Hallo Herr Eckhardt,
hier die Antwort auf einige Ihrer Fragen:
Momentan arbeite ich im Justizvollzugskrankenhaus (JVK) Nordrhein-Westfalen. Wir sind hier für die stationäre und fachärztlich ambulante Versorgung der rund 20.000 Inhaftierten in NRw verantwortlich. Innerhald des Vollzugs (und nur hier ist unser Versorgungsauftrag) gibt es weder eine pauschalierende noch eine andere Art der Entgeltung für medizinische Dienstleistungserbringung.
Da wir im wesentlichen den Charakter eines KH der Grundversorgung haben, geben wir einige Leistungen auswärtig in Auftrag (z. B. Thoraxchirurgische Eingriffe, Coros). Diese werden dann uns nach KFPV in Rechnung gestellt. Zudem sind wir im Sinne einer zentralen Dienstleistungseinheit für die Rechnungsprüfung umliegender Justizvollzugsanstalten verantwortlich.
Per Verfügung (bindende Vorgabe) sind wir verpflichtet, eingehende Rechnungen auf Richtigkeit hin zu überprüfen.
Für den medizinischen Aufgabenbereich mache ich das im Moment noch, die Prüfung auf rechnerische Richtigkeit übernimmt unsere Wirtschaftsverwaltung. Eine Mitarbeiterin ist ebenfalls Forumsmitglied.
Die Anzahl der zu prüfenden Rechnungen liegt bei ca. 10/Monat. Deshalb können wir uns eine Einzelfallprüfung leisten. Mit der Wirtschaftsverwaltung zusammen habe ich eine Prozessanweisung incl. eines Flussdiagramm zur Darstellung des Ablaufs erstellt. Im wesentlichen erfolgt eine mehrschrittige Prüfung durch Wirtschaftsverwaltung und ärztliches Personal auf rechnerische und sachliche Richtigkeit. Dazu benutzen wir neben de Rechnung die in unserem Haus befindlichen Unterlagen des Patienten.
Im o. g. Fall ist der Pat von einer JVA aus dem KH zugewiesen worden, am 5. Tag erfolgte die Weiterverlegung zu uns. Auf der Rechnung ist tatsächlich keine OPS Leistung vermerkt. den diesbezüglichen Arztbrief habe ich noch nicht vorliegen.
Warum vermerkt das KH aber einerseits einen stationären Aufenthalt vom 25.2-29.2, gibt aber andererseits auf der Rechnung an \"Es liegt ein 24 Stunden Fall vor\" (zur Erinnerung DRG F60B)?
Noch eine andere Frage an Sie als Kenner:
Ein KH der Maximalversorgung in der Nähe rechnet Leistungen noch nach Bundespflegesatz/Sonderentgelt ab. Telefonisch ließ man mich wissen, man wisse nicht, ob man 2005 auf DRG umsteigen könne (Hausinterne Gründe, kein Status als Sonderkrankenhaus).
Kann das sein? Müssen nicht alle Häuser ab 2004 nach DRG abrechnen?
Gruß, ich hoffe, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben und danke für die Antworten
QM