Beiträge von D.Lindner

    Hallo Peter,

    zunächst einmal Danke für deine konstruktive Kritik.

    Deine differenzierte Antwort und auch die weiteren breitgestreuten Anregungen, die den FoKA erreichen zeigen das Grundproblem jeder Würdigung von Regularien mit Interpretationsspielraum, wie in diesem Fall die DKR.

    Grundgedanke der Einrichtung des FoKA durch die DGfM war unter anderem, ein kompetentes und möglichst auch normatives Gegengewicht zu den bestehenden MDS-Empfehlungen zu schaffen.
    Ich glaube, dies ist bisher auch in großem Umfang gelungen.

    Dabei sind auf der Ebene der inhaltlichen Diskussion, zunächst in den Landesverbänden, aber auch in der bundesweiten Steuergruppe inhaltliche Beiträge so wie du sie leisten kannst mehr als willkommen. Das geht nicht ohne erhebliches zeitliches Engagement mit intensiver Vorbereitung, bundesweit abgehaltenden Treffen und ausgedehnter Nachbearbeitung.

    Der FoKA bemüht sich ja gerade das Maximum an Diskussion und Abwägung zu leisten. Dabei sind auch einige, der von dir angesprochene Punkte erheblich kontrovers diskutiert worden. Einmal definierte Positionen können dabei selbstverständlich auch wieder revidiert werden, wenn entsprechende Inhalte dies notwendig machen.

    Ich kann dich nur erneut einladen, so wie schon zu Beginn des Jahres 2007 (noch vor der konstituierenden Sitzung des FoKAs), dich hier krankenhausseitig in der normativen Kodierdiskussion miteinzubringen und deine Ansätze im FoKA als Mitglied darzustellen.

    Ich glaube das ist in Hinblick auf das allen Krankenhaus-Medizincontrollern gemeinsame Ziel, eine abgewogene Kommentierung der DKR zu erreichen, die sinnvollste Lösung. Ausgedehnte inhaltliche Diskussionen haben hier ausreichend Raum und Zeit. Weitere neurologische Fachkompetenz kombiniert mit fundierten Kodieranalysen würde den FoKA noch effektiver machen.

    Das gilt natürlich für alle Kollegen, die sich über die Forumsbeiträge hinaus auf einer gestaltenden Ebene mit dem MDS auseinandersetzen wollen.

    Über die Hompage der DGfM ist ein Kontakt für alle \"Neuen Interessierten\" mit den jeweiligen Landesverbänden leicht herzustellen.

    Peter du hast ja meine mailadresse.

    Über entsprechende Rückmeldung würde ich mich wirklich sehr freuen.

    Gruß aus dem karnevalistischen Düren

    Alle die Schützenhilfe bei der Gegenargumentation kaum nachvollziehbarer MDS-Kodierempfehlungen suchen werden jetzt auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling(http://www.medizincontroller.de) noch mehr fündig als bisher.
    Dort hat der FoKA (Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung) nun weitere MDS-Meinungen kommentiert und bewertet.
    Das hilft massiv bei der Formulierung ggf. notwendiger Widersprüche.
    Gruß aus Düren

    Hallo Herr Flöser,

    da haben Sie völlig recht, aber immerhin kann ich jetzt meine \"Restanfragen\" des MDK zu diesem Thema unter Bezug auf den FoKA abhandeln.
    Wesntlich ist aus meiner Sicht jedoch nicht, daß es jetzt zu einzelnen Fragestellungen unstrittig kompetente Gegenpositionen zur SEG 04 gibt, sondern daß sich mit dem FoKA ein Gegengewicht zu dem zum Teil schon fast als \"offizielle\" Interpretation der DKR daherkommenden MDS-Empfehlungen entwickelt hat.
    Zusätzlich geht es bei der Kommentierung ja auch darum im kollegialen Austausch Einfluß auf die SEG 04 nehmen zu können und ggf. besonders undankbare MDS-Empfehlungen, die sich inhaltlich kaum halten lassen dann auch der SEG 04 auszureden.
    Zusätzlich entsteht ein relativ sicherer bereich für beide Seiten im Rahmen der im Konsens betrachteten Kommentierungen.
    Ich denke hier kann der FoKA zu einer erheblichen Arbeitserleichterung für alle \"MDK-Geschädigten\" an deutschen Kliniken beitragen.
    Gruß und schöne Restwoche

    Guten Tag,
    für alle, die seit langem eine fundierte Hifestellung beim Umgang und der Beurteilungen der MDS-Kodierempfehlungen gesucht haben gibt es jetzt tatsächlich Licht am Ende des Tunnels.
    Die von der DgFM kommentierten MDS-Meinungen finden sich unter http://www.medizincontroller.de/. Sich darauf zu beziehen hat in meiner Tagesroutine bereits erste Früchte getragen (Harnwegsinfektion!!!!)
    Viel Spaß
    D. Lindner

    Guten Tag

    Die Kriterien für einen Beurlaubungsfall nach der FPV 2006 wurden oben zitiert.
    Wesentlich ist dabei dzusätzlich die Definition der stat. Behandlung nach §39 SGB V. Dieser Passus wird als Grundlage der Prüfung einer Notwendigkeit der stat. Behandlung vom MDK und den Kostenträgern zu Recht verwendet.
    Im Beurlaubungszusammenhang hilft er meiner Ansicht nach den Häusern aus dem sich anbahnenden Diskussionsdilemma.
    Ein Pat der nach § 39 nicht mehr stat. behandlungsbedürftig ist kann nur entlassen und nicht beurlaubt werden, da ja die initiale stat. Behandlung nach §39 abgeschlossen war.
    Im vorliegenden Fall ist nach Entnahme der Histologie und einer reizlos verheilenden Wunde zunächst keine Notwendigkeit einer weiteren stat. Behandlung ersichtlich. Der Patient wird also entlassen und nicht beurlaubt. Dies würde der MDK bei allen Verweildauerprüfungen immer so beurteilen. Nach Vorliegen des histolog. Befundes ergibt sich nun erneut die Notwendigkeit der stat. Aufnahme und Behandlung. Eine Beurlaubung deren Sinn dem Grunde nach sowieso nur in persönlichen Anliegen des Patienten zu sehen ist ( z.B Teilnahme an einer Beerdigung etc. ) kann nicht vorliegen, daß es zum Zeitpunkt der Abwesenheit keine medizinische Begründung für eine stat. Behandlung gab.
    Gruß

    Guten Tag

    Ich habe auf der Grundlage der genannten Daten den von Ihnen geschilderten Fall mit einer von mir angenommenen Behandlungsdauer von 21 Tagen und einem männlichen 65jährigen Patienten mit vier unterschiedlichen 2004er Groupern gegroupt und konnte den Groupierungseinfluß des E.-Grundes hinsichtlich des CCLs der ND F17.2 nicht nachvollziehen.
    Sind Sie sicher, daß es sich bei dem von Ihnen geschilderten Problem nicht um einen Systemfehler ihrer Grouperversion handelt?
    Gruß

    Guten Tag Herr Müller

    Im März beginnt an der Akademie des Caritas-Trägers-West ( ctw ) in Düren
    ( zwischen Köln und Aachen ) eine berufsbegleitende Fachweiterbildung zur klinischen Kodierfachkraft. Zielgruppe sind Pflege, Ärzte und Abrechnungsfachkräfte, die mit Fragen des DRG-Systems und MDK-Anfragen beschäftigt sind.
    Das besondere an diesem Kurs ist neben der Ausbildung durch erfahrene Medizincontroller die Möglichkeit im Rahmen eines Praktikums tatsächlich das Berufsbild eines Codierers kennenzulernen.
    Gerne gebe ich Detailauskünfte unter 02421/805475.
    Gruß