Beiträge von Ko

    Hallo Herr Heese,

    bei einer korrekten Kodierung der Implantation einer Bandscheibenprothese (also mit Kodierung des Zugangsweges) kann man nicht in die DRG I05Z eingruppiert werden.

    Warum dann trotzdem der OPS-Kode 5-839.1 in der Definition der DRG I05Z vorkommt? Wahrscheinlich war ursprünglich geplant, diese Fälle in der DRG I05Z einzugruppieren.

    Einige Implantate von Bandscheibenprothesen sind übrigends bei der Kalkulation der DRG I05Z berücksichtigt worden, ob dies auch bei den DRGs I10A und I10B der Fall gewesen ist, lässt sich leider aus den vom InEK über den sog. DRG-Browser zur Verfügung gestellten Daten nicht nachvollziehen.

    Viele Grüße

    Ihr Ko