Schöne Grüße an alle!
Wünschenswert wäre eine Vereinfachung alle mal. Sicher auch im Sinne der Krankenkäuser. Ich sehe aber auch rechtliche Probleme, da es ja auch um medizinische Daten geht. Die letzte Aussagen (Ärzteblatt) waren da ja sehr eindeutig. §301 Datensatz für die Krankenkassen und sonst (fast) nichts. Über Sinn und Unsinn kann man sicher diskutieren. Hier wäre aber in erster Linie der Gesetzgeber gefragt um Festzulegen was im Rahmen des G-AEP Verfahrens zusätzlich zu übermitteln wäre.
MfG
Eckhardt