Hallo,
erstmal vielen Dank für die Hinweise.
@Herr Schaffert: Eine Verwechslung ist hier m.E. ausgeschlossen, da sich das eine aus dem anderen ergibt.
Der Nachweis, dass es sich nicht um Upcoding handelt, sondern um Leistungsstrukturveränderung scheint zumindestens theoretisch sehr einfach. Denn die DRGs die bsplw. über das Alter gesteuert werden sind nicht Upcodingrelevant und ebenso nicht die verweildauerbedingten Zuschläge. Zusätzlich sind auch m.E. die \"Z\" DRGs in 2003/2004 vom Upcoding ausgeschlossen (für das Jahr 2005 ist diese Frage noch nicht geklärt). Dann gibt es noch die definitiven Leistungsänderungen durch Änderungen in den internen Strukturen bsplw. neu eingeführte Leistungen.
An sich klingt das für mich alles logisch und man kann auch nicht von Upcoding sprechen aber ich glaube die Vertragspartner sehen das ein wenig anders. Für jedes Argument gibt es eben auch ein Gegenargument.
Und um zu ursprünglichen Problem zurückzukommen: Was mache ich bei meinem Versuch ein Upcoding im Jahr 2005 zu widerlegen, wenn die \"Z\" DRGs (also ohne Schweregradeinteilung) auf einmal doch zu einem Upcoding gezählt werden, obwohl tatsächlich ein anderes Patientengut behandelt wurde. Sprich ich habe nicht höher kodiert von \"C\" nach \"A\" innerhalb der gleichen Basis DRG.
:sterne:
Gruss
Pandur