Das DRG-Entgelt für den stationären Aufenthalt ist so berechnet, dass eine Behandlung am Moment der mittleren Verweildauer exakt kostendeckend sein soll (für den Durchschitt der deutschen Krankenhäuser und den Durchschnittspatienten dieser DRG).
Bei jeden Tag oberhalb der mittleren Verweildauer macht das Krankenhaus Verluste.
Diese werden nur ausgeglichen durch \"Mehrerlöse\", die das Krankenhaus dann erzielen kann, wenn auch Patienten unterhalb der mittleren Verweildauer entlassen werden.
Und ab (und unterhalb) der unteren Verweildauer wird die DRG-Rechnung durch Abschläge derartig zusammengestrichen, dass die Behandlung in diesem Zeitfenster sehr schnell unwirtschaftlich wird.
Damit ist unterhalb der unteren und ab der mittleren Verweildauer \"kein Geld übrig\". Und die Behandlugsfälle, die in den Fenster zwischen unterer und mittlerer Verweildauer einen wirtschaftlichen Vorteil des Hauses darstellen könne werden dringend benötigt, die Verluste durch Kurz- und Langlieger aufzufangen.
Es wird wahrscheinlich nur wenige Häuser geben, das durch die Umstellung DRG\'s Gelder übrig haben, die allgemein an Zuweiser oder Nachbehandler verteilt werden können. Aber im Rahmen der integrierten Versorgung können derartige Kooperationen unter Definition der Rahmenbedingungen, Leistungskatatloge, Entgeltaufteilungen und Garantieverpflichtungen vertraglich vereinbart werden.
Grüße aus Dortmund
F. Barsnick