Beiträge von Control-Lord

    Bei uns im Haus ist es nun auch soweit, das die KK die AWP nicht mehr bezahlen möchte. Bei ttelefonischer Rücksprache mit der KK kam fann folgender Satz:

    "Wir können darüber jetzt diskutieren, aber hier im System steht, das unser Anwalt sagt das wir das jetzt nicht mehr bezahlen, nur noch primäre oder sekundäre Fehlbelegung. Ich hab hie auch die Urteile, aber Fragen Sie mich nicht was drinsteht"

    Na herzlichen Glückwunsch!

    Hallo Zusammen,

    da ich hauptsächlich im PEPP-System arbeite, bin ich mit einer Rückforderung der Kasse ein wenig überfordert, ich hoffe auch Ihre Untersützung:

    Die Kasse fordert mit Verweis auf §6 Abs. 2 den Betrag einer teilstationären Behandlung zurück, da diese mit der voran gegangen stat. Behandlung im selben Haus abgegolten ist.

    Stat. DRG. B71D MVD 5,4, VWD 3,
    Behandlung TK 3 Tage nach Entlassung.

    Ist eine Rückforderung hier korrekt? Ich danke Ihnen im voraus!

    Hallo Anyway,

    die selben Fragen stellen wir uns auch gerade in unserem Haus.
    Wir benutzen das KIS von Nexus. Am ehesten wird es so sein, das wenn eine Leistung, die im Katalog beispielhaft ausgezählt ist, diese mit dem Textbaustein "Qualifizierter Entzug" dokumentiert wird. Dann wird für diesen Tag der QE gezählt. Am ende werden dann automatisch die Tage gezählt und der Fall gegroupt.

    Wie gehen Sie mit der Anforderung: …Leitlinienbasiertes, standardisiertes suchtmedizinisches und soziales Assessment… um?

    Viele Grüße!

    Hallo liebe Mitstreiter,

    zwar wurde die Fallzusammenführung hier schön diskutiert, meine konrete Frage konnte ich leider aus den Einträgen nicht beantworten:

    Überlieger, die vor den 15 Januar entlassen werden und dann wieder aufgenommen werden (innerhalb der 21 Tage), sind nicht zusammenzuführen. Aber wie verhält es sich, wenn ein Patient 2013 augenommen wurde, z.B. am 20. Januar entlassen wird und dann am 5. Februar wiederkommt?

    Sind die Fälle dann auch zusammenzuführen? Ich konnte leider in den Beispielen auch keinen solchen Fall finden!

    Schon einmal vielen Dank für Ihre Einschätzung und eine angenehme Restwoche!

    Aus dem verlinkten Artikel:

    "Ich habe, was den Stuhlgang betrifft, gelogen. Ich dachte, womöglich machen sie mir sonst einen Einlauf. Ich habe mir geschworen, dass ich das Krankenhaus ohne einen einzigen Einlauf wieder verlasse, und wenn ich dafür betrügen oder stehlen muss, dann tue ich es."

    Ganz schlimmes Kopfkino :D:D:D

    Hallo zusammen und vielen Dank bereits!

    Klar ist nicht alles im PEPP-System nachvollziehbar, eine behandelte Depression nicht der entsprechenden PEPP zuzuordnen, weil bei Aufnahme ein akuter Rausch vorlag, der meist nach wenigen Tagen keine Ressourcen mehr fordert, kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen...