Beiträge von eckhardt

    Hallo Herr Selter!

    Ich habe das genauso wie sie gesehen und wollte mich noch mal absichern. Die Kollegin des MDK hat es sich \"relaiv einfach\" gemacht. Sie schreibt: \"Bei der HD Pneumonie durch Staphylokokken mit der Folge Sepsis kommt die DRG E62A zur Abrechnung. Diese ist hier als korrekt anzusehen.\" Eine direkte Begründung mittels DKR fehlt. Mir ist die Sepsis als \"Symptom\" auch nicht ganz ersichtlich und so sieht es die Kollegin ja. In dem Fall wäre ja die Sepsis \"nie\" Aufnahmegrund sondern \"immer\" die zugrundeliegende Ursache.

    Vielen Dank für die rasche Hilfe

    MfG
    Eckhardt

    Hallo Forum!

    Mal wieder eine Frage zur Festlegung der HD nach MDK Gutachten.
    Folgender Fall:
    Ein Patient mit bekanntem BC wird unter dem klinischen Bild eines septischen Geschehens aufgenommen. Es zeigt sich in der BK eine Staphylokokkensepsis und als wahrscheinlicher Herd eine Pneumonie.

    Unsere Codierung:
    A41.0 HD und J15.2 ND.
    Der MDK kodiert andersrum:
    J15.2 HD und A41.0 ND.

    Was ist jetzt richtig? Wie würden die Kollegen im Forum hier kodieren?


    MfG
    Eckhardt

    Guten Morgen!
    @ MiChu:
    Ich gehe davon aus das es im Wesentlichen bei dieser Konstellation um folgende klinische Situation geht: Patient kommt wegen unklarer Schwellung/Tumor ins KH zur Abklärung, es wird eine Histologie gemacht und evtl. noch Staginguntersuchungen, dann Entlassung bis Histologie da, Wiederaufnahme zur Behandung des Tumors.
    Bei Wiederaufnahme mit Fallzusammenführung wird m.E. der dann diagnostizierte Tumor (in der Regel geht es ja darum) HD.
    Falls die im Voraufenthalt festegestellte Erkrankung bei einem weiteren Aufenthalt Aufwand macht ist sie entsprechend als ND zun kodieren.

    Grundlage sind die DKR. In denen steht es m.E. explizit drin.

    Es sollten medizinische Gesichtspunkte ein Rolle spielen und das Interesse des Patienten nicht aus dem Auge gelassen werden.

    Ansonsten scheint es da ja ein sehr buntes Meinungsbild bei den unterschiedlichen MDK´s zu geben. Ich denke wir werden weiter so verfahren wie bisher.

    MfG
    Eckhardt

    Hallo!

    Aber es heißt auch in der DKR: Wenn eine Erkrankung zum Zeitpunkt der Entlassung nicht sicher Ausgeschlossen oder Betätigt ist, so ist die Verdachtsdiagnose zu verschlüsseln.
    Bei uns schaut der MDK (wohl eben wegen der möglichen Erlössteigerung) durchaus auf Entlassdatum und Eingangsdatum z. B. einer Histologie!
    Gibt es eine gesetzliche Grundlage? Das wäre durchaus interessant.

    MfG
    Eckhardt

    Hallo MiChu!

    Das macht \"ihr\" MDK mit????

    Bei uns wird durchaus auch das Eingangsdatum der Histologie geprüft und dann wird auch darauf bestanden das die Verdachtsdiagnose als HD bei Entlassung bestehen bleibt! Wir haben hier regelmäßige MDK Begehungen vor Ort und diese Dinge werden wirklich so kodiert. Befunde die erst folgten gehen nicht in die Neubewertung ein! Ich bin in meinem Haus möglicherweise etwas im Vorteil (größeres akademisches Lehrkrankenhaus). Bis auf Histologien und einige wenige Laborbefunde liegen alle Befunde bei Entlassung Zeitnah vor.
    Zu meinem \"Zitat\":
    Mit Zeitnah meine ich innerhalb von 12-24h nach Entlassung, also wenn ich einen Befund am Tag der Entlassung oder direkt am Folgetag (wenn ich den Patienten gerade kodiere) auf meinen Tisch bekomme hätte ich kein \"schlechtes Gewissen\" das noch zu kodieren, aber alles was später kommt gehört einfach (meiner Meinung nach) nicht mehr kodiert.


    MfG
    Eckhardt

    Hallo Zabi!

    Ein junger ambulanter Patient der angibt zu Hause nicht versorgt zu sein sollte vor ambulanter OP zu KK geschickt werden. Hier sollten die Möglichkeiten einer Versorgung durch einen häuslichen Pflegedienst geklärt werden bzw. im Vorhinein die stationäre Kostenübernahme abgeklärt werden. Ich hatte jetzt einige Fäle wo genau dies nachträglich von der Kasse genutzt wurde um stationäre Kostenübernahmen abzulehnen. Alternativ (das überlege ich zur Zeit) wäre auch die Unterbringung im Krankenhaus gegen entsprechende Bezahlung durch den Patienten zu überlegen. Motto: Sie sind nicht versorgt aber wir hätten da ein \"Hotel\" wo sie nach der OP bleiben können.(Deal) Wieso dies nicht ausbauen?

    MfG
    Eckhardt

    Hallo Elrip!

    Die Kodierung wird am Ende des stationären Aufenthaltes gemacht. Befunde die zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen sind nicht zu kodieren. Ich denke das man hierbei auch davon ausgehen kann das Befunde die nach Entlassung aber vor Kodierung eintreffen durchaus noch in die Kodierung einfließen dürfen, dies aber in einem sehr engen Zeitfenster. Eine exakte (gesetzliche) Definition dieses Zeitfensters ist mir aber nicht bekannt.
    Es werden keine solche Fälle storniert und neu berechnet.
    Das Procedere ist in den DKR festgelegt (so wie von ihnen zitiert).
    Dies ist teilweis im Interesse und teilweise nicht im Interesse des KH (mal mehr/weniger Geld). Es wird hierbei davon ausgegangen, das sich das ausgleicht.

    MfG
    Eckhardt

    Hallo Herr Henze!

    \"... Uralte Lebensweisheiten bedürfen keiner Absicherung durch Paragraphen. Sie finden sich mannigfach im Deutschen Sprachgut, wie z.B.: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück!...

    Dieses Zitat gilt dann wohl auch für den MDK ;-).

    Wie beteibt man denn \"aggressives Medizincontrolling\"?

    War gestern nicht Donnerstag (schönes Wochenende?) ;-)?

    MfG
    Eckhardt