Beiträge von qm

    Zitat


    Original von eckhardt:


    Als Kenner würde ich mich noch nicht bezeichnen. Dazu fehlen noch einige hundert Posts ;-).
    Eckhardt


    Den Wissensstatus würde ich nicht allein vom Status im Forum abhängig machen. Immerhin haben Sie ja schon Veröffentlichungen vorzuweisen!
    QM

    Hallo Herr Selter, Hallo Herr Eckhardt, Hallo gk,

    vielen Dank für die Antworten. Wir haben hier leider das Problem, das wir zumindest PDF Dateien nicht öffnen können, deshalb konnte ich nicht alle angegebene Literatur einsehen.

    Zwischen uns, Herr Selter, liegt glaube ich ein Verständnisproblem vor.
    Ich meine die auf den Rechnungen auftauchende Zuschläge wie z. B. DRG Systemzuschlag. Obwohl es ja nur Peanuts sind, berechnet uns ein Haus beispielsweise 0,26 Euro, ein anderes zum gleichen Zeitpunkt 0,30 Euro. Ähnlich ist es mit dem GEMBA Zuschlag.
    Ich möchte also wissen, welche dieser Zuschläge und Abschläge momentan berechnet werden (dürfen)und ob es Festbeträge sind oder sie prozentual von der Rechnungssumme ermittelt werden.

    Danke
    QM :roll:

    Hallo Herr Eckhardt,

    hier die Antwort auf einige Ihrer Fragen:

    Momentan arbeite ich im Justizvollzugskrankenhaus (JVK) Nordrhein-Westfalen. Wir sind hier für die stationäre und fachärztlich ambulante Versorgung der rund 20.000 Inhaftierten in NRw verantwortlich. Innerhald des Vollzugs (und nur hier ist unser Versorgungsauftrag) gibt es weder eine pauschalierende noch eine andere Art der Entgeltung für medizinische Dienstleistungserbringung.

    Da wir im wesentlichen den Charakter eines KH der Grundversorgung haben, geben wir einige Leistungen auswärtig in Auftrag (z. B. Thoraxchirurgische Eingriffe, Coros). Diese werden dann uns nach KFPV in Rechnung gestellt. Zudem sind wir im Sinne einer zentralen Dienstleistungseinheit für die Rechnungsprüfung umliegender Justizvollzugsanstalten verantwortlich.

    Per Verfügung (bindende Vorgabe) sind wir verpflichtet, eingehende Rechnungen auf Richtigkeit hin zu überprüfen.
    Für den medizinischen Aufgabenbereich mache ich das im Moment noch, die Prüfung auf rechnerische Richtigkeit übernimmt unsere Wirtschaftsverwaltung. Eine Mitarbeiterin ist ebenfalls Forumsmitglied.

    Die Anzahl der zu prüfenden Rechnungen liegt bei ca. 10/Monat. Deshalb können wir uns eine Einzelfallprüfung leisten. Mit der Wirtschaftsverwaltung zusammen habe ich eine Prozessanweisung incl. eines Flussdiagramm zur Darstellung des Ablaufs erstellt. Im wesentlichen erfolgt eine mehrschrittige Prüfung durch Wirtschaftsverwaltung und ärztliches Personal auf rechnerische und sachliche Richtigkeit. Dazu benutzen wir neben de Rechnung die in unserem Haus befindlichen Unterlagen des Patienten.

    Im o. g. Fall ist der Pat von einer JVA aus dem KH zugewiesen worden, am 5. Tag erfolgte die Weiterverlegung zu uns. Auf der Rechnung ist tatsächlich keine OPS Leistung vermerkt. den diesbezüglichen Arztbrief habe ich noch nicht vorliegen.

    Warum vermerkt das KH aber einerseits einen stationären Aufenthalt vom 25.2-29.2, gibt aber andererseits auf der Rechnung an \"Es liegt ein 24 Stunden Fall vor\" (zur Erinnerung DRG F60B)?

    Noch eine andere Frage an Sie als Kenner:

    Ein KH der Maximalversorgung in der Nähe rechnet Leistungen noch nach Bundespflegesatz/Sonderentgelt ab. Telefonisch ließ man mich wissen, man wisse nicht, ob man 2005 auf DRG umsteigen könne (Hausinterne Gründe, kein Status als Sonderkrankenhaus).
    Kann das sein? Müssen nicht alle Häuser ab 2004 nach DRG abrechnen?

    Gruß, ich hoffe, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben und danke für die Antworten
    QM

    Sehr geerte Damen und Herren,

    an dieser Stelle eine Verständnisfrage, Erklärung folgt:
    was besagt die Tagesfallregelung?

    Wir als KH rechnen unsere Leistungen nicht nach DRGab :lach:

    Zeitglewich müssen wir aber in Auftrag gegebene Leistungen nach draußen nach DRG bezahlen und diese Rechnungen prüfen.
    Dies tun wir, indem wir Webgrouper benutzen.

    In diesem Fall: 52 jähriger Pat., Diagnosen I21.0, keine OPS Leistung =F60.B. Stationär 4 Tage auswärtig, Verlegung zu uns.
    Rechnung über rund 1300 Euro, Angabe \"es liegt ein 24 Stunden Fall vor\". Diesen Betrag erhalte ich beim Webgroupen nur, wenn ich trotz 4tägigem Aufenthalt Tagesfall angebe. Tue ich dies nicht, ist der Erlös für das in Rechnung stellende KH fast doppelt so hoch.

    Was also ist ein Tagesfall?
    Danke für die Erklärungen
    qm

    Die Frage, ob Gehirnerschütterung (für mich ein leichtgradiges Schädelhirntrauma, welche nach der von Ihnen geschilderten Anamnese ja wohl vorgelegen hat) mit entsprechender, ja auch dokumentierter Beschwerdesypmtomatik (Kopfschmerz, Übelkeit, ...) oder G44.8 die Hauptdiagnose ist, läßt sich für mich aus dem geschilderten nicht eindeutig beantworten. Was war denn genau der Aufnahmeanlass?

    Daraus ableitend ließe sich vielleicht die HD exakter bestimmen.

    Nach Ihrer Schilderung des Falls tendiere ich auch eher zur Gehirnerschütterung (eine ja bekanntermassen klinische Diagnose anhand der Krankengeschichte und Beschwerden, hier sicherlich passend).
    Das Symptom Kopfschmerz ist hier enthalten.

    Nach kurzem Nachdenken: Nach Ihrer Schilderung würde ich Ihre Meinung teilen.


    :sonne: Sonnige Grüße
    qm

    Hallo Herr Sommerhäuser

    Verspätet aber doch deutlich vor Ihrem 1 Hochzeitstag herzlichen Glückwunsch an Ihre Frau und Sie auch von meiner Seite.

    Habe mich bisher gefragt, wie Sie Ihren Hauptberuf, ihr Hobby (mydrg) und die Sache mit den 2 Wohnsitzen unter einen Hut bekommen. Jetzt auch noch das?
    Spuren im Leben hinterläßt man bei den Menschen!

    Für Ihre gemeinsame Zukunft alles Gute!

    wünscht Ihnen Ihr erst seit 5 Jahren, aber glücklich (mit 2 Kindern) verheirateter

    qm

    In jedem Fall lohnenswert ist es, die bestehenden AEP Kriterien breit im KH zu kommunizieren einschl. der Folgen mangelhafter Dokumentation.

    Es gibt allerdings auch KHer, welche zusätzlich zu den Anamneseerhebungsbögen noch vom Arzt bei Patientenaufnahme auszufüllende Kriterienabfragebögen führen (als Ankreuzbogen). Diese fragen die AEP Kriterien ab. Damit ist die Dokumentation dann wasserdicht und schnell auffindbar, stellt allerdings auch einen Mehraufwand dar.
    qm

    Auch ich würde die Fo7.0 der Definition wegen als HD angeben.

    \"Zwecks Ausschluß eines Parkinson-Syndroms wird er aber innerhalb des Klinikums auf die neurologische Station (neue Fall-Nr., da Abrechnung nach DRG) verlegt.Dort wird diese Verdachtsdiagnose ausgeschlossen, aber ein Frontalhirnsyndrom (F07.0- organ. Persönlichkeitsstörung) diagnostiziert\"

    Dies entspricht ja der Definition der HD nach DKR (Rückwirkende ErMittlung des Aufnahmeanlasses).

    Die bestehende pulmonale Problematik ist als ND in jedem Fall anzugeben. Als HD würde ich sie keinesfalls wählen.
    Erstens entspricht es nicht der o. g. Definition der HD, zweitens macht es sich vor den Kostenträger schlecht, einen neurologischen Aufenthalt mit pulmonaler Insuffizienz zu begründen.

    P.S: Kann mir jemand sagen, wie ich die Zitierfunktion verwenden kann?
    Gruß
    qm

    Guten Morgen, Herr Kistler,
    Guten Morgen Herr Eckhardt,

    intuitiv würde ich die Lebercirrhose auch nicht kodieren. Hier liegt ja eine Ursache-Wirkungsbeziehung vor. Insofern ist es richtig, dass die Cirrhose nicht kodiert werden sollte.
    Weitere ND, die dem Leberkoma nicht zugeordnet werden können, würde ich, wie von Ihnen schon angeführt, durchaus kodieren.

    Gruß
    qm