Hallo F 15.2, hallo Ordu,
die SEG 4 Kodierempfehlung des MDK besteht auf der Kodierung von S72.- bei periprothetischer Fraktur und lässt eine weitere Diagnose (M96.6) nicht zu mit Hinweis auf die D012 2. Hinweise zur Doppelklassifizierung. Im letzten Punkt steht, dass für die Ursache der Verletzung eine Schlüsselnummer aus Kapitel XX verwendet werden soll.
Die M96.6 ist damit außen vor, was überhaupt nicht im Sinne der Qualitätssicherung (aus Routinedaten) sein kann, wenn eie Komplikation nicht mehr darstellbar ist. Hier geht es m.E. eher um Erlösminimierung.
Ob das IneK in seinen Kalkulationsdaten den Mehraufwand der Komplikation ohne Angabe einer T84 oder einer M96.6 schon umgesetzt hat, wage ich zu bezweifeln.
Wenn aber der Fraktur-Code mit Lokalisationsangabe die "Speziefischste" Kodierung sein sollte, müsste man Gleiches ja auch bei der osteoporotische Fraktur und bei Hüftluaxation einer TEP fordern.
M.a.W. die Frakturangabe mit Lokalisation müsste spezifischer gesehen werden als der Umstand (Osteoporose), den man sowieso nicht sicher als Ursache ausmachen kann. Sonst müsste bei 90% der Schenkelhalsfrakturen, die ja im höheren Alter viel häufiger sind, als im jüngeren Alter, die Osteoporotische Fraktur stehen.
Eine Luxation der Hüft-TEP lässt sich mit dem Code S73.- viel spezifischer kodieren (anterior oder posterior) als mit der T84.-. Allerdings wäre auch hier die Komplikation der Operation nicht mehr ersichtlich. Die Qualitätssicherung schließt hier sogar Dokumentation des Falles aus.
Also wird hier jeder so kodieren, wie es seiner Meinung nach sinnvoll ist. In 2014 können hier schon mal 6000.- € Unterschied (I03A-> I03B) rauskommen.
Aber wir haben ja ein lernendes System. Es hat ja keine gesagt, wann es anfängt zu lernen. 