hat sich nichts geändert und von daher ist die E1 ohne Überlieger am Jahresbeginn. (100% Gewissheit haben Sie, wenn Sie ins 2. Fallpauschalenänderungsgesetz gucken).

    Gruss

    Pandur

    Zitat


    Original von Lueckert:
    Hallo,

    ich verstehe das anders, Mehrleistung bezieht sich nur auf Mengensteigerung. Ergo können Sie ihre IST-2004 Zusatzentgelte, auch 2005 abrechnen, nur dürfen Sie keine Leistungen ausweiten bzw. können auch keine Budgetveränderung zu 2004 durch ZE erwarten (ist auch nie beabsichtigt gewesen).


    Hallo,

    wozu dann die neuen Zusatzentgelte, wenn ich meine Leistungen nicht ausweiten darf ??

    Gruss

    Pandur