Beiträge von Mehlhorn

    Hallo,

    wird denn J96.0 als eigene Krankheit oder nur als Symptom (\"R-Code\") angesehen?

    Ist J96.0 also immer Nebendiagnose und eine zugrundeliegende Krankheit Hauptdiagnose?

    Oder ist - bei Veranlassung des Krankenhausaufenthaltes durch Dyspnoe - J96.0 auch Hauptdiagnose?

    Beispiele:

    Lungenembolie mit Dyspnoe

    Hypertensive Entgleisung (seit Tagen) mit (jetzt neu dazugetretener/aufgetretener) Dyspnoe (letztere führt zur Hospitalisierung und zum Abbruch der ambulanten Hypertonuseinstellung)

    COPD mit Dyspnoe - letztere führt zur Hospitalisierung

    COPD und hypertensive Entgleisung - nun akute Dyspnoe (Nach Behandlung der hypertensiven Entgleisung bekommt der Patient wieder Luft und giemt nicht mehr)


    Ist das alles eindeutig geregelt? M.E. nicht.

    Gruß

    Björn

    Hallo,

    ich weiß nicht, ob ich hier in diesem Forum die Frage richtig einsortiert habe:

    Ich suche eine Liste der DRG-Bezeichnungen so sortiert, wie sie der Grouper der Reihenfolge nach abarbeitet.

    Da sind ja dieses Jahr extra Nummern an die DRGs im Flußdiagramm zu Beginn jeder MDC im Handbuch gekommen, um sie in der Reihenfolge zu verändern und die Grouperlogik (Reihenfolge) zu erläutern.

    Gibt es eine Tabelle, in der die DRGs so sortiert sind, wie sie vom Grouper angesteuert werden?

    Mit freundlichem Gruß

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    wenn ein Patient Vorhofflimmern mit absArrh hat und mit Cumarinen behandelt wird, ist das ein hinreichender Aufwand, um die absArrh zu codieren? :dkr:
    Oder muß ich den Patienten kardiovertieren? :sterne:

    Oder bildet sich die Cumarintherapie ausreichend in Z92.1 ab? :d_gutefrage:

    Gruß

    Björn
    :baby:

    Sie haben vollkommen Recht.

    Die zur Veranlassung des vollstationären Aufenthaltes führende Diagnose ist die KhHD.

    Die Varizen hatten nicht den Grund, vollstationär gemacht worden zu sein. Ergo können sie nicht HD sein.

    Ggfs. splitten Sie den Fall - lassen Sie ihren ambulanten Operateur den Patienten ins Krankenhaus einweisen! Dann kriegt die KV ne Rechnung übers Ambulante Operieren - und die KK direkt eine über die Komplikation.
    Dies ist sicher nur ein Gedankenkonstrukt, wie man sich der Sache nähern kann und so nicht erlaubt. Aber das hilft, wenn man sich klar werden will, warum der Patient nun die Hürde des §39 SGB 5 übersprungen hat...

    Gruß

    Björn

    Hallo,

    wenn einige Tage/Wochen nach einer stationären Chemotherapie ein Patient eine stationär behandlungspflichtige Blutbildveränderung bekommt, wird vom MDK gesagt, daß dies eine Komplikation sei.

    Dies wird von den behandelnden Kollegen bestritten - eine Komplikation ist laut deren Definition eine Krankheit, die bei nicht sachgerechter Durchführung der Hauptleistung entstanden ist (z.B. eitrige Wunde bei steriler OP).

    Wenn jedoch trotz bester Durchführung der Hauptleistung einige Zeit später sich eine (z.T. sogar gewünschte) Wirkung im Körper einstellt, dann wird hier nicht von Komplikation gesprochen, sondern vom natürlichen Verlauf der Erkrankung.

    Nicht umsonst ist ja die Wiederaufnahmeregelung gerade bei den bösartigen Erkrankungen verändert worden - damit eben nicht der Tumor-Patient zu einem mega-langen Dauerfall (mit zig Wiederaufnahmen) wird.

    Wenn jedoch von den Krankenkassen und dem MDK dies umgangen wird, dann helfen die bestgemeinten Regelungen (Kreuz in Spalte 13) nix.

    Wie kann gut unterschieden werden von dem vollständigen lege-artis Erbringen der Hauptleistung ohne Komplikation und dem dann sich anschließenden natürlichen Verlauf einer Erkrankung und einer Komplikation der Hauptleistung? Wer hat da eine Definition zur Hand?

    Gruß

    Björn

    Hallo,

    auch ich kenne die Anwürfe der Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen.

    Regelmäßig wurde vor Jahren noch durch den MDK uns erklärt, daß man eine Umstellung von Cumarin-Antikoagulation auf Heparin ambulant machen müsse/könne - die Notwendigkeit der Stationären Behandlung (AEP) also nicht bestünde. :deal:

    Nun jedoch ist plötzlich diese Leistung, zu der wir den Patienten früher wieder entlassen mussten (laut o.g. alter Meinung des MDK), eine stationäre Leistung. :i_baeh: (keine Entlassung - ein Fall)

    [hr]

    Anderer Fall:

    Nach Versorgung einer akuten Kreislaufproblematik ohne akute Koronar-Stenosen stellte sich bei einer Patientin nebenbei eine Behandlungsbedürftigkeit einer vermutlich gutartigen Uterusneubildung heraus heraus.
    Nun wurde uns im Gutachten mitgeteilt, daß bei Straffung der Befunderhebung und Optimierung des Behandlungsverlaufes wir hätten die zwei Fälle in einem behandeln können. :d_luege:

    Bei umfassender Untersuchung und Behandlung hätte man sicher auch einen Behandlungspflichtigen Zahnstatus, eine OP-pflichtige Gonartrhose und eine senile Cataract bds. feststellen können - und natürlich auch behandeln.

    [hr]

    Ändert sich der Versorgungsauftrag und die Phasen der Notwendigkeit stationärer Behandlung (medizinisch geleitete Definition) von Jahr zu Jahr mit der Fortentwicklung des Abrechnungssystems? :sterne:

    Grübelnd

    Björn

    Hallo liebe DRG-interessierte,

    wenn unsere Urologen :chirurg: eine Harnstauungsniere oder Stein-Niere behandeln, dann machen sie dies oft durch eine Drainage der Niere - also eine therapeutische Drainage. Hierzu legen sie eine Uretherschiene oder machen eine Nephrostomie.

    :ops: 8-147.0 Therapeutische Drainage Niere ?)
    :ops: 8-137.0 Einlegen einer Ureterschiene ?)


    Es ist also keine diagnostische Maßnahme (1-846.0 Diagnostische perkutane Punktion der Niere), sondern eine therapeutische Ableitung (8-147.0 Therapeutische Drainage Niere? ). :noo:

    Wie ist der inhaltliche Unterschied im Klassifikationssystem zwischen den o.g. Codes?

    Viele Grüße

    Björn :baby:

    Hallo liebes Forum,

    in 2004 war m.E. die Diagnose (Primum bzw. Metastase) bei Chemotherapie Hauptdiagnose, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    In 2005 ändert sich dies - das Primum ist immer Hauptdiagnose bei Chemotherapie, auch wenn die Metastase mehr Ressourcen verbraucht hat.

    Gibt es MDK, die in 2004 bereits dem Widersprechen, daß die Metastase Hauptdiagnose ist? Gibt es da Begründungen?

    Gruß :baby:

    Björn

    Hallo,

    wer blickt durch?

    Komplexe, Komplizierende und Bestimmte Prozeduren. Wie könnte man die sinnig zusammenfassen bzw. für einen Kollegen verbalisieren, der sich nicht ellenlange Listen durchlesen möchte?

    Was könnte hiermit gemeint sein? (Überschrift aus dem Bereich Komplizierende Prozeduren, wobei auch eine DIC zur komplizierenden Prozedur gehört...)

    Zitat

    Mindestens zwei Prozeduren in Tabelle TAB-KOM-2 oder (Prozedur in Tabelle TAB-KOM-2 oder Diagnose in Tabelle TABKOM-1 oder Dauer der maschinellen Beatmung > 24 Stunden und Dauer der maschinellen Beatmung < 96 Stunden) und Prozedur in Tabelle TAB-KOM-3 oder Prozedur in Tabelle TAB-KOM-2 und Diagnose in Tabelle TAB-KOM-1 oder Prozedur in Tabelle TAB-KOM-2 und Dauer der maschinellen Beatmung > 24 Stunden und Dauer der maschinellen Beatmung < 96 Stunden oder Diagnose in Tabelle TAB-KOM-1 und Dauer der maschinellen Beatmung > 24 Stunden und Dauer der maschinellen Beatmung < 96 Stunden


    Gibt es einfachere Worte, die einem das erschließen könnten?

    Gruß

    Björn

    Hallo!

    Wird man nicht automatisch etwas mißgestimmt, wenn eine Krankenkasse im Vergleich zu \"der Großen\" nur 1/10 der Fälle ins Krankenhaus bringt, aber die Zahl der MDK-Anfragen durch diese KK sich bei 2/3 der Anzahl \"der Großen\" bewegt?

    Da kann der MDK (paritätisch finanziert) doch nicht mehr zeitnah alles abarbeiten.

    Gruß

    Björn