Beiträge von Control-Lord

    Hallo liebes Forum,

    gerade bin ich über folgende Tatsachen gestolpert:
    Wenn ich die z.B. die HD F43.2 oder F 32 oder F31 angeben, lade ich in der PEPP PA04C, soweit, so gut. Wenn ich jedoch als ND eine F1X.0 angebe, wird der Fall in eine PA02D gruppiert. Dies kann ich weder inhaltlich noch sonst wie nachvollziehen. Im Definitionshandbuch habe ich nichts gefunden, was die Einstufung rechtfertigen würde.
    Kann mir jemand das im eigenen Haus reproduzieren?

    Vielen Dank & freundliche Grüße

    Hallo zusammen,

    ich greife diesen Thread nochmal auf, da sich mir heute eine anderen Frage für den Bereich der Sozialarbeit stellt:

    Dürfen Sozialarbeiter in dem Anerkennungsjahr OPS verschlüsseln?
    Ich bin mir hier nicht sicher, worauf es ankommt. Also hängt es an der Vergütung (muss der Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr vergleichbar viel verdienen, wie ein Angestellter Sozialarbeiter) oder ist generell ein Sozialarbeiter im Anerkennungjahr nicht berechtigt (wie Krankenpflegeschüler) OPS zu erfassen?

    Vielen Dank schon mal für eure Überlegungen!

    Hallo liebe Mitstreiter,

    hier eine Aussicht auf das PEPP 2015:

    http://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressem…lung_129664.jsp

    "Die präzisere Abbildung des Versorgungsaufwands für psychiatrische Patientengruppen entsprechend seines Verlaufs beim Erlös der Krankenhäuser wird dadurch erreicht, dass künftig im PEPP-System auch ergänzende Entgelte für bestimmte Intensivbehandlungen und 1:1-Betreuungen bei Erwachsenen abrechenbar sind. Zudem wird es indikations- und verweildauerabhängig gleiche Tagessätze geben, mit denen die Vergütungssprünge, wie sie die ersten beiden PEPP-Systemjahre kannten, zukünftig vermieden werden. Neu ist auch, dass der Entlassungstag aus dem Krankenhaus mit dem neuen Entgeltkatalog ab 2015 abrechenbar wird."

    Hallo Ariane Lpz,

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Spielt es dabei keine Rolle, das wir keine Jugendpsychiatrie haben? Da ja auch Patienten über das 18 Lebensjahr hinaus in KJ eigestuft werden können (bei entsprechendem defizit), bin ich davon ausgegangen, das 17jährige entsprechend auch in A eingestuft werden können?! ?(

    Hallo zusammen,

    ich weiß das dieses Thema schon länger offen ist, jedoch wollte ich kein neues aufmachen.

    Derzeit habe ich den Fall, das in unsere Erwachsenenpsychiatrie ein 17 Jahre alter Patient eingeliefiert wurde. Ist dieser nun in A oder in KJ einzustufen? Wie wäre es dann wenn der Patient im laufe der Behandlung 18 Jahre alt wird?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

    Anyway,
    Ja genau so sehe ich das. Die Kode aus dem Bereich 9-60 und der Psych-PV müssen keineswegs übereinstimmen.
    Um noch etwas mehr Verwirrung zu stiften:

    Ansatt einen Kode aus dem Bereich 9-60 zu wählen, könnte doch der Kode 9-700 bei entsprechender Erfüllung der Mindestmerkmale mit einer S2 Einstufung gewählt werden, oder?

    Bei uns im Haus wird aktuell diskutiert, ob der geringe Mehrerlös ab der dritten Stufe sich überhaupt lohnt zu Kodieren, da ja quasi im bei Entlassung per Hand durchgezählt werden muss, ob der Pat. auch 3 Therapieelemtente pro Woche wahrgenommen hat und nicht Intensiv Eingestuft war...

    Wie Handhaben andere Häuser das?