Hallo,
Zitat
Original von riol:
I. d. R. handelt es sich ja bei diesen Fällen um kleinere Eingriffe, wie Emmertplastik, Lipome etc., die unerklärlicherweise nicht im Katalog enthalten sind,
wer hat sich denn überhaupt diese sinnfreie Zusammenstellung von OPS-Codes ausgedacht - zumal mit der Zuordnung 1 und 2?
Bei \"Kann ambulant - kann aber auch stationär\" sollte doch eigentlich vollkommene Wahlfreiheit des Krankenhauses bestehen. Sonst gäbe es keinen Unterschied zu 1: \"Ambulant, bei med. Begründung stationär\".
Nun wollen Krankenkassen gern Finger-Gelenk-Endoprothesen als ambOP haben.
Nur wer macht das? Wenn man weit und breit keine Klinik findet, die das sonst noch anbietet - und man selbst hät es für gefährlich, das ambulant anzubieten (wegen der mehrtäigigen Nachbehandlungsnotwendigkeit) - was spricht gegen stationäres Operieren?
Gruß
Björn