Beiträge von Control-Lord

    Liebe Mitstreiter,

    eine bestimme Kasse hat es sich zur Angewohnheit gemacht, bei einigen Fällen bei denen die voraussichtliche Verweildauer überschritten wurde, nach Entlassung eine med. Begründung anzufordern. Auch meiner Sicht möchte die Kasse nur das reguläre Prüfverfahren umgehen.
    Ist es rechtlich korrekt, dass wir die Anfrage bearbeiten müssen, oder können wir mit dem Verweis auf das reguläre Prüfverfahren die Antwort verweigern?

    Ich danke vorab!

    Liebe Mitstreiter,

    das ungeliebte Thema der §301er Daten bzgl. der zu übermittelnden Rehadaten beschäftigt auch unser Haus mal wieder...
    Aktuell finde ich keine Antwort zu der Frage, ob jede Leistung wie z.B.: Krankengymnastik mit mindesten 45 Minuten tageweise, oder nur einmal für den gesamten Aufenthalt anzugeben ist.

    Ich such mich gerade fast schon wund, aber vielleicht hat einer hier die Antwort parat!

    Besten Dank vorab!

    Hallo zusammen,

    wir hatten in unserem Haus den Fall dass ein Fall zuerst in der Psychiatrie aufgenommen wurde, dann aber nach einigen Stunden in den DRG-Bereich verlegt wurde. Jetzt stellt sich die Frage der Abrechenbarkeit des Psychiatrietages.
    Klar, interne Verlegungstage können nicht abgerechnet werden, §3 Verlegung PEPPV, jedoch lese ich aus §1 Abs.3 heraus, das der Tag abgerechnet werden kann. §1 Abs. 3 gilt jedoch nicht laut §3 Abs. 3, ich bin jedoch der Meinung, das wenn der Verlegungstag auch Aufnahmetag ist, dieser dann trotzdem abgerechnet werden kann.

    Ich hoffe auf Ihre Unterstützung, ich stehe doch sehr auf dem Schlauch...

    Hallo zusammen,

    im Bereich der AWP bin ich noch etwas neu und unsicher und hoffe auf Ihre Hilfe.

    Die Postbeamtenkasse möchte keine AWP zahlen, da diese nach Ihrer Aussage keine GKV oder PKV ist, sondern eine Einrichtung des Sozialeinrichtung des Bundes.

    Ist das so korrekt? Ich danke Ihnen vorab für Ihre Einschätzung!

    Liebe Mitstreiter,

    ich habe gerade einen Anruf einer AOK bekommen, bei ich nicht weiß, ob ich lachen oder weinen soll.
    Wir, PEPP-Optierer, haben eine Prä-PEPP (P003C) abgerechnet, der MDK hat geprüft und nichts zu beanstanden gehabt. Die Kasse möchte aber nun nicht zahlen, der in der Vereinbarung die PEPP P003C nicht vereinbart ist, P003B und P003A aber schon.

    Ich habe dem Mitarbeiter versucht zu erklären, dass es bei einer bewerteten Leistung doch unerheblich sei, die Vereinbarung ja nur einen Rahmen zur Kalkulation vorgibt und die Rechnung natürlich zu gleichen ist. Seine Antwort:
    "Na hören Sie mal, ich bearbeite Fälle Bundesweit, und Sie sind der erste der jetzt so Argumentiert. Wenn Sie Recht hätten, würden Vereinbarungen ja gar keinen Sinn machen"

    Habe ich jetzt einen derart harten Denkfehler? Bewerete Leistungen aus dem PEPP-Katalog sind doch immer zu bezahlen, oder nicht? Selbst bei unbewerteten Leistungen würde doch eine tagegleiche Vergütung gemäß PEPP-V anfallen?!

    Danke für Ihre Beiträge vorab ?(?(?(

    Hallo zusammen,

    auch wir beobachten gerade, dass eben solche MDK-Anfragen eingehen.

    Hier wird ein Formular mit 10 Fragen geschickt, wovon die Fragen 1,2,5 und 8 beantwortet und die PC-Doku mit versendet werden soll.

    Jedoch ist mir der rechtliche Rahmen hierfür nicht ganz klar... Landesvertrag, §275? Ich finde keine Hinweise, das Unterlagen wie Verlaufsdoku direkt vom MDK bei einem einliegenden Fall Begutachtet werden können.
    Hat einer von Ihnen einen besseren Überblick?