Beiträge von Mehlhorn

    Hallo,

    ich habe mir mal die Mühe gemacht, für die Anästhesie so eine Liste zu erstellen. Sie ist zentral in Münster auf deren DRG-Bewertungs-HP zu finden - wenn so eine Liste auch für andere Bereiche erstellt wird, wäre es schön, sie dort auch hinzustellen.
    Gern kann die Liste natürlich auch auf MyDRG zur Verfügung gestellt werden - ich bin ja Urheber der Zusammenstellung der Anaesthesie-Liste...

    Gruß:x

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    beim Durchsehen der neuen Definitionshandbücher Definitionshandbücher fallen merkwürdige Dinge auf...

    Z.B. führt eine Radius-Biopsie bei Subarachnoidalblutung in die Kraniotomie-DRG (B02) 8o 8o
    (Siehe 1. Handbuch "Seite 62" (im Acrobat-Reader die 74. Seite))

    Laut Handbuch sollen jedoch größte Fehler ausgemerzt worden sein und Alterssplits verändert (Kinder von 7 auf 3 Jahre etc.). Ist das nicht auch so ein Prozeduren-Bereich:ops: (1-503), der größtenteils unter B02 nix zu suchen hat?(

    Gruß:x

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    Zitat


    Original von cjacobs:
    gerne gebe ich Ihnen auch mal recht:


    das ist ja gnädig :x

    Zitat


    Original von cjacobs:
    Erstens ist S.aureus sicher eine Rarität beim Wurm und zweitens ist der Erreger meist nicht behandlungsrelevant.


    Hier wird aber heftig von Ihnen an den DKR gedreht! In selbigen steht, daß eine ND dann anzugeben ist, wenn sie erhöhten diagnostischen oder therapeutischen oder pflegerischen Aufwand gemacht hat.

    Und wenn der Arzt entscheidet, er brauche bei diesem Patienten einen Abstrich, dann hat er bereits einen erhöhten diagnostischen Aufwand gegenüber einem Patienten veranlaßt, bei dem derselbe Arzt meinte, er brauche keinen Abstrich.


    Zitat


    <mehlhorn>
    Nicht probieren - ich meine: Immer dokumentieren, wenn bekannt.
    </mehlhorn>

    Genau das halte ich für Upcoding, da die Dokumentation (oder besser kodierung) einer Nebendiagnose, die für das klinische Handeln ohne jegliche Bedeutung ist (eg Nachweis von E.coli bei AE-Patient), m.E. nicht von den allgemeinen KR gedeckt ist.

    Es ging hier um den erhöhten diagnostischen Aufwand gegenüber einem Patienten ohne Abstrichnotwendigkeit. Der erhöhte Aufwand bei Notwendigkeit ist ja zweifelsohne gegeben - ob die Notwendigkeit selbst gegeben ist, ist eine medizinische Frage - und das DRG-System hat keinen negativ regulierenden Einfluß auf die Versorgungsgüte der Medizin zu haben. Wenn ein Keim bekann ist, so muß er vorher bestimmt worden sein. Und ein Keim wird ja nicht immer bestimmt, um ihn zu therapieren. Aber wenn er bestimmt wurde, dann hat er damit erhöhten Aufwand verursacht.
    Vielleicht ist es in Zukunft so, daß gewisse Krankenhäuser wegen schlechter Versorgungsqualität (keine Angabe des Erregers, den sie behandelten) von gewissen Leistungen ausgenommen werden??? Da sollte man schon zeigen, daß man mit der MiBi korrekt umgehen kann.

    Grübelnd

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    Zitat


    Original von cjacobs:
    Machen Sie denn wirklich eine Bakteriologie bei jeder Appendizitis?


    Bei nicht jeder, aber bei manchen. Daher ist es ja auch ein erhöhter Aufwand gegenüber den anderen Appendix-OPs, wenn man den Keim bestimmt, spezifischer therapiert und angibt (Kriterium der ND...).
    Hier geht es im Thread nicht nur um die Appendizitis, sondern um die Angabe eines Erregers bei JEGLICHER "-itis" - s.Thread-Beginn.
    Da es keine Regel gibt, den Erreger nur selektiv bei einzelnen Krankheiten angeben zu dürfen (Wundinfektion, Abszeß, Pneumonie, Ulcus ventriculi etc.), habe ich generell von einer Infektion gesprochen und eine Appendizitis (wird zweifelsohne in Jena zumindest als eine Infektion angesehen) als Beispiel angeführt.

    Zitat


    Original von cjacobs:
    Mit welcher Fragestellung und welcher klinischer Relevanz?


    Fragestellung: E+R . Klinische Relevanz: Antibiotikum-Auswahl, Epidemiologie (Resistenzentwicklung, ggfs. Antibiotikum umstellen).

    Zitat


    Original von cjacobs:
    Warten Sie das Ergebnis ab, bevor Sie den Patienten entwurmen?


    Man kommt in allen Kliniken, die ich kenne, üblicherweise erst nach Entfernung des Appendix an die MiBi ran.

    Nun zu Abstrichen allgemein - und um die Erregerangabe bei jeglicher Krankheit ging es ja im Thread (ohne Ausnahme, wenn nicht irgendwo definiert):
    Ich weiß ja nicht, wie bei Ihnen Abstriche behandelt werden, aber bei uns ist das so, daß die Ergebnisse nach 2 Tagen als "Erreger" und nach 3 Tagen als "Resistenzen" auf Station sind (bei Eile jeweils ein Tag kürzer). Bei jeglichem Ergebnis wird die Therapie angepaßt bzw. überdacht, egal was da gefunden wird. Wenn da dann ein "VISA" oder "MRSA" oder ein anderer ähnlich fieser Keim isoliert wird, dann wird der Patient entsprechend aufwändig behandelt.
    Aber um als ND zu gelten, reicht es, einen entsprechenden diagnostischen Aufwand bzw. Therapie gehabt zu haben, bei letzteren Keim-Angaben kommt auch noch pflegerischer Aufwand dazu (Isolationspflege).

    Gibt es denn nun eine Regel, die das Angeben des Keimes verbietet, wenn man ihn diagnostiziert hat?

    Gruß

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    Zitat


    Original von cjacobs:
    Bei einer Appendizitis ist der genaue Erreger klinisch wohl fast immer piepegal, er sollte auch keine Rolle spielen für die Eingruppierung in A oder B.
    Die oben beschriebenen Optimierungsversuche werden, denke ich, in Zukunft sicher die Upcodingkriterien erfüllen - m.E.: Finger weg!

    Für ein Upcoding muß ein Regelverstoß gegeben sein. Gegen welche Regel wird verstoßen, wenn man den Erreger angibt??? Nach ICD 10 V2.0 SGB V ist dieser Keim anzugeben.
    Hierfür ist extra das Kapitel im ICD 10 drin - für die Epidemiologie.

    Die DKR in der aktuell gültigen Version sagen, daß bei entsprechendem diagnostischen (MiBi) und therapeutischen (angepaßtes Antibiotikum) Aufwand eine Diagnose als Nebendiagnose anzugeben ist. Eine andere Regel der DKR sprechen aus meiner Sicht nicht dagegen - kennen Sie eine, Herr Jacobs?

    Mit erwartungsvollem Gruß

    Björn Mehlhorn

    Hallo Günter, hallo MyDRG,

    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    bei K35.9 wird bei einigen Erregern der cw-Wert erhöht.

    Ich kann also - so lese ich jetzt (und wundere mich, daß das nicht schon früher mir über den Weg gelaufen ist) - immer den Erreger bei irgendeiner "-itis" angeben mit einem der Codes (außer wenn der Erreger im Code bereits drin steckt) - oder gibt es da Einschränkungen? ?(

    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    Welche genau dies sind, weiß ich im Moment nicht mehr, die Streptokokken scheinen es aber nicht zu sein


    Es gibt im Bereich der Streptokokken ein paar fiese Dinger, die auch fallschwereerhöhend sind (B95.48, B95.5, B95.42, B95.2, B95.3).


    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    Also: wenn bekannt dokumentieren und probieren.


    :rolleyes: Nicht probieren - ich meine: Immer dokumentieren, wenn bekannt.


    Ultra seltsam ist hier folgendes: Wenn man die B95.5 nimmt, weil man ein Labor hat, was die Streptokokken nicht in Gruppen serologisch splitten kann, dann kriegt man einen CCL von z.B. 4. Wenn man aber durch Beauftragung eins besseres Labors gesagt bekommt, die Streptokokken wären Gruppe C (B95.41), dann bekommt man keine Fallschwereerhöhung X( X( X( :bombe: Das heitzt doch dazu an, möglichst keine Info über die serologische Gruppe zu bekommen. Seltsame Entwicklungen könnten sich in Häusern anbahnen, die nicht wie bei uns über eine Universitäts-Mikrobiologie verfügen, welche sowieso immer die Serologie der Streptokokken mitbestimmt. Wird da Schluder-Tum belohnt vom System ?(?(?(

    Viele Grüße :x und schönen Urlaub

    Björn Mehlhorn

    Hallo liebe Frau Kelm,

    es gibt doch die Codes aus 5-916.5 bis 7 oder 9. ;)

    Da gibt es Mesh-Graft-Techniken oder Vacu-Seal-Versiegelungen, die in Narkose gewechselt werden müssen. Was machen denn die Operateure für eine Technik - vielleicht mal diesen Bereich der Prozeduren ansprechen. Ein reiner Verbandwechsel ohne solch eine Prozedur hat ja immer noch die Narkose zum Codieren... X(

    Nicht recht glücklich - wer hat noch ne Idee?

    Gruß :x

    Björn Mehlhorn

    Das nächste Problem:

    Es gibt so einen schönen Topf von Krankheiten, der da lautet:

    Bakterien, als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziet sind :D


    Und die (u.a. B95.2!, B95.3!, B95.5!, B95.6!, B95.7!) werden hier ganz selten dokumentiert. :angry:

    Sollte man denn bei jeder Appendizitis (K35.9) noch den Erreger (z.B. B95.6!) codieren, wenn man ihn weiß? :bounce:

    Oder spricht da was dagegen? Ich hab in den Codierrichtlinien nix dagegen gefunden? X(

    Gruß :x

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    nun bin ich über den Unterschied PEG und PEJ gestolpert.

    Im OPS gibt es die PEG-Anlage mit 5-431.2 und die PEJ-Anlage mit 5-450.3.

    Bei uns wird die PEG mit jejunalem Einschub langläufig als PEJ bezeichnet. Aber dann darf man sie doch nicht als PEJ eingeben sondern nur als PEG??? :no: Denn es ist doch keine Leistung aus 5-450 (Incisionen des Dünndarmes)??? :no:
    Der Leistungstext gibt aber bei der 5-450.3 an: "Anlegen einer PEJ-Sonde"
    Wie codiert man dann den Einschub (der ja auch therapeutischen Vorteil bringt und der z.T. Stunden Aufwand machen kann, wenn das Ding sich nicht platzieren läßt...)

    Oder sehe ich da was falsch? ?(

    Gruß :x

    Björn

    Hallo,

    folgender Fall:

    Ein Patient mit extremer Polyneuropathie legt sich eine Wärmflasche im Krankenhaus ins Bett :sleep:. Nach einiger Zeit hat er dann die resultierenden Verbrennungen 8o , weil er die Hitze nicht spürte. Die WF wurde ihm nicht von den Pflegekräften so hingelegt, sondern er hat sie sich selbst so lokalisiert nach eigenem Wunsch...

    Ist das nun eine "Sonstige näher bezeichnete Komplikation bei medizinischer Behandlung (T88.8 )"??? ?( Dazu noch "Verbrennung" und "Größenangabe" ?(
    Wird das wie ein Sturz aus dem Bett bei der BG extra abgerechnet? (Ist ja auch nen Unfall) ?(

    Gruß :x

    Björn