Zitat
Original von Selter:
Wann sollte dann überhaupt der Kode für eine Uterusplastik genannt werden? Irgendeine Operation muss doch dann vorausgegangen sein und somit wäre es ja immer \"integraler\" Bestandteil? Die Info kann vielleicht ein Gynäkologe/in geben.
Eine einfache Naht ist aber bestimmt nicht extra zu kodieren. Dies sollte klar sein.
Liebe Kollegen,
vielleicht kann ich etwas zu dieser vertrackten Situation/Diskussion beitragen, da ich mich momentan mit dergleichen Problematik herumschlage.
Seit mehr als 10 Jahren führen wir Myomenukleationen mit unterschiedlichen Myomgrößen laparoskopisch durch. Es hat sich dabei folgender Standard entwickelt:
Defekte von kleineren intramuralen und subserösen Myomen werden in der Regel fortlaufend einschichtig oder durch Einzelknopfnähte verschlossen. Eine Eröffnung des Cavum uteri ist nur relevant, wenn noch Kinderwunsch besteht, denn es wurde bisher ein schichtengerechter Verschluss zur Minimierung des Uterusrupturrisikos in graviditate verlangt.
Bei einschichtigem Verschluss des Myombettes haben wir keine plastische Rekonstruktion des Uterus kodiert.
Nun hatten wir aktuell den Fall eines 170 Gramm schweren und damit etwa dreimal so großen Myoms wie des nativen Uterus, das intramural lag und ausgeschält wurde. Neben einer teilweisen Kapselresektion wurde wegen der großen Wundfläche eine zweischichtige fortlaufende Naht des riesigen Defektes durchgeführt.
Jeder gynäkologische Operateur, der mit dieser Operation vertraut ist oder sie zumindest schon einmal gesehen hat, würde selbstverständlich die Kodierung einer plastischen Rekonstruktion des Uterus hier für gerechtfertigt halten. So verstehe ich auch die Stellungnahme von Prof. Schwenzer, die allerdings zugegebenermaßen nicht so ganz eindeutig ist.
Nicht allerdings so die \"Fachärzte\" des MDK-Bayern. Sie verweigern die Kodierung mit dem OPS 5-695.12 mit der Begründung, sie würden nur dann den Sachverhalt einer plastischen Rekonstruktion anerkennen, wenn entweder mehrere Myome ausgeschält wurden oder eine Eröffnung des Cavum uteri beschrieben sei.
Beides setzt meines Erachtens nicht unbedingt eine plastische Uterusrekonstruktion voraus. Multiple kleine Myome kann man einfach verschließen, eine Eröffnung des Cavum uteri ist bei prämenopausalen Patientinnen ohne Belang und erfordert keine mehrschichtige Naht.
Auch auf ein klärendes Telefonat hin kam es zu keiner Einigung, weil zumindest einzelne MDK-Mitarbeiter(-innen) für sich in Anspruch nehmen, die [c=red]Bedingungen für die Kodierfähigkeit einer Leistung [/code] und auch [c=red]die Dokumentationstiefe [/code] festsetzen zu können.
Um noch einmal auf die Frage von Herrn Selter zurück zu kommen: Es gibt keine andere Situation als die ausgedehnte Myomenukleation um eine plastische Uterusrekonstruktion zu verschlüsseln. Die \"Metroplastik\" als eigentliche gezielte plastische Uterusoperation hat eine eigene OPS-Ziffer.
Meine Frage ans Forum wäre: Wie geht man sinnvollerweise mit derartiger Willkür des MDK um? :sterne:
Eine Klage halte ich hier für unangebracht, da
1. der Sachverhalt einem Richter sehr schwer zu erklären ist
2. der Antragsgegner aus Krankenkassenmitarbeitern mit begrenztem medizinischem Sachverstand sind, die man auch gar nicht treffen will
3. MDK-Mitarbeiter normalerweise vom Ausgang des Verfahrens gar nichts mitbekommen, und wenn dann nur Schulterzuckend hinnehmen