Beiträge von eckhardt

    Hallo Frau Surschie!

    Es gilt die HD Definition. Was den Patienten zu ihnen führt ist HD.
    In ihrem Fall für Haus B die Demenz also F03 oder ähnliches (je nachdem was passt).
    Die I50.14 wäre nur dann HD wenn der Patient zur Weiterbehandlung der Hezinsuffizienz verlegt würde. So wie sie das schreiben wurde er aber explizit zur Behandlung der Demenz verlegt. Somit ist Demenz HD.


    MfG
    Eckhardt

    Hallo qm!

    Also erstmal ein DRG Tagesfall liegt vor wenn der Patient 1 Tag stationär war. Also Aufnahme und spätestens am Folgetag Entlassung. Es gibt insbesondere in der Onkologie extra Tages-DRG´s für z.B. Chemotherapie. Ich gehe davon aus, das der Web Grouper wenn sie Tagesfall anklicken die Liegezeit auf 24h (bzw. 1 Tag) stellt, damit werden Abschläge fällig. Ansonsten ist die Rechnung (für 4 Tage=volle DRG) tatsächlich höher.

    Mit ihrem Fall komme ich dann aber nicht mehr ganz zurecht.
    I21.0=akuter Myokardinfarkt soweit komme ich noch mit. Dann aber einige Fragen die sich mir aufdrängen:
    Erfolgte eine Aufnahme bei ihnen, dann Verlegung und wieder Rückverlegung? War dies eine Verbringung (bzw. soll so gewertet werden damit sie bezahlen)? Was wurde denn gemacht (kein OPS-Code)? Wieso dann Verlegung? Wieso müssen sie bezahlen und nicht die KK mit Verlegungsabschlag? Hat sich das andere Krankenhaus vertan?
    Mit mehr Angaben wäre dann noch mehr Hilfe möglich, vielleicht hilft aber auch schon das gesagte.

    MfG
    Eckhardt

    Hallo Herr Hirschberg!

    Danke für ihre Mühe und die Information.
    Dann bleibt es in dem Fall mal soweit logisch. Vielleicht sind 2005 die Formulierungen ein bisschen besser verständlich.

    MfG
    Eckhardt

    Hallo Herr Killmer!

    Ich beneide sie ein wenig in Bochum (wenn ich mich recht entsinne). Schöne Grüße an den Ruhrpott (meine Geburtsstätte)!
    Ich habe hier jetzt langsam angefangen genau dies zu tun bzw. plane dies. Alle Patienten die auch nur den Hauch eines ambulanten Potentiales haben sollen erstmal zur Kasse um zu klären wie z. B. die häusliche Versorgung zu Hause gewährleistet ist. Ich habe jetzt einige Briefe auf meinem Tisch wo, nachdem die Leistung erbracht wurde, die Kosten nicht übernommen werden, da auch eine ambulante OP mit nachfolgender Überwachung durch einen Pflegedienst zu Hause möglich gewesen sei. Den Ball spiele ich mal zurück, da diese \"Behauptung\" leichter aufzustellen als zu beweisen ist. Ich bin jedenfalls gespannt wie die Kassen auf diese Mehrbelastung reagieren (gibt vielleicht weniger Anfragen).
    Ich glaube ohnehin das die Zukunft so aussehen wird das solche \"Extras\" wie Präoperativer Tag im KH oder Überwachung nach ambulanter OP zunehmend durch die Patienten zu tragen sind.
    Ich glaube da dürfen wir alle gespannt sein. Bleibt die Hoffnung nicht krank zu werden und das System zu brauchen.?

    MfG
    Eckhardt

    Hallo alle zusammen!

    Die Zielrichtung der Kassen ist klar. Früher mehrere Tage stationär, jetzt Eintages-DRG mit vorstationär, dann (irgendwann) ambulant...(was dann kommt ist wohl noch nicht klar), Telemedizin zu Hause?
    Ich denke auch, das vieles von dem was kd als Diagnostik angegeben hat vorstationär/ambulant erbringbar ist, insbesondere in Ballungsgebieten wo der Weg zum KH nicht weit ist.
    Bei uns in einer ländliche Region)sind wir (bei der HNO) das zentrale KH mit einem großen Einzugsgebiet insbesondere bei der Tumorbehandlung. Da stellt sich schon irgendwann die Frage der Entfernung. Ist es einem älteren, nicht so mobilen Patienten mit Begleiterkrankungen so ohne weiteres zumutbar so 70 km zu fahren, seine vorstationäre Diagnostik zu bekommen, und dann nochmal stationär (meist dann ja wohl am nächsten Tag) zu kommen? Diese Forderungen werden bei uns des öfteren gestellt, quasi ohne Rücksicht auf \"Verluste\". Immerhin konnte ich in einigen solcher Fälle mit Hilfe der G-AEP Kriterien doch die stationäre Notwendigkeit (auch für 2 Tage) nachweisen. Hier hängt es (mal wieder) vor allem an der Dokumentation. Je nach Situation bei ihnen könne sie es im Einzelfall schon mal mit den AEP Kriterien versuchen.

    MfG
    Eckhardt

    Hallo Max Mann!

    1. OPS 5-786.6 (Osteosynthese von Knochen durch Marknagel)
    Exkl.: Osteosynthese einer Fraktur (5-790ff.) scheint die richtige
    Prozedur
    2. C79.5 (bei ihnen wohl HD) ist leider nur einmal anzugeben egal
    wieviele Metastasen (Systemproblem)
    3. durch die OP an der WS landen sie in dieser DRG und da werden sie auch
    bleiben (in dieser Kombination unvermeidbar).


    MfG
    Eckhardt

    Hallo Herr Hirschberg!

    Dann sind wir doch noch viel mehr einer Meinung als ich dachte.

    In diesem Fall gilt wohl weniger wäre mehr gewesen.

    Halten sie uns auf dem laufenden was das InEK dazu sagt.

    Vielen Danke schon mal.

    MfG
    Eckhardt

    Hallo Herr Hirschberg!

    Ich bin auch gespannt was das InEK sagt.

    Ich sehe das aber etwas anders als sie.
    Das Zitat: \"Patienten können eine Erkrankung der Koronararterien haben, ohne die Symptome einer Angina pectoris zu zeigen...\" bezieht sich für mich auf Patienten mit KHK und z. B. Diabetes mit Polyneuropathie, die trotz KHK und Durchblutungsstörung keine AP Beschwerden haben und dann ist die AP auch nicht zu kodieren. Mehr sagt der Satz für mich nicht aus.
    Ansonsten ist die AP für mich ein Symptom der KHK und zu kodieren wenn sie vorlag und Aufwand machte. Dann entsprechend der Kodierrichtlinie vor der KHK und damit im Zweifelsfall eben als HD (ich glaube darauf zielt diese Kodierrichtlinie ab). Zu trennen ist hiervon die Diagnose I20.0 (instabile AP) als Krankheit (i. S. des \"drohenden Infarktes\"). Hier fehlt die scharfe Trennung dieser eng verwandeten medizinischen Begriffe.
    Was in der Kodierrichtlinie fehlt ist die Definition wann eine AP diagnsotiziert ist und ob diese Diagnose nur dann zu kodieren ist, wenn sie während des stationären Aufenthaltes auftrat, oder ob es gewünscht ist über die anamnestische Angabe etwas über die Schwere der Erkrankung KHK auszusagen. Also ein Patient mit KHK und AP ist schwerer Krank als ein Patient mit KHK und ohne AP.

    MfG
    Eckhardt