Beiträge von ggrimm

    Guten Tag zusammen,

    so zum späten Nachmittag hätte ich eine Frage, vielleicht bin ich aber gerade auch nur etwas betriebsblind.

    Warum darf ich mich bei der Begründung der stationären Behandlungsbedürftigkeit bei fehlender häuslicher Versorgung auf die Anlage 2 Satz 2b zum Vertrag nach §115b berufen?

    Da ist doch eigentlich alles geregelt...

    Viele Grüße

    Guten Abend zusammen,

    das ist jetzt sicher nicht ganz der richtige Thread, aber fast.

    Ein Patient wird wegen vermehrt beobachteter nächtlicher Hyperglykämien zur Überprüfung und Neueinstellung der Insulintherapie aufgenommen. Die Insulintherapie erfolgt über eine Insulinpumpe.

    Die Klinik hat kodiert: HD E10.91, ND Z45.1

    Der Mdk will es genau andersherum.

    Für mich gibt es jetzt eigentlich mehrere Fragen:
    Bei den beschriebenen Hyperglykämien ist für mich die E10.91 auf jeden Fall die HD. Sehen Sie das auch so?

    Die Nebendiagnose würde ich wenn überhaupt eher bei Z45.82 sehen. Und da besagt der Text ja nur: Überprüfung der Funktionsparameter einer Medikamentenpumpe. Diesen Kode sollte man doch dann wirklich nur als HD nehmen, wenn die Aufnahme aus Gründen der Insulinpumpe erfolgt, oder?

    Viele Grüße aus Halle

    Hallo,
    vielen Dank für die Meldungen.
    Die gut informierten Kreise sehen übrigens die renale Ablation im Bereich der F19C.

    Und zum Verbotsvorbehalt: genau diesen hat Herr Dr. Hess am Dienstag in Frankfurt noch einmal bestätigt.

    Viele Grüße aus Halle

    Schönen guten Tag,

    in unserer Klinik wird seit inzwischen fast 2 Jahren das o.g. Verfahren zur interventionellen Therapie bei sonst therapierefraktärer art. Hypertonie durchgeführt.

    Jetzt liegt mir ein Gutachten des MDK vor, in welchem die Abrechenbarkeit eines derartigen Falles strittig gestellt wird, da es zwar keine Bewertunmg des GBA gäbe, aber auf Grund der Datenlage und unter Berücksichtigung §§2, 12 und 70 SGBV eine Kostenübernahme nicht zu vertreten sei.

    Hat schon jemand die gleichen Erfahrungen gemacht?

    VG G. Grimm

    Schönen guten Morgen Herr/Frau DRG-Troll,

    das klingt ja auf den ersten Blick ganz nett was sie da schreiben. Aber genauso wie die KK davon ausgehen das wir die Bestimmungen die für uns gültig sind kennen, und das auch immer wieder betonen, dürfen wir auch davon ausgehen das die andere Seite das weiss. Und darum ist die Auffassung von Papiertiger vielleicht doch nicht so weltfremd...
    ...und Spass ist das schon lange nicht mehr!

    Viele Grüße
    G. Grimm

    Schönen guten Morgen,
    meiner Meinung gilt gilt auch hier die DKR 401. Wenn die Nierenerkrankung Folge eines Diabetes ist, wird der Diabetes zur HD, die NI zur ND. Auch wenn die Behandlung der NI im Vordergrund steht.
    Ist manchmal ärgerlich, aber ist so...

    Viele Grüße

    G. Grimm