Beiträge von Thomas_Heller

    Hallo Herr Schumann,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Wie haben keine "kranken" Neugeborenen und hätten sie außerhalb der FP auch gar nicht in Rechnung stellen können. Auch ikterische Neugb. wurden im Rahmen der 16.01 oder 16.02 mitbehandelt. Diese Möglichkeit scheidet also aus. Es sind auch zuviele Fälle, die bei uns von diesen Verlegungsabschlägen betroffen sind.


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    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
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    Haus Haßfurt/Unterfranken

    Zitat


    Original von DBahlo-Rolle:
    gibts diese ISO 9001-9004 in elektronische Form??
    kann mir die jemand zur Verfügung stellen??

    Hallo Fr.Bahlo-Rolle,
    die DIN ISO 9001-2000 und alles was damit zu tun hat gibts nur beim
    Beuth-Verlag. Dieser Verlag ist ein Monopolist. Manche nennen ihn deshalb auch den "Ausbeuth-Verlag".
    Ich wusste gar nicht, dass solch eine Monopolstellung in Deutschland noch geben darf. Da sagt anscheinend auch keine Kartell-Behörde was dazu.
    Beim Beuth-Verlag (http://www.beuth.de) gibt es Druckwerke, aber auch CD's und Datenbanken. Sie müssen mal auf den Internet-Seiten nachschauen, denn es gibt auch nur wenige "ausgewählte" Buchhandlungen in Deutschland, die mit dem Beuth-Verlag zusammenarbeiten oder berechtigt sind, Druckwerke von dieser Firma vorzuhalten. Wie schon gesagt: Es ist ein echter Monopolist, der andere mit Strafe bedroht, wenn er Originalinformationen über Normen unautorisiert weitergibt. Und das im Informationszeitalter.
    :banane: :banane: :banane:
    --
    mfG
    Thomas Heller
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    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    Allegra Herr Heller,

    könnten Sie genau beschreiben, was Sie in ASTM gemacht haben?

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    Hallo Herr Konzelmann,
    ich habe im ASTM die E1Plus Statistik angewählt, habe den Pflegesatzzeitraum 1.1.2003 bis 30.6.2003 angewählt, habe als Fallpauschale die P66D und die P67D ausgewählt, habe die gynäkologische Fachabteilung ausgewählt und beim Reiter Auswertung II die geplanten FP und die abgerechneten FP angewählt.
    Ich muss dazu sagen, dass wir seit 1.Mai nach DRG abrechnen.
    Von 288 Fällen sind bei 54 Fällen von gesunden Neugeborenen ein Aufnahme-Verlegungsabschlag in Spalte 15 angegeben. Der Abschlag beträgt bei P67D 0,088 bei P66D 0,13 pro Tag. Bei einigen sind sogar 2 oder 3 Tage angegeben. Das Effektivgewicht sinkt dadurch beträchtlich.
    Merkwürdigerweise sind die Fälle alle aus den ersten vier Monaten des Jahres, wo noch nach BPflV abgerechnet wurde.

    Aber wo liegt der Fehler??
    Wissen Sie Rat?


    ?( ?(
    --
    mfG
    Thomas Heller
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    Original von S_Glocker:

    Selbst wenn die Tumorzellen sich freudig in die Apotose stürzen nachdem sie Tam gesehen haben und man mit etwas semantischem Geschick aus Hormon-Analogo Zytostatika macht, sollte man es meines erachtens nicht verschlüsseln.

    Gruß
    S.G.

    Hallo Herr Glocker,
    danke für diese Klarstellung, ich sehe es genau wie Sie!

    Gruß
    E Rembs

    Hallo Herr Rembs,
    tschuldigung aber ich verstehe die Logik nicht, die dahinter steckt.

    Antihormonelle Therapie nicht verschlüsseln!?!
    Nur Tamoxifen nicht oder GnRH-Analoga auch nicht?!?
    Und wie ist es mit Aromatasehemmern???
    Macht es einen Unterschied ob die Therapie adjuvant oder bei Metastasen erfolgt??
    Wo ordnen Sie Herceptin (Antikörpertherapie mit Chemotherapieähnlichen Nebenwirkungen) ein??

    Wohl dem der alles ambulant macht und daher nicht verschlüsseln muss!

    Logisch finde ich das ganze nicht!!


    ?(
    --
    mfG
    Thomas Heller
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    Hallo GWI-User,
    bei Benutzung des ASTM Moduls wird sehr häufig ein "Aufnahme-Verlegungs-Abschlag" bei gesunden Neugeborenen ausgewiesen, der im DRG-Workplace gar nicht vorhanden ist. Hier scheint eindeutig ein Softwarefehler vorzuliegen. Wer kann diesen "Fehler" nachvollziehen?

    ?(

    Zitat


    Original von Rembs:

    Der Transport zum Flughafen für eine Urlaubsreise wird selbstständig organisiert, Abholen aus dem Krankenhaus organisieren wir....
    Gruß

    E. Rembs


    Hallo Herr Rembs,
    ich bin doch immer wieder über Sie verblüfft. Schreibt er den ganzen Tag Beiträge bei 'mydrg' und kommt auch noch dazu soooo lange Artikel zu lesen. Meine Bewunderung. Haben Sie Ihre Leute so gut im Griff, dass sie vorbildlich codieren, so dass Sie gar nicht mehr arbeiten müssen. Sie sind ein Organisationstalent!! (Das meine ich ehrlich)

    Aber Ihren Textbeitrag habe ich trotzdem nicht verstanden. Haben Sie in Bochum einen Patientenabholdienst organisiert, der die Patienten von der ambulanten Behandlung abholt und solange medizinisch kompetent versorgt, bis der Rest der Familie von der Arbeit o.ä. gekommen ist um die Aufgabe zu übernehmen. Das würde sicher auch Herrn Ulsenheimer interessieren.
    Oder habe ich was falsch verstanden???????
    ?( :vertrag: :jay:
    --
    mfG
    Thomas Heller
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    Vielen Dank Herr Hönninger!
    Hoffentlich kennen die Kassen auch die DGAI-Leitlinie 'Ambulante Anästhesie'
    insbesondere auch Punkt 1: Bereitschaft des Patienten, sich ambulant operieren zu lassen.

    Gibt's noch andere Meinungen oder sogar konkrete Erfahrungen???

    :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
    --
    mfG
    Thomas Heller
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    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:

    das kann man alles regeln mit Taxi, Sanka, Pflegekraft usw. Insofern würde ich das nicht gelten lassen wollen, wenn der Ehemann od. Partner das, aus welchem Grund auch immer, nicht machen kann.
    --

    Hallo Herr Konzelmann,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Wenn man das so sieht, lässt sich alles irgendwie regeln und man bräuchte den Passus gar nicht.
    Oder?? was würden Sie denn gelten lassen??


    :dance2:
    --
    mfG
    Thomas Heller
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    Hallo Forum,
    in der Anlage 2 zum Vertrag nach §115b Abs.1 SGB V (Allgemeine Tatbestände) werden in Abs. 2b "fehlende sachgerechte Versorgung im Haushalt des Patienten" als Grund für stationäre Behandlung statt ambulanter Behandlung angegeben.
    Mich interessiert die Interpretationsspannweite der Forumsmitglieder - oder gibt es vielleicht schon sozialgerichtliche Erkenntnisse?
    Ist die fehlende Urlaubsmöglichkeit des Ehemannes zum Holen und Bringen der Patientin und zur gesundheitlichen Überwachung für die Stunden nach dem Eingriff ein hinreichender Grund, eine "fehlende sachgerechte Versorgung" anzunehmen?
    Es gibt sicherlich noch eine Vielzahl "dubioser" Gründe. Welche Erfahrungen oder Erkenntnisse haben Sie??

    ?(
    --
    mfG
    Thomas Heller
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    Zitat


    Original von StZacher:

    Zur zweite Frage:
    Primär sollten Sie sich an den medizinischen Notwendigkeiten orientieren und nicht den Behandlungsablauf durch zwischenzeitliche Entlassungen verzögern. Standarttherapieabläufe sind in den DRGs mitkalkuliert (oder sollten es sein). Zum zweiten Zyklus mit zweiter Aufnahme können Sie bedenkenlos die nächste DRG abrechnen. Die Wiederaufnahmeregelung ist wie o.g. hier nicht rechtmäßig.

    Viele Grüße

    Steffen Zacher
    Medizinmanager
    Städtisches KH Martha-Maria Halle/S.


    Hallo Herr Zacher, hallo Forum,
    aus der BPflV-zeit sind wir bei der Fallpauschale 16.041 gewohnt: Alles was drei Tage vor der Geburt stationär ablief fiel mit in die Pauschale. Das ist jetzt anders.
    Aber ist es wirklich so, dass eine extra DRG abgerechnet wird, wenn eine Patientin z.B. wegen Wehen ins Krankenhaus kommt, stationär aufgenommen wird, aber, weil die Wehen sistieren nach X Stunden wieder entlassen wird, um dann nach weiteren Wenigen Stunden zur Geburt wieder stationär aufgenommen zu werden.
    Ist die doppelte Abrechnung der DRG für vorgeburtlichen Aufenthalt (O65B) und stationäre Entbindung (O60D) korrekt? Wenn nicht, wo sind die zeitlichen Grenzen?

    ?(
    --
    mfG
    Thomas Heller
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    Zitat


    Ich auch. Die Linklisten befinden sich wegen Ihrer Anregung in Überarbeitung. Ist natürlich noch nicht ganz fertig, aber einen Eindruck können Sie sich schon einmal verschaffen. Sprungmarken zu den Bereichen sind vorgesehen, aber noch nicht eingebaut. Ich hoffe, es ist nicht verschlimmbessert worden.

    Gruß
    B. Sommerhäuser


    :besen:


    Hallo Herr Sommerhäuser,
    es ist schon bedeutend übersichtlicher aber die Seite ist insgesamt sehr lang. Kann man nicht über Gruppenbildung etwas mehr vorsortieren?
    Bei meinem Browser (IE5) kommt es auf der rechten Seite bei den Erläuterungen zu den Links zu Textüberschreibungen, so dass der Text stellenweise unlesbar wird.
    Vielleicht gibt´s noch andere Profis im Forum, die Sie bei Ihrer gewaltigen Arbeitsleistung etwas unterstützen können. Ich habe leider auch keine besseren Ideen. (ich kann nur meckern)


    :banane: :banane: :banane:
    --
    mfG
    Thomas Heller
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