Beiträge von Brickwede

    Hallo liebes Forum,

    ich habe in der Suche nichts passendes gefunden:

    Wir verwenden regelmäßig DEBs. Nun kommt der MDK mit einem MDS Grundsatzgutachten um die Ecke, dass es erstens nur für den Ballon einer Firma (sequent please) und da auch nur für In-Stent-Stenosen eine positive Studienlage gäbe und daher nur in diesen speziellen Fällen die Kasse die Ballonverwendung zahlen müsse.

    Hat jemand Erfahrung mit dem Thema? Wie kommt man da raus?

    Vielen Dank!

    Hans-Peter Brickwede aus Berlin

    Hallo liebes Forum, hallo Datenmixer,

    ja auch ich finde, es gibt zu diesem Thema deutlich mehr Fragen als Antworten. Aus meiner Sicht spricht gegen den §129a, dass er den Willen der Vertragsschließung auf Krankenkassenseite voraussetzt. In der Vergangenheit war mir aber die Kassenseite nicht als großer Treiber der 116er Verträge aufgefallen, daher glaube ich nicht an eine große Motivation auf Kassenseite, hier freiwillig einzusteigen. Die DKG postuliert zwar einen sich nach Zulassung zu 116a ergebenden Kontrahierungszwang der Kassen, dies werden aber nach meiner Erwartung die Kassen anders sehen. Spannend ist sicherlich, ob und wie man die Regressregelungen übertragen wird. Mir fallen viele 116a-Gebiete ein, die extrem hohe fortlaufende Medikamentenkosten produzieren: Onkologie, Multiple Sklerose, Pulmonale Hypertonie ... .
    Habe läuten gehört, dass man gerade in diesen Tagen in S-H an einer Lösung des \"Medikamentenproblems\" arbeiten soll.

    Vielleicht hat ja noch jemand weitere Informationen???

    Vielen Dank!

    Liebe Grüße aus Berlin

    Hans-Peter Brickwede

    Hallo liebes Forum,

    auch ich darf mich mit § 116b beschäftigen. Die Kriterien sind sicherlich recht hoch gehängt und hier in Berlin sieht es so aus, als würde die Zulassungsbehörde zunächst sowieso nur über diejenigen Erkrankungen entscheiden, deren Behandlungskrtiterien der GBA bereits spezifiziert hat.
    Die Frage die mich umtreibt ist die der [f3][c=crimson]Medikamentenverordnung[/code][/f3]. Wie kommen die Patienten an ihre Medikamente? Viele tangierte Erkrankungen haben auch im ambulanten Bereich hohe Medikamentenkosten. Darf das (zu §116b zugelassene) Krankenhaus einfach rezeptieren? Oder müssen die Medikamente über die Khs.-Apotheke bezogen werden (§14 ApoG) mit der sich anschließenden Frage, wo die Khs. Apotheke ihr Geld her bekommt (einen Vertrag nach §129a SGB V mit den Kassen halte ich für eher unwahrscheinlich)?
    Sie sehen, ich drehe mich im Kreis und bedarf dringend Ihrer geballten Kompetenz.

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

    Brickwede

    Liebes hochkompetentes Forum,

    bei Fällen mit Beatmung ist es für mich immer wieder ein Mysterium, wann ein Patient in eine Beatmungs-DRG kommt und wann nicht. Habe inzwischen begriffen, dass eine potentielle B11Z ab 144 Beatmungsstunden overrult wird in eine Beatmungs-DRG.
    Aber nun stehe ich vor einem neuen Problem. Ein Fall mit 236 Beatmungsstunden ohne (nennenswerte) Prozeduren außer der neurologischen Frühreha über 28 Tage (8-552.7), Verweildauer 50 Tage. Mit der Hauptdiagnose G04.2 kommt er in die Beatmungs-DRG A13F. Mit z.B. der Hauptdiagnose I64 käme er in die DRG B43Z. Kann mir jemand sagen, wo ich denn diesen spannenden Algorithmus im Definitionshandbuch finde?

    Ganz herzlichen Dank!

    Mit hilfesuchenden Grüßen aus Berlin

    Brickwede

    Liebes Forum,

    für die Datenbankversion \"sind mindestens 80 % aller OPS-Ziffern ... anzugeben\". Kann mir jemand sagen, wie das gemeint ist?

    Ein Beispiel:
    Ich habe in einer Abteilung diese OPS-Verteilung:

    50 x OPS A
    20 x OPS B
    10 x OPS C
    07 x OPS D
    04 x OPS E
    03 x OPS F
    02 x OPS G
    02 x OPS H
    01 x OPS I
    01 x OPS J

    Muss ich dann die ersten 3 Codes (80% der Fälle) oder die ersten 8 Codes (80% der verschiedenen OPS-Codes) angeben? (Den Hinweis mit \"mind. die 10 häufigsten\" möchte ich hier einmal außer acht lassen, ansonsten wird\'s zu kompliziert)

    Ich hatte bisher 80% der Fälle dargestellt, bin aber über die o.g. Formulierung (S.17 bzw. 18 der Ausfüllhinweise) gestolpert. Vielleicht sehe ich ja auch Fallstricke, wo gar keine sind...
    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Ganz lieben Dank!

    Viele Grüße aus Berlin

    brickwede

    Hallo liebes Forum, Hallo Herr Helling,

    vielen Dank für die Reaktion. Die Spondylodese (I09C) hat ja deutlich geringere Implantatkosten als die Bandscheibenprothese (I45A/B), aber ein sehr ähnliches Relativgewicht. Die perioperativen Kosten (Verweildauer etc.) sehe ich dabei sehr ähnlich. Dementsprechend halte ich den Kostenunterschied zwischen Sponylodese und Prothese nicht sachgerecht abgebildet. Sehen Sie dies anders?

    Vielen Dank!

    Mit freundlichem Gruß

    Hans-Peter Brickwede

    Liebes Forum,

    \"Bandscheibenprothesen\" haben im vergangenen Jahr den Status 2 (also abgelehnt) bekommen. Wir hatten keinen Antrag gestellt. Nun überlegen wir, ob es lohnt, für spezielle zervikale Bandscheibenprothesen einen erneuten Antrag zu stellen. Leider bekommt man (zumindest ich) beim InEK keine Antwort, welche Bandscheibenprothesen abgelehnt wurden und warum.
    Kann mir jemand von Ihnen, vielleicht jemand der einen solchen NUB-Antrag vergangenes Jahr gestellt hat, weiterhelfen?

    Ganz herzlichen Dank aus dem diesigen Berlin.

    Mit freundlichen Grüßen

    Brickwede

    Hallo liebes Forum,

    die DKR 2006 waren m.E. in diesem Bereich ja auch nicht erhellend.

    Ich möchte aber gern noch mal auf die Frage von Sophie zurückkommen:

    Aufenthalt AIS mit Beatmung dann Einstellung auf Heimbeatmungsgerät:

    Wie halten Sie es mit der Kodierung der Beatmungsstunden?

    Vielen Dank!

    Brickwede