Sehr geehrte Forumsmitglieder,
derzeit beschäftigt mich die Frage der Grenze, ab wann Sozialarbeiter einen Therapieeinheit (im folgenden TE) verschlüßeln dürfen.
Grundlegend verstehe ich den OPS (z.B. 9-60) so, das Spezialtherapheuten bei "Gesprächen mit den Behördenvertretern" eine Leistung des OPS erbringen. Nun Geistert aber in meinem Hinterkopf das Problem "Patientennah bzw. -fern." Im eigentliche Sinne handelt es sich ja hier um keine Therapie, egal ob der Patient jetzt vor Ort ist oder auch nicht. Und gibt es noch mehr Tätigkleiten, bei denen andere Häuser eine TE kodieren?
Vielen Dank im vorraus,
Mit Vorweihnachtlichen Grüßen
Control-lord