Beiträge von eckhardt

    Schöne Grüße an alle!

    Wünschenswert wäre eine Vereinfachung alle mal. Sicher auch im Sinne der Krankenkäuser. Ich sehe aber auch rechtliche Probleme, da es ja auch um medizinische Daten geht. Die letzte Aussagen (Ärzteblatt) waren da ja sehr eindeutig. §301 Datensatz für die Krankenkassen und sonst (fast) nichts. Über Sinn und Unsinn kann man sicher diskutieren. Hier wäre aber in erster Linie der Gesetzgeber gefragt um Festzulegen was im Rahmen des G-AEP Verfahrens zusätzlich zu übermitteln wäre.

    MfG
    Eckhardt

    Schöne Grüße an den Norden!

    Wenn die Blutung auf die Macumarisierung zurückzuführen ist, so ist die D68.3 auch korrekt kodiert. Bei uns am Haus mit einer größeren HNO haben wir hüfiger Patienten mit Nasenbluten unter Macumar die dann mit entsprechender Tamponade aufgenommen werden und ca. 1-2- Tae stationär sind. Bei häufien Prüfungen durch den MDK bei diesen Patienten hat es in dieser Konstellation keine Probleme gegeben. Bei der von ihnen geschilderten Symptomatik sehe ich eigentlich kein Problem diese Kodierung. In dem Fall ist ja wahscheinlich auch Vit.K oder etwas vergelichbares gegeben worden und mehrere Quick Kontrollen durchgeführt worden.

    MfG Eckhardt

    Hallo nach Stralsund!

    Bei uns an der Klinik wird die Z51.5 zusätzlich kodiert wenn Patienten eine Tumorerkrankung haben, keine Chemotherapie mehr erhalten und spezielle palliativ medizinische Maßnahmen (Schmerztherapie etc.) durchgeführt werden. Weitere Prozeduren werden von uns entsprechend kodiert z. b. Transfusionen und entsprechende Diagnosen (Anämie) ebenfalls. Das wird analog zur Chemotherapie bei uns so gehandhabt und hat auch noch keine Nachfragen/Probleme gegeben. Metastasen dürfen, wenn sie Aufwand verursacht haben, natürlich zusätzlich kodiert werden.


    MfG
    Eckhardt

    Hallo Herr Konzelmann,

    ich glaube nicht das die F45.33 passt. Die o. g. Patientin ist ja krank (Herzinsuff., COPD, Adipositas) und so wie ich das verstanden habe ist es ja nach Gewichtsreduktion durch Diurese zur Besserung gekommen. Als Information fehlt noch ob evtl. eine spezifische Zuordnung durch die Patientin erfolgte. Nachdem aber eine stationäre Gewichtsreduktion bei der Krankenkasse beantragt wurde stelle ich mir eine wirklich dicke Patientin vor.

    MfG
    Eckhardt

    Hallo!

    Das mit dem MDK war mir klar. Ich finde es nur recht heftig \"einfach mal so\" alle PCCL relevanten Diangosen zu streichen und die Rechnung um 5000€ zu kürzen! Wie gesagt der Arztbrief gibt das nicht her (Ärger!) aber so ganz ohne Rücksprache mit dem Krankenhaus (die PKV hat sich den Brief über den Patienten besorgt!). In dem Fall macht der \"Ton\" die Musik.

    MfG Eckhardt

    Hallo!

    Kleine Dialogrunde hier.
    In dem Fall scheint es mir medizinisch tatsächlich am korrektesten zu sein die Adipositas als HD zu nehmen. Wenn sich klinisch kein Hinweis auf eine wie auch immer dekompensierte Herzinsuffizienz ergibt kann das natürlich nicht HD sein und gewissen Wassereinlagerungen bei entsprechender Adipositas können ja schon auch ganz schön drücken.

    MfG
    Eckhardt

    Hallo Forum!

    Ich habe das Problem das eine Private Krankenkasse eineunserer Rechnungen einfach gekürzt hat (anhand des Arztbriefes ohne diesen von uns bekommen zu habe). Leider sind die ND nicht im Arztbrief erwähnt jedoch alle nach Einsicht der Laborwerte (es geht um Anämie und Hyperkaliämie) berechtigt. Wir in Rheinland Pflaz haben ja die Vereinbarung, das Rechnungen zu bezahlen sind und bei zu Hohen Rechnungen eine Verrechnung mit folgenden Rechnungen stattfinden kann. Wie vorgehen? Bösen Brief schreiben? Anrufen? Wer hat Erfahrungen zu diesem Thema?

    Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe
    MfG
    Eckhardt

    Hallo!

    In welcher Zeit wurde das Gewicht den reduziert? Gibt es einen Röntgen Thorax von der Aufnahme? Wäre evl. eine (chronisch) dekompensierte Herzinsuffizienz (siehe Begleiterkrankungen) als Ursache für die Dyspnoe möglich und dann auch HD? Ansonsten wäre die Adipositas HD da ja eine Behandlung und Aufwand entstanden ist.

    MfG
    Eckhardt

    Guten Morgen!

    Es hängt davon ab was genau getan wurde. Siehe auch Beispiel 4 zur Festlegung der HD. Falls die Erkrankung bekannt ist (Adipositas) und nur das Symptom behandelt wird (evtl. O2-Gabe) so ist das Symptom HD.
    Falls tatsächlich die Dyspnoe nicht in der Form im Vordergunrd stand wäre evtl. auch eine Z03.X Diagnose zu überlegen.


    MfG
    Eckhardt

    Hallo kd!

    Zu Frage 1:
    Beispiel 3 der KodierrichtlinienD002c sagt eindeutig das Symptome zu
    kodieren sind, wenn sie ein eigenständiges wichtiges Problem für die
    medizinische Betreuung darstellen. In diesem Fall also z. B.
    durch erhöten pflegerischen Aufwand bei Sturzgefahr durch Ataxie.
    Hier ist die Dokumentation wichtig! Bei den ND R26.8, G11.9, G25.2 und
    G25.8 zusammen mit G20.0 kommt es mir aber wie Doppelkodierungen
    vor. Ist der Tremor evtl. durch den Parkison bedingt? Ein Teil der ND
    ist aber sicher berechtigt.
    Zu Frage 2:
    Wen das Symptom vollständig zurückgebildet war und lediglich Diagnostik
    durchgeführt wurde wäre evtl. tatsächlich die Z03.3 HD. Falls eine andere
    Erkrankung (F44.7) in Frage kommt wäre diese HD und Z03.3 zusätzlich ND.

    MfG
    Eckhardt