Beiträge von eckhardt

    Guten Morgen!

    @Schimmer:
    Es geht ja um das Problem ob bestimmte Diagnosekombinationen kodiert werden dürfen, die eine ähnliche Behandlung erfahren. Bei Herzinsuff. und VHF gibt man ja z.B. Novodigal um beides zu behandeln. Frage: darf ich dann auch beides kodieren? Wenn ein getrennter Aufwand da ist z. B. ACE-Hemmer für die Herzinsuff. und Novodigal/Macumar für VHF habe wir bei uns kein Problem beide Diagnosen zu kodieren.
    Bei der COPD/respiratorischen Insuff. ist das Problem noch etwas anders gelagert. Hier wird aus meiner Sicht eine medizinisch sachlich falsche Zusammenlegung zweier Diagnosen gefordert. Aus J44.19 und J96.0 kann nicht automatisch zur Zusammenlegung zur J44.10-2 führen. Die J44.10-2 setzt die Durchführung einer Lungenfunktion voraus. Auch enthält die J44.10-2 nicht automatisch die J96.0 (wie von der Kassen unterstellt).
    In dieser Situation macht eine langwierige Erklärung wenig Sinn. Deshalb kurzes Statement an die Kasse (wenn man sich seiner Sache Sicher ist) und auf die Überprüfung durch den MDK warten.
    Zinsser:
    Wieso nicht? Wir haben hier ein ähnliches Verfahren, wo Anfragen der KK kurz!! beantwortet werden ohne medizinische Details weiterzugeben. Dies reduziert die Anfragen über den MDK (die in der Regel deutlich mehr Arbeit machen). Es geht ja darum sich die Arbeit so leicht wie möglich zu machen.

    MfG

    Hallo Herr Leonenehardt,

    in einem Rundschreiben der Krankenhausgesellschaft Rheinland Pfalz gab es folgende(kuz zusammengefaßte) Tabelle:

    OPS-301 2004 Mindestmenge
    Knie TEP 5-822.1 (2,3,4,6,7,9) 20/10 Steigerung auf 50/25

    PTCA 8-837.0 150/75

    Elektive OP 5-384.5-7 30/15
    BAA
    Koronarchir. 5-361,5-363 100/50
    Eingriffe

    DRG 2004
    VLBW P03A,P61A-C, 40
    Neugeborene P62A-C,P63Z
    P64Z


    Bei den Mindestmengen bedeutet die höhere Zahl die Fallzahl/Krankenhaus und die kleiner Zahl die Fallzahl/Operateur.

    Viel Spaß beim Zählen ;)

    MfG

    Hallo Frau Lührs!

    Ich habe folgendes in meinen Grouper eingegeben:
    HD S32.5
    ND S32.81, S72.01, Z47.0
    Prozedur 5-787.1E

    Bei einer Liegezeit von 5 Tage oder mehr komme ich in die DRG W04Z.Bei einer kürzeren Liegezeit muß der Entlassungsgrund angegben werden, ansonsten kommt man in die DRG 960Z. Möglicherweise liegt hier ihr Problem. Stimmt die Liegezeit beim Groupen? Entlassgrund angegeben?


    MfG
    M.eck

    Hallo!

    Ich hätte noch einen anderen Vorschlag. Wie wäre es mit G97.8 (Sonstige Krankheiten des Nervensystems nach medizinischen Maßnahmen). Klinisch geht es ja wohl um eine Nervenkompression durch eine Narbe (so habe ich es verstanden). Dies ist zwar immer noch sehr unspezifisch, trifft den Sachverhalt aber wohl am besten.


    MfG
    Eckhardt

    :f_ltanz:

    Hallo Herr Wolkenstein!

    Ebenfalls besten Dank! Das Wochenende ist gefüllt mit einer neuen Lektüre. Es scheint sich ja wirklich um ein fast neues System zu handeln. Man darf nun gespannt sein was die DKR 2005 bringen und welche DRG wie angesteuert wird.

    MfG
    Eckhardt

    Hallo Ohr-Biß!

    Das ist eine nicht ganz einfache Frage. Die Meinung des MDK was so alles vorstationär geht ist nicht immer ganz nachvollziehbar. Es werden oft die Untersuchungen einzeln betrachtet und nicht in ihrer Gesammtheit. Hierbei gibt es teilweise aber auch Bundeslandabhängige Ansichten.
    Wir haben bei uns im KH schon weitgehend umgestellt und machen sehr viel vorstationär. Streit gibt es bei uns vor allem bei den sozialen Kriterien, wenn wir eine vorstatioäre Behandlung für nicht möglich halten (Patient wohnt weit weg, ist schon alt...).
    Ansonsten habe ich persönlich noch keine Klageerfahrung was das angeht, vielleicht kann ein anderes Forumsmitglied damit dienen.

    MfG
    Eckhardt

    Hallo Herr Popp!

    Ich bin zwar kein Neurologe, aber ich würde die G40.- für die Epilepsie \"reservieren\". Es handelt sich ja hierbei um ein definiertes Krankheitsbild.
    Falls eine Epilepsie in ihrem Fall bekannt ist bzw. diagnostiziert wurde wäre eine entsprechende Kodierung zu wählen. Falls die Synkope einzige Ursache für das Krampfgeschehen war wäre R55/R56.- quasi \"auszusuchende\" HD.
    Vielleicht gibt es noch andere Meinungen dazu.

    MfG
    Eckhardt

    Hallo!

    Die Frage läßt sich wohl darauf reduzieren was ist eine Diagnose und was ist ein Symptom oder auch wann ist eine Diagnose ein Symptom.

    Für mich wäre in beiden Fällen (Thrombose/Tumor; Stauungsleber/Herzinsuffizienz) die Thrombose bzw. die Stauungsleber eine quasi \"eingenständige\" Krankheit die zur Aufnahme führt und der Tumor bzw. die Herzinsuffizienz entsprechend Nebendiagnose.
    Ähnlich wie bei der septischen Pneumonie http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…4d8d73773ee0a49.

    Man kann sicher wieder gespannt sein was das InEK dazu sagt.

    MfG
    Eckhardt

    Guten Morgen MiChu!

    Bei Laborleistungen sehe ich kein so großes Problem. Wenn ich eine bestimmte Laborleistung erbracht habe und diese bei Entlassung noch nicht vorliegt, habe ich ja die Möglichkeit die Verdachtsdiagnose, die noch nicht sicher ausgeschlossen ist, zu kodieren. Ich habe ja den Laborwert aus einem bestimmten Grund gemacht (insbesondere solche die lange dauern). Bei Erregerbestimmungen sehe ich auch ein eher kleines Problem. Diese sollten (soweit klinisch relevant) zu Beginn der Behandlung erfolgen und somit in der Regel vor Entlassung vorliegen. Bei der Tuberkulose zieht wieder das Argument mit der nicht sicher ausgeschlossenen Diagnose (falls ich entsprechend behandelt habe).

    Es scheint vor allem ein Problem beim MDK zu sein. Hier gibt es wohl keine Bundeseinheitliche Regelung. Dann bleibt letztlich nur sich lokal mit \"seinem\" MDK zu einigen :sonne: wobei natürlich auf Konsistenz der Entscheidungen zu achten ist!

    MfG
    Eckhardt