Beiträge von Mehlhorn

    Hallo Willy,

    Das Neueingeben ist nun wirklich bei Kodip nicht notwendig.

    Auf Wunsch schreibt Kodip jeden Gruppierversuch wie einen Stempel in die \"Erfassung\" rein.
    Das macht zwar ne Menge Daten - jedes mal Gruppieren waechst die Datei weiter - aber man kann es ja gezielt einsetzen.

    Das macht etwas Probleme mit dem Datenschutz, denn es werden ja alle Daten, die an den Grouper gehen, auch immer alle in die \"Erfassung\" von Kodip geschrieben...

    Ausserdem kann man, wenn man Kodip-II hat, die Simulation anschalten, wo man dann froehlich rumsimulieren kann - waehrend man den Live-Fall aus dem KIS gruppiert.

    Da braucht man nix abzutippen.

    Bei Rueckfragen gern an mich!

    Gruss

    Björn Mehlhorn

    KKH-Erfurt St. Johann Nepomuk
    Klinik für Anaesthesiologie und Intensivmedizin
    Haarbergstraße 72
    99097 Erfurt

    Hallo Herr Horndasch,

    ich oute mich - gehört nicht ganz in den Thread - wie sollte die Überschrift für einen neuen heißen?

    Ich bin als Erfinder von R65.0/1 etc. mit dem Sekretär der Deutschen SepsisGesellschaft zum DIMDI zitiert worden und um Klarstellung gebeten. Die erste SIRS-Definition war eine klinische - wurde dann ausgenutzt (zwei Kriterien wie Tachycardie und Tachypnoe sind auch beim Treppensteigen schnell erreicht). So baten Dr. Vogel und Dr. Braun um eine restriktivere Definition, damit SIRS nicht so schnell codiert werden kann. Seit dem gibt es eine straffere Definition mit Mindestmerkmalen für die Codierung (Blutkulturen etc.)....

    Mit freundlichen Grüßen

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    nun gab es manche Vorschläge für die Anwendung von Argon-Beamern endobronchial \"zur Blutstillung\", aber hat auch jemand einen Code-Vorschlag für die:

    Bronchoskopische Blutstillung mittels Ballon :sterne:


    Das war bei ETgkv leider nicht erwähnt


    Gruss

    Björn Mehlhorn

    Hallo Herr Pietzcker,

    so hört man sich wieder - ich war ja mit Prof. Straube und Prof. Pfister an der Erfindung der Resistenzcodes beteiligt, indem ich die so lange traktiert habe und ihnen den Sinn erklärt, bis sie die Codes erfunden hatten. Da sprachen die auch oft von Ihnen.

    Zur Ausgangsfrage:

    Wenn man einen Code mit einem anderen Ausrufezeichen-Code verknüpft, dann ist es hinterher EIN Code.

    Der andere Erreger wird mit einem anderen Ausrufezeichen-Code zu einem anderen Code verknüpft.

    Zum Schluß hat jeder Erreger seinen zusammengesetzen EINEN Code - die Resistenz ist zum Teil des ganzen Codes geworden.

    Das sollte jedes EDV-Programm auseinanderhalten können.


    Bei zwei OPs an zwei Tagen geben Sie ja auch einen Zusatzcode für minimalinvasives Vorgehen o.ä. jedes mal an, ohne daß hier über Doubletten geschimpft werden darf.

    Mit freundlichen Grüßen

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Antiquiert dabei finde ich höchstens, dass es zu jeder DRG (außer den expliziten \"one-day\" DRGS) eine UGVD von mindestens einem Tag gibt. Das macht meines Erachtens bei DRGs mit einer MVD von um die 2 Tage wenig Sinn, insbesondere da mir der Kostenunterschied beispielsweise bei einer Commotio zwischen dem ersten Tag und dem weiteren Tag nicht einleuchtet.


    Bei den meisten DRG leuchtet mir der Unterschied zwischen dem ersten und zweiten Tag auch nicht ein. Die medizinische Hauptleistung ist erbracht - egal ob eine oder zwei Übernachtungen notwendig waren (und sei es die präoperative Nacht). Und die \"Hotelkosten\" schlagen in der Kalkulation mit zweistelligen Eurobeträgen zu Buche - bei einer DRG mit vierstelligen Beträgen. Daher kann also die Differenz zwischen dem Erlös bei einer Übernachtung und bei zweien nicht kommen.


    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Laut InEK ist zumindest bei den meisten DRGs die Hauptleistung auch mit Abschlägen im Tagesfall berücksichtigt.


    Auch bei Katarakt-OPs? Wie erklären sich die Erlösunterschiede zwischen einer und zwei Übernachtungen bei der Katarakt-OP? Die medizinische Hauptleistung wird doch am OP-Tag erbracht. Wie oft der Patient dann übernachtet, ist doch aufwandsmäßig fast egal. Die Unterbringungskosten im Krankenhaus sind typischerweise im zweistelligen Euro-Bereich pro Nacht. Allein die Kosten des Implantates sind oft 10x so hoch.


    Es würde bei Abschaffung der uGVD für die meisten DRGs auf allen Seiten viel mehr Entspannung geben. Die wenigen deutschen Ärzte könnten dann Patienten behandeln, statt als MDK-Ärzte und Krankenhaus-Verwaltungs-Ärzte sich gegenseitig mit vielen langen Briefen zu erfreuen...

    Durch das System der Mischkalkulation der DRGs würden alle auch wieder auf ihre Kosten kommen - denn der durchschnittliche Preis für die DRG würde etwas sinken.

    Durch den abnehmenden Ärger/Arbeit könnte aber das Geld der Versicherten mehr für die Finanzierung der Hauptleistung als für die Verwaltung ausgegeben werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Björn Mehlhorn

    Liebe Forumsteilnehmer,

    ich möchte einen Patienten abrechnen mit folgender Anamnese:

    Zustand nach hämatopoetischer autologer Stammzelltransplantation ohne gegenwärtige Immunsuppression vor 4 Jahren
    Rezidiv eines multiplen Myeloms (Plasmozytoms) - nun akut chemotherapiepflichtig
    Thrombopenie
    Anaemie
    Transfusionspflicht
    Endoskopien aufgrund von Blutungen
    HNO-Konsile aufgrund von Epistaxis


    Nun ist mir nicht klar, bis wann und unter welchen Bedingungen der ICD-Schlüssel \"Z94.80 Zustand nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation ohne gegenwärtige Immunsuppression\" angegeben werden soll? :d_gutefrage: Dieser Zustand ist ja bis zum Lebensende so vorhanden. :d_neinnein:
    Wie könnte ein Mehraufwand bei so einer Diagnose (ohne Immunsuppression) aussehen gegenüber einem Patienten ohne so eine Therapie in der Eigenanamnese? :d_gutefrage:


    Ist es eher ein Transplantatversagen, wenn ein Rezidiv eines Plasmozytoms nach autologer Stammzelltransplantation stattfand? Jetzt ist auch Anaemie und Thrombopenie beschrieben, sodaß von einem Versagen der letzten Therapie (Transplantation) auszugehen ist. :sterne:


    Mit erwartungsvollem Gruß

    Björn Mehlhorn

    Hallo Herr Merguet,

    wenn es klinisch \"eine Sepsis ist\", dann ist doch wohl folgendes zu codieren:

    SIRS infektiöser Genese mit Organkomplikation(en) oder SIRS nicht-infektiöser Genese mit Organkomplikation(en)

    Und die kann man gemäß Definition wohl klinisch codieren - braucht keine BK-Abnahmen!

    [blink]Die Blutkulturabnahmen braucht man nur zum Beweis der Codierung eines SIRS infektöser Genese [mark=yellow]ohne[/mark] Organkomplikationen [/blink] (und zu der leitliniengerechten Behandlung des SIRS).


    Mit freundlichen Grüßen

    Björn Mehlhorn
    [hr]
    Organkomplikationen (Bezüglich der Angabe von Organkomplikationen gilt, dass einer dieser Organfunktionsausfälle oder die Kombination aus mehreren Organfunktionsausfällen lebensbedrohlich ist):


    • Akute Enzephalopathie:
    Eingeschränkte Vigilanz, Desorientiertheit, Unruhe, Delirium
    • Arterielle Hypotension; Schock:
    Systolischer Blutdruck 90 mmHg od. weniger oder mittlerer arterieller Blutdruck 70 mmHg od. weniger für mind. 1 Stunde trotz adäquater Volumenzufuhr; andere Schockursachen ausgeschlossen.
    oder für wenigstens 2 Stunden systolischer arterieller Blutdruck bei mind. 90 mmHg bzw. mittlerer arterieller Blutdruck 70 mmHg od. weniger oder notwendiger Einsatz von Vasopressoren, um den systolischen arteriellen Blutdruck mind. 90 mmHg oder den arteriellen Mitteldruck mind.
    70 mmHg zu halten. Die Hypotonie besteht trotz adäquater Volumengabe und ist nicht durch eine andere Schockform zu erklären.
    • Relative oder absolute Thrombozytopenie:
    Abfall der Thrombozyten um mehr als 30% innerhalb von 24 Stunden oder Thrombozytenzahl 100000/mm3 od. weniger. Eine Thrombozytopenie durch akute Blutung muss ausgeschlossen sein.
    • Arterielle Hypoxämie:
    PaO2 10 kPa od. weniger (75 mmHg od. weniger) unter Raumluft oder ein PaO2/FiO2-Verhältnis von 33 kPa od. weniger (250 mmHg od. weniger) unter Sauerstoffapplikation. Eine manifeste Herz- oder Lungenerkrankung muss als Ursache der Hypoxämie ausgeschlossen sein.
    • Renale Dysfunktion:
    Eine Diurese von 0.5 ml/kg/h od. weniger für wenigstens 2 Stunden trotz ausreichender Volumensubstitution und/oder ein Anstieg des Serumkreatinins auf mehr als 2x oberhalb des lokal üblichen Referenzbereiches.
    • Metabolische Azidose:
    Base Excess -5 mmol/l od. weniger oder eine Laktatkonzentration über 1,5x oberhalb des lokal üblichen Referenzbereiches.

    Hallo,

    als Mit-Erfinder des Codes kann ich sagen, daß der medizinische Standard dort eingeflossen ist in die Definition. Eine trennscharfe und klare Definition wollte das InEK und das DIMDI von der Deutschen Sepsis-Gesellschaft haben, um Deutungen/Auslegungen der Krankenkasse, des MDK oder der Kodierfachkräfte zu vermeiden.

    Wenn man von einem SIRS infektiöser Genese ausegeangen wäre, wäre der Stand der med. Wissenschaft die Entnahme von 2 Blutkultur-Paaren im gewissen zeitlichen Abstand gewesen.

    Die Definition geht weiterhin davon aus, daß diese 4 Fläschchen (2 Paare) nun auch alle negativ sein können - ergo ist die Diagnose SIRS infektöser Genese bei BK-Ergebnissen \"ohne Wachstum\" dennoch möglich.

    In der nächsten Überarbeitung werde ich, soweit ich da noch involviert bin, dann das Wort \"negativ\" als vermeidenswert diskutieren, sondern es wird von mir tendiert, die Formulierung \"ohne Wachstum\" zu wählen.

    Bei einem SIRS sollte man immer 2 BK-Paare abnehmen - erst bei der Zusammenschau aller Befunde am Ende des Untersuchungs-Ganges kann man dann \"infektiös\" von \"nicht infektiös\" mit hoher Wahrscheinlichkeit trennen. Sicher ist man sich nie bei negativen Blutkulturen. Weitere Hinweise wie \"Antibiotikum hat geholfen\" u.a. sind Hinweise, jedoch keine Beweise, daß es sich um ein SIRS infektöser Genese gehandelt haben kann bei negativen Blutkulturen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Björn Mehlhorn