Beiträge von Ohr-Biß

    Hallo Herr Lindenau,

    Danke für die Hilfe. DRGSTATUSID bringt mich weiter, wenn der Fall abgerechnet ist, weil dann die eine abgerechnete DRG den Status '2' hat.

    Ich finde aber in der Datenbank die Konstellation, dass der Fall 2 DRG's mit dem Status '1' (= vidiert) enthalten kann. Und ich finde keinen Anhalt, welche dieser beiden DRG's die aktuell gültige ist:

    FALLNR LSTID DRGSTATUSID DRGCW BEMERKUNG
    4711 331009308 0 1,176 ag.gwi.app.statistics.drg.jgrouper.DrgGrouperBatchThread
    4711 331004473 0 1,348 Patientendaten ansehen (OMED/DRG)
    4711 331005607 0 1,167 Speicherung (OMED/DRGWP) J
    4711 331004473 1 1,348 DRG Freigabe (OMED/DRGWP) J
    4711 331004473 1 1,349

    [das SQL-Statement ist:
    SELECT f.fallnr,
    fd.lstid,
    fd.drgstatusid,
    fd.drgcw,
    fd.bemerkung
    FROM os_kern.fall_drg fd, os_kern.fall f
    WHERE (f.fallid = fd.fallid) AND (f.fallnr = '4711')]

    Bei diesem Fall sind die beiden DRGs mit Status '1' zum Glück identisch... aber als der Fall noch DRGs im Status '0' hatte, waren das 3 verschiedene DRGs.

    Ich bin ratlos ?( und für jede Hilfe dankbar,
    Ohr-Biß

    Liebe ORBIS-Profis,

    ich muß die aktuelle DRG des stationären Falles auslesen. In der Tabelle FALL_DRG stehen aber bis zu 6 Einträge pro Fall :wacko: Welche ist die "richtige"? Oder steht das in einer ganz anderen Tabelle?

    Wie lautet das korrekte Statement, um die aktuell zur Kodierung passende DRG zu finden ???

    Bin für jede Hilfe dankbar,
    Gruß
    Ohr-Biß

    Wobei wichtig ist: In der Grundkonfiguration lege ich die Basis-Verfahrensweisen fest, deren Grundrichtung später schwer oder nicht mehr zu korrigieren ist. Das meiste Hirnschmalz wird in der Konzeptionsphase benötigt. Unangenehmerweise muss der User zu diesem Zeitpunkt Entscheidungen fällen, die er eigentlich erst bei genauer Kenntnis des Programms mit letzter Sicherheit tätigen kann...

    Habe ich mich für den Kombi entschieden, kann ich später nur ganz schlecht sagen: \"und jetzt möchte ich offen fahren\" ;)

    Gruß aus Dortmund,
    F. Barsnick

    Guten Morgen Herr Horndasch,

    seit knapp 10 Jahren bin ich iMedOne-Administrator. Wenn Sie Fragen zum Programm, den Möglichkeiten der Applikation oder der Administration oder Unterstützung bei der Programmeinführung benötigen... sagen Sie kurz Bescheid.

    Wichtig ist ein Admin vor Ort, der sich im Programm und in den Klinikabläufen gut auskennt. da das Programm extrem fein einstellbar ist. Man kann nicht \"die CD von der Firma nehmen, einspielen und alles läuft\". Beim iMedOne können Sie -nach meiner Erfahrung- das Programm an die Klinik anpassen. Bei manchem anderen Hersteller müssen Sie die Klinik an das Programm anpassen ;)

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. F. Barsnick
    Leiter MedControlling
    Knappschaftskrankenhaus Dortmund in der Klinikum Westfalen GmbH
    Wieckesweg 27
    44309 Dortmund

    Nur einmal zur Erinnerung:

    Im Gesetz stand 2002, dass es in Deutschland dereinst maximal 800 DRG\'s geben darf. Die Hürde wurde schnell und sportlich genommen.

    Gruß aus Dortmund
    Frank Barsnick

    PS: Mal sehen, wann heute die 2007er DRG\'s im Internet freigegeben werden.

    Es hängt in meinen Augen von dem Aufwand ab, den das Redon erzeugt.
    Wenn die Drainage unbeachtet liegt, könnte der patient damit auch nach Hause gehen.
    Aber im Krankenhaus wird regelmäßig die Blutung / Sekretion in der Flasche kontrolliert, um bei Blutungen schnell eingreigen zu können. Und diese Kontrolle gibt es zu Hause nicht. Somit meine ich: Drainage mit dokumentierter, regelmäßiger Kontrolle kann nur im Krankenhaus erfolgen und belegt die Notwendigkeit der stationären Leistung.

    Gruß aus Dortmund

    Hallo Kollegen,

    hier eine schöne Idee des MDK:

    Ein Patient kommt in die Urologie und bekommt (als Erstbefund) seinen Blasentumor reseziert. Dann geht er nach Hause, besprochen ist -so er sich dazu entscheiden kann- die radikale Zystektomie für die nahe Zukunft.

    Dann wird er nach einiger Zeit erneut aufgenommen zur Entfernung der Harnblase, da er sich mit dieser Therapie anfreunden konnte.

    Die Idee des MDK: Da die weitere Behandlung des Patienten bereits während des ersten Aufenthaltes besprochen wurde, war die Behandlung bei der Entlassung nicht abgeschlossen. Daher ist die Zeit zu Hause nur als Beurlaubung zu sehen und beide Fälle seien nur ein langer Fall, der somit über nur eine DRG abzurechnen sei. (Die 3 mir bekannten Wiederaufnahmeregeln greifen nämlich nicht).

    Gibt es für diese Sicht des MDK eine Grundlage oder soll das ein Versuch sein, eine 4. Wiederkehrerregel einzuführen?

    Ich bin auf die Meinungen gespannt.
    Gruß aus Dortmund

    Hallo Kollegen,

    meine Lieblingskasse hat folgende Idee des MDK weitergereicht:
    Da ist ein Patient per Notfall-Einweisung (abdominelle Beschwerden; V.a. Appendizitis, V.a. Gastritis) in die Notfallaufnahme gekommen. Die Untersuchungen ergaben: Kein Blinddarm, sondern Gastritis. Abrechnung als vorstationär.

    Jetzt die Sicht des MDK:
    Die erfolgten Untersuchungen belegen eine durchgeführte Gastritis-Diagnostik (mit Festlegung dieser Erkrankung im Ambulanz-Brief) und diese sei eine ambulante Tätigkeit. Es ist keine vorstationäre Abrechnung möglich, denn die Gastritis wird ja in der Regel nicht stationär aufgenommen. Somit kann der Sinn des Vorstationären (Verhinderung einer Aufnahme) nicht gesehen werden.

    Jetzt soll das Ergebnis der vorstationären Betreuung zu einer Ambulanzpauschale führen? Gibt\'s für diese Sicht eine Grundlage oder ist das Blödsinn, für den ich es halte?

    Einen Gruß aus Dortmund
    (und ein schönes Wochenende)
    wünscht
    Frank Barsnick