Guten Tag,
bei der laparoskopischen Appendektomie spüle ich bei dem sichtbaren Befund von ausgetretener seröser oder eitriger Flüssigkeit im Rahmen einer akuten Appendizitis den Unterbauch. InAbhängigkeit vom Befund und und dem allgemeinen Krankheitsbild entscheide ich intraoperativ, ob eine Drainage eingelegt wird oder nicht. Das heisst, neben 5-470.1 verschlüssel ich bei Drainageneinlage die 5-549.5 zusätzlich. Lege ich keine Drainage ein, nehme ich 5-549.x. Diese Prozedur stösst bei unseren externen Beratern auf Widerspruch, die behaupten, dass eine Spülung ohne Drainage nicht verschlüsselt wird. Was ist richtig?
Mit freundlichen Grüßen
K. Maronde