Beiträge von Mehlhorn

    Hallo,

    Zitat


    Original von riol:
    I. d. R. handelt es sich ja bei diesen Fällen um kleinere Eingriffe, wie Emmertplastik, Lipome etc., die unerklärlicherweise nicht im Katalog enthalten sind,

    wer hat sich denn überhaupt diese sinnfreie Zusammenstellung von OPS-Codes ausgedacht - zumal mit der Zuordnung 1 und 2?

    Bei \"Kann ambulant - kann aber auch stationär\" sollte doch eigentlich vollkommene Wahlfreiheit des Krankenhauses bestehen. Sonst gäbe es keinen Unterschied zu 1: \"Ambulant, bei med. Begründung stationär\".

    Nun wollen Krankenkassen gern Finger-Gelenk-Endoprothesen als ambOP haben.
    Nur wer macht das? Wenn man weit und breit keine Klinik findet, die das sonst noch anbietet - und man selbst hät es für gefährlich, das ambulant anzubieten (wegen der mehrtäigigen Nachbehandlungsnotwendigkeit) - was spricht gegen stationäres Operieren?

    Gruß

    Björn

    Sehr geehrter Herr Sommershäuser,

    vielen Dank für die Antwort. Es sind zwar ähnliche, aber der Link ist auch gut.

    Ich habe die o.g. verlinkten Texte als Exceltabelle auch auf meinem Rechnner.

    Bei mir erschien kein Feld \"Datei einbinden\" - vielleicht war ich zu blind und hab die Funktion beim Verfassen der Mail nicht gesehen.

    Mit freundlichem Gruß

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    die Checklisten für Komplexbehandlungen waren mal im Netz beim AOK-Bundesverband zu finden.

    Leider finde ich sie nicht mehr - die AOK hat sie auch nicht mehr.

    Wer hat sie noch auf der Platte und kann mir aushelfen?

    Das PDF krieg ich hier irgendwie nicht reingestellt - ich krieg zwar nen Foto hier rein, aber keinen Anhang oder ne Datei... :(

    Viele Grüße

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    Zitat

    was heißt denn schon \"Operationsbedingungen\"?


    Das läßt sich noch so ungefähr definieren - ein Eingriffsraum kann nach DIN beschrieben werden - d.h. \"nicht auf dem Zimmer\". ?(

    Zitat

    Da auch zahlreiche OPs ohne \"Narkose\" durchgeführt werden, also z. B. in spinale Anästhesie, Tumeszenzanästhesie oder auch Lokalanästhesie, kann m. E. keine Gleichsetzung von \"Operationsbedingungen\" und \"Narkose\" erfolgen.


    Dies hat der Ersteller des Codes nicht gemacht. :d_neinnein:

    Er hat zwei differente Punkte - unabhängig voneinander - gefordert:

    - OP-Bedingungen
    - Anaesthesie


    Ich denke, daß Sie mir Recht geben, wenn der Code-Erfinder unter Anaesthesie sowohl die Vollnarkose, als auch die von Ihnen vorgeschlagene Spinalanästhesie und die Tumeszenz-Anästhesie versteht - aber vermutlich auch die Plexus-Anästhesien. Er hat also alles einbezogen.

    [hr]

    Nur - wo hört der Bereich Anaesthesie auf und wo beginnt der Bereich Analgesie o.ä.?
    Facharzt-Standard Anaesthesie anwesend? :d_gutefrage: 5mg Midazolam i.V. reicht? :d_gutefrage: 15 mg Piritramid i.v.? :d_gutefrage: EMLA-Pflaster prä-OP? :d_gutefrage: Mit Lokalanästhetikum umspritzen wie bei einer Kopfplatzwunde oder Muttermal-Entfernung? :d_gutefrage:

    Midazolam ist m.E. schon der seltsamste Vorschlag der Anaesthesie, denn der Patient empfindet die Schmerzen zwar noch, aber es ist ihm egal... :(

    Gruß

    Björn

    Hallo,

    warum werden bei der QS der ambulant erworbenen Pneumonie nur die leichten und mittelschweren Pneumonien erfaßt? :d_gutefrage:

    Die schweren, septischen Verlaufsformen der Pneumonie werden durch die Einschlußkriterien der Hauptdiagnosen-Bestimmung der Tabelle PNEU_ICD nicht mit erfaßt. Insbesonders sind ja die diejenigen, die beatmungspflichtig werden könnten - sie erfüllen ja die SIRS-Kriterien (R65.0/1) - und erzwingen somit z.B. einen Schlüssel aus dem Bereich ICD-10 \"A3xx - A4xx\" als Krankenhaushauptdiagnose.

    Gruß

    Björn

    Hallo Herr Blaschke,

    diese Tabellen sollten Sie (um verläßliche Daten zu haben), aus krankenhauseigenen Daten schöpfen - nur in diesen steckt die Information Ihrer individuellen Codier-Güte (CC-abhängigkeit der Wanderung, OPS-Nutzung gewisser Codes mit entsprechender Eigruppierung).
    Es bietet sich an, die Daten aus 2006 und aus 2007 mit einem Grouper in das Jahr 2008 zu gruppieren und zu sehen, ob Ihr E1-Blatt (und der Casemix) noch so aussieht, wie es in 2006 und 2007 aussah.

    Krankenhäuser mit viel Hochleistungsmedizin werden bei einem Split eher in die höherbewerteten Nachfolge-Splits kommen, Krankenhäuser mit Basismedizin werden eher in die niedriger bewertetet DRG kommen. Das liegt einfach daran, daß die Krankenhäuser mit Basismedizin die entsprechende DRG mit einem OPS erreicht haben, der weniger bwertetet wird, als die Krankenhäuser, die dieselbe DRG mit einer aufwändiger zu erbringenden Prozedur erreicht haben. Durch den Über-Alles-Effekt der alten DRG hat sich da viel rausgemittelt - durch die De-kondensierung fällt der Kosten-Split nun auf.

    Gruß

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    unter dem Code Vakuumversiegelung steht: \"Die Angabe dieses Codes ist an die Durchführung unter Operationsbedingungen [mwechsel]mit Anästhesie[/mwechsel] gebunden\" :c_gruebel:

    Die Dermatologen haben zwar einen OP, aber keinen Anästhesisten zur Verfügung. Sie legen die Vakuumversiegelung also mit EMLA(r)-Pflaster-Analgesie und Unterspritzung mit Lokalanästhetika an.

    Ist das [c=darkred]An[/code][c=darkblue]ästhesie[/code]? Der Patient merkt ja nix mehr, wenn das Lokalanästhetikum gut sitzt.

    Gruß

    Björn

    Hallo,

    bei der Durchsicht des Fallpauschalenkataloges 2008 fiel mir auf, daß man für z.B. 8 \"patientenbezogene Thrombozytenkonzentrate\" (ZE 35.05) 4.109,45 € nur erhält, hingegen für 8 \"Apherese-Thrombozytenkonzentrate\" (ZE 84.07) sogar 4.353,06 €. :k_biggrin:
    (Bei 4 und 6 TK ist es genau die selbe Konstellation)

    Naturgemäß sind patientenbezogene TK immer Apherese-TK (Pool-TK würden ja keinen Sinn machen bei HLA-Kompatibilität) - warum sind sie mit dem erhöhten Aufwand der HLA-Austestung und Spendereinbestellung noch niedriger im ZE-Erlös als die \"normalen\" Apherese-TK?

    Wie soll man abrechnen?

    Gruß

    Björn

    Hallo,

    im Rahmen der Ermittlung der Mindestmengen für gewisse Eingriffe (TEP, Transplantation, Oesophaguschirurgie) gibt es Probleme mit der [c=firebrick]Ermittlung der Anzahl.[/code]


    Im Rahmen der [c=firebrick]Transplantations-Zählung[/code] fällt auf, daß einige Patienten [c=firebrick]mehrere[/code] Prozeduren haben, die unter die Mindestmengen-Regelung fallen. ?(

    [hr]

    Was wird nun bei der Mindestmengen-Regelung gezählt: :sterne:

    OPS-Schlüssel = Prozeduren (d.h. auch [mark=yellow]mehrere pro Patient[/mark] - der Patient wird also mehrfach gemeldet)???

    oder :a_augenruppel:

    [list=1]
    [*]Jede OP (alles zwischen Schnitt und Naht mit mindestens einer Prozedur aus dem Katalog)

    [*]Jeder Fall (alles zwischen Aufnahme und Entlassung mit mindestens einer Prozedur aus dem Katalog)

    [*]Jede Krankheit (alles zwischen Beginn und Ende einer Krankheitsbehandlung mit mindestens einer Prozedur aus dem Katalog)

    [*]Jeder Patient (alles zwischen Geburt und Tod mit mindestens einer Prozedur aus dem Katalog)
    [/list=1]

    [hr]

    Leider ist das irgendwie nicht so gut ausgesagt in der Mindestmengenvereinbarung - oder bin ich blind... 8)

    Gruß

    Björn