Beiträge von Mehlhorn

    Hallo,

    unter welchen medizinischen Umständen läßt sich denn das Vorhalten einer befüllten und betriebsbereiten HLM codieren. Hier geht es ja nicht nur um Herzchirurgie, sondern um die Anwendung bei ARDS und anderen Gasaustauschstörungen.

    Voraussetzung: Das Gerät wird befüllt und kreiselnd einsatzbereit incl. qualifiziertem Personal vorgehalten - ähnlich einem Defi, Laryngoskop und Beatmungsgerät und was man noch so alles betriebsbereit auf der Station vorhält.

    Wann darf ich nun bei welchem Patienten diese o.g. Vorhaltung (der HLM) codieren als Prä-ECMO-Therapie?

    ARDS? Andere Gasaustauschstörungen ab Horrowitz-Index schlechter 200?

    Beste Grüße

    Hallo,

    eine Kasse schreibt per MBEG zurück, das KH hätte noch nicht die Mindestmenge bei Knie-TEP für das vergangene Jahr gegenüber der KK nachgewiesen.

    Müssen sämtliche 2000 KH allen 800 Kassen jeweils einzeln die Mindestmengen für jeden Eingriff und G-BA-Beschluß nachweisen? Wie? Sollen wir die hunderte OP-Berichte des letzten Jahres anonymisiert faxen?
    Oder haben die Kassen da Zentralen, wo sie das erfragen können? Macht das der MDK? Der prüft ja auch die G-BA-Richtlinien BAA, PNZ etc.

    Das sind ja Spitzfindigkeiten.... Ist die Rechnung auch fällig ohne den wie auch immer gearteten MM-Nachweis (Zinsen)? Oder erst mit Nachweis?

    Gruß BM

    Hallo,

    die Dokumentation des Inhalts der Besprechung (über das Maß der Doku in der Kurve hinaus) auf separaten Bögen ist vielleicht überzogen. Aber man muß ja erkennen können, worüber sich die Professionen unterhalten haben.

    Was heißt in diesem Zusammenhang "Multiprofessionell"? Wieviele Professionen müssen anwesend gewesen sein werktags bei einem individuellen Patienten, der weder Physiotherapie noch Psychologie an dem jeweiligen Tag benötigt hat? Müssen also werktags 4 (oder 5 oder 6) Professionen anwesend sein für jeden Patienten?

    Nach Paragraph des SGB V hat der Patient doch nur das Ausreichende, zweckmäßige und notwendige Maß der Therapie zu beanspruchen, nicht mehr. Wenn Physiotherapie oder Psychologie am individuellen Tag nicht notwendig war - müssen die dann unterschreiben?

    Viele Grüße

    Björn

    Hallo,

    ein Patient wird zur para-aortalen Lymphonodektomie nach Chemotherapie bei Hoden-Tumor (C62.1) aufgenommen.

    In der Histologie finden sich ausgedehnte Tumor-Nekrosen in allen Lymphknoten (kein vitales Tumor-Gewebe mehr).

    Ist hier dennoch C77.2 zu codieren? Oder gilt das nur bei Nachweis von vermehrungsfähigen Tumorzellen? Was war jetzt Anlaß der OP (HD?)???

    Viele Grüße

    Hallo DRG-Schlumpf,

    jede weitere Therapie dient der Sicherung des Behandlungserfolges der vorherigen stationären Behandlung (z.B. die Aufenthalte im Laufe eines Lebens im Krankenhaus nach der "Geburts"-DRG). Sonst lebt der Mensch kürzer und die Geburts-DRG mit dem "gesunden Einling" ist vergebens.

    Es scheint keine gute juristische Abgrenzung hierfür zu geben .....

    Ich habe nämlich dieselbe Frage in umgekehrter Richtung: Wenn vor- oder nachstationär eine Prozedur erfolgt, die die DRG ändert, darf sie dann mit zur Gruppierung herangezogen werden?
    Der Grouper und das KIS meckern genauso wie der DTA nach §301, daß der Zeitpunkt der Prozedur außerhalb des stationären Aufenthaltes ist. Das ist ja dann aber richtig -> so wie hier die Port-Implantation (wenn denn das eine Gericht Recht hätte und nicht die beiden anderen...).

    In einigen DRG geht ja bei Port-Implantation während der DRG der CM um 0,7 hoch.

    Was sagen dann die KK, wenn sie durch das Urteil mehr zahlen sollen, weil die Prozedur zur DRG gehört?

    Wer weiß, wie das gezählt wird - wie reagieren die Kassen?
    Insbesondere bei der Ausweitung der Vorstationär-Dauer über die 5 Tage hinaus auf mittlerweile 3 Monate aufgrund des BSG-Urteils...

    Viele Grüße

    B. Mehlhorn

    Hallo,

    wenn man sich sowieso immer rechtfertigen muß, daß ein Eingriff unter vollstationären Bedingungen gemacht wird, wieso gibt es die Unterscheidung in Kategorie 1 und Kategorie 2??? ?(?(

    In der Legende heißt es doch: Leistungen, die in der Regel ambulant erbracht werden können, sind mit der Ziffer 1 gekennzeichnet. Leistungen, bei denen sowohl eine ambulante, als auch eine stationäre Durchführung möglich ist, sind mit der Ziffer 2 gekennzeichnet.

    Wer hat denn die Wahlmöglichkeit bzw. wer entscheidet das?

    Gibt es Unterschiede in der Entscheidungsmöglichkeit zwischen Kategorie 1 und 2?

    Gruß

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    ich stolpere nun mehrfach über das Problem, daß sich Patienten mit oralen Antikoagulantien prellen und dann das entsprechende Körperteil so anschwillt durch eine Einblutung, daß sie stationär mehrere Tage überwacht werden - gffs. sogar die Gerinnungstherapie umgestellt wird.

    Wenn ich die Prellung selbst als HD wähle, dann denke ich: "Das kann ja nicht der Grund für die stationäre Aufnahme sein" - denn man nimmt ja Menschen mit Knieprellung nicht stationär auf.

    Wenn man aber die Hämorrhagie als HD wählt - weil er damit ja aufgenommen wird und sich was geprellt hat, was dann einblutete durch die Hämorrhagie, dann meckert der MDK.

    Die Hauptdiagnose kann doch nur aus dem Pool der Diagnosen gewählt werden, die den Krankenhausaufenthalt begründen können. Und das ist ja ne Prellung sicher nicht.

    Was ist es denn nun?

    Gruß

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    in der Definition für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung bei Erwachsenen steht unter 8-980 das Exklusivum

    Excl: Intensivüberwachung ohne akute Behandlung lebenswichtiger Organe
    In der Definition 8-98d.0 Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur) ist so ein Exklusivum nicht drin.

    Dennoch schreibt der Gutachter bei einem einjährigen Kind "Der Begriff Intensivüberwachung und Intensivbehandlung ist zu unterscheiden. Ein Patient ist dann als Intensivbehandlungsfall einzustufen..... .... Es handelt sich daher um eine Intensivüberwachung bei dem Kind".

    Ist denn hier überhaupt eine andere Codierung möglich? ;(

    a) Ein anderer Code muß gewählt werden (welcher)? ?(
    b) der selbe Code muß bleiben, da das Exclusivum bei Kindern bis 14 Jahren fehlt - ich muß klagen :evil:
    c) der Code darf nicht codiert werden und ich muß die Prozedur komplett streichen :wacko:


    Mit erwartungsvollem Gruß

    Björn Mehlhorn