Beiträge von Brickwede

    Hallo Forum,

    man sagt der neue DRG-Katalog sei bereits bei den Selbstverwaltungspartnern. :d_pfeid: Hat ihn schon jemand gesehen oder gar ein wenig analysieren können? (Zusatzentgelte etc.)

    Würde mich sehr freuen, früh etwas darüber zu hören?

    Liebe Grüße

    Brickwede

    Hallo Forum,

    nur zur Ergänzung noch ein paar Änderungen des Kabinettentwurfs zum Referentenentwurf:
    - Eine Klage gegen Landes-Basisfallwert ist nun doch möglich, allerdings ohne aufschiebende Wirkung.
    - Die Legal-Definition teilstationärer Behandlung wird komplett herausgenommen.
    - Die Möglichkeit der Fehlerkorrektur des Landes-Basisfallwert bleibt, Ausgleichmöglichkeit entfällt.

    Schönen Tag noch!

    Brickwede

    Liebe Forum-User,

    Ihre Aussagen, dass die intensivmedizinische Komplexbehandlung vermutlich nicht erlösrelevant sein wird, hat mich etwas verwirrt. Wenn ich richtig gesehen habe, werden die Beatmungs-OPS ( 8-718 ) gestrichen. Ich dachte, als Ersatz würde dann dafür die Komplexbehandlung eingeführt, also notwendigerweise erlösrelevant. Wie sollte man sonst die Beatmung/Intensivbehandlung codieren, oder habe ich da was übersehen?

    Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
    Hans-Peter Brickwede

    Hallo liebes Forum,

    ich habe 2 Fälle, bei denen niemand die Rechnung zahlen will:

    1.) Ein Pat. der erst im einen Sozialamt und dann beim 2. Sozialamt versichert war. Zusätzlich ist er Überlieger aus 2003 in 2004. Wir sind Optionshaus in Berlin, haben also auch 2003 schon nach DRGs abgerechnet.

    2.)Ein Fall aus 2003, ebenfalls Überlieger nach 2004, der erst Sozialamt und dann GKV versichert war.

    Ich weiß, daß bei Kassenwechsel diejenige Kasse zahlt, bei der der Pat. zum Zeitpunkt der Entlassung versichert ist.

    Aber wie ist das beim Sozialamt und dann auch noch bei Überliegern ?

    Kann mir dazu jemand was sagen und möglichst auch noch, wo es steht ?

    Vielen Dank !

    Brickwede

    Hallo Herr Sander, hallo liebe Codierer im Lande

    ich greife mal diesen \"alten\" Beitrag auf um nochmals bei dem leidigen Theman Entwöhnung von der Beatmung nachzuhaken.
    Die Meinung von Herrn Dr. Sander ist doch recht MDK-freundlich, stundengenau bei der Entwöhnung nur die Zeit zu zählen, in der wirklich eine \"Beatmung\" mit C-Pap oder was auch immer stattgefunden hat. Hat man wirklich keine Chance, die Entwöhnung in ganzen Tagen durchzukriegen (z.B. Entwähnung mit 12h/24h C-PAP gleich 24h DRG relevante Beatmung) ?

    Gibt\'s da inzwischen neuere Meinungen oder eine sich allgemein durchsetzende Meinung? Im Forum sagen die einen so, die anderen so, soweit ich es mitgekriegt habe.
    Und wer die Entwöhnung ganztägig \"durchkriegt\", mit welchen Argumenten besteht er vor dem :d_neinnein: MDK? Die :dkr: geben ja wohl keine eindeutige Antwort?!?

    Ich hoffe, keinen allzu alten Hut angesprochen zu haben, bin ich doch noch ein \"junger\" :baby: MedCo.

    Vielen Dank !

    Brickwede :d_zwinker:

    Hallo liebes Forum,

    eine Pat. hat sich eigenfinanziert einer Bauchdeckenfettreduktionsoperation (Abdominoplastik) unterzogen und idt entlassen worden Danach mußte sie bei Wundheilungsstörungen mehrfach wieder aufgenommen und revidiert werden bis zur entgültigen Heilung.
    Wir hatten probiert, über die Kodierung L03.3 (Phlegmone am Rumpf) die Folgeaufnahmen über die GKV abzurechnen. Diese besteht auf der T81.4 und will garnichts bezahlen, da es sich um Komplikationen des ersten, selbstfinanzierten Eingriffs handle.

    1. Kann die GKV sich da komplett rausziehen ?
    2. Falls nein, wie sieht es aus mit der Fallzusammenlegung von Aufenthalten privat und GKV-finanziert ?
    3. (ich hoffe nicht zu sehr am Thema vorbei) Falls die GKV sich rausziehen kann, muß dann die Pat. die Komplikationsbehandlungen tragen oder die Haftpflicht des Operateurs ?

    Hat jemand in diesen Dingen Erfahrung ?

    Vielen Dank !

    Hans-Peter Brickwede
    MedController-greenhorn

    Guten Tag Herr Selter,

    vielen Dank für Ihre zügige Antwort! Bitte entschuldigen Sie die Nachfrage! Sie schreiben: \"kann nach +/*-Systematik kodiert werden (wie hier in diesem Fall), hat diese Vorrang\". Aus welcher Aussage (In DKR D012A?)geht das so dezidiert hervor ?
    Um die Sache noch zu komplizieren: Der genannte Fall ist aus 2003. Gelten auch die (falschen) Beispiele in den DKR als verbindlich? Und warum gibt es dann überhaupt eine I85.0 ?

    Vielen Dank !

    Hans-Peter Brickwede

    Guten Tag Herr Selter,

    ich möchte noch einmal wegen der Oesophagusvarizenblutung bei bek. Leberzirrhose nachfragen. Sie schreiben, daß die Kreuz-Stern-Systematik Vorrang hat, wenn es sie gibt. Man könnte aber auch die DKR D02b anwenden und bekäme dann natürlich als HD I85.0 und ND K70.03 raus.
    Ich bin noch neu in dem Geschäft und bräuchte eine möglichst stichhaltige Argumentation (DKR, Sozialgerichtsurteil o.ä.), wie hier abzurechnen ist, da ich aufgefordert bin, ansonsten dies vor dem Sozialgericht zu klären.

    Vielen Dank !

    Hans-Peter Brickwede