Beiträge von Control-Lord

    Liebe Mitstreiter,

    der SMD hat sich mal wieder etwas ganz tolles Einfallen lassen:

    Patient mit TGA wird behandelt, neurologische Komplexbehandlung kodiert, Fall wird geprüft, keine Beanstandung an der Komplexbehandlung oder Diagnose, jedoch folgendes:
    "Die Aufnahme erfolgte wegen einer TGA. Dabei ist als Ursache eine Ischämie unwahrscheinlich, was mehrere unabhängige Studien zeigen. Ein Schlaganfall liegt nicht vor."

    Die TGA wird ja im ICD bei den TIAs geführt, aus Abrechnungssicht ist die Aussage des SMD aus meiner Sicht nicht korrekt, zumal die Diagnose und die OPS ja auch dementsprechend triggern.

    Haben Sie ebenfalls solche Probleme? Vielen Dank vorab!

    Hallo zusammen,

    das Thema meines Titels hat schon oft für komplexe Fragestellungen gesorgt, jedoch habe ich zu meiner Frage bisher noch nichts gefunden und hoffe auf Ihre Expertisen. Der Fall ist so gestaltet:

    - 2 Fälle, für jeden Fall eine Prüfanzeige
    - 1 Fall ohne Abzug
    - 2 Fall wird geändert, dadurch Fallzusammenführung mit Fall 1

    Ist für den ersten Fall die AWP abzurechnen, oder aber nicht, da die Rechnung des ersten Falles ja nach der Fallzusammenführung auch nicht mehr korrekt ist.

    Vielen Dank vorab, ich stehe da gerade echt auf dem Schlauch!

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich komme gerade bei einer Frage bzgl. Verlegungsabschlägen nicht weiter:

    Folgender Sachverhalt:

    Im zu uns verlegenden Krankenhaus war ein Patient weniger als 24 Stunden in Behandlung, bei uns führt dieser Aufnahmegrund zu einer Abrechnung ohne Abschläge.
    Die Kasse sagt nun, das der Voraufenthalt des Patienten in dem anderen Krankenhaus eine Fallzusammenführung war, der letzte Aufenthalt weniger als 24 Stunden hatte, aber mit der Fallzusammenführung länger war, somit ist unser Aufnahmegrund anzupassen.

    Ist das korrekt so? Ich finde leider auch in den ergänzenden Fallbeispielen nicht so einen Hinweis!

    Vielen Dank!

    Hallo NuxVomica,

    die Krankenkassen machen auch viele Dinge, die mir nicht gefallen, ändern tut diese allerdings nichts :)

    Also: Diese Szenarien wurden beim Umstieg in PEPP auch bei uns diskutiert. Bei jedem Fall 21 Tage bis zur Abrechnung zu warten kam für uns aus Liquiditätsgründen (und internem Zinsvorteil, quasi derzeit nicht existent) zu keinem Zeitpunkt wirklich in Frage.
    Es gab die Idee, bekannte Wiederkehrer offen zu lassen, allerdings empfanden wir den Aufwand dies im Einzelfall zu beurteilen und nachzuhalten auch nicht als sinnvoll.
    Somit wird jeder Fall möglichst direkt abgerechnet, Fallzusammenführungen fallen in fachbereichsabhängiger Höhe an und werden akzeptiert.

    Ich hoffe das hilft Ihnen weiter!

    Hallo NuxVomica,

    vielen Dank für den Hinweis, wir konnten bisher es bei allen Fällen abwenden, nur erbringen wir tatsächlich in einer Einrichtung den Kode 8-550.
    Die Knappschaft fordert natürlich trotzdem gerne auch mal bei einer neurologischen Komplexbehandlung die Daten an...

    Hallo,

    jedoch bestätigt der MDK damit nur, dass etwas eingegangen ist. Wir hatten den Fall, das der MDK behauptet, dass im Umschlag nur ein Therapieplan ohne sonstige Unterlagen angekommen sei. Deswegen wurde die Prüfung abgewiesen, da wir die angeforderten Unterlagen nicht versendet hätten.
    Die Kasse stellt sich stur und hat den unstrittigen Teilbetrag (0€, Haha) gezahlt.

    Edit: "Mein MDK" liegt im Westen

    Hallo liebe Mitstreiter,

    die Kassen haben mal wieder etwas neues (zumindest bei uns) gefunden. Sie prüfen jetzt ab und an, ob der Voraufenthalt medizinisch abgeschlossen war. Dazu erhalten wir eine Prüfanzeige aus dem zweiten Aufenthalt, und es werden Entlassbriefe des voran gegangen Aufenthaltes angefordert.

    Jetzt ist meine Frage, wie Sie mit solchen Anfragen umgehen (würden)? Grundsätzlich würde ich auf eine separate Anforderung für den ersten Aufenthalt bestehen, jedoch würde dieser dann sicher auch mal aus der 6-Wochenfrist fallen. Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, ob Entlassbriefe und sonstige Unterlagen aus anderen Aufenthalten vorgelegt werden müssen.

    Ich freue mich auf Ihre Einschätzung & wünsche eine abkühlenden Woche :)