Beiträge von Uwe Pfeiffle

    Hallo Herr Scholze,

    soweit ich das verstehe, könnten wir gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) nur mit weiter berechneter Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) verrechnen.
    Da wir als Krankenhaus den Patienten/Kassen keine Steuer in Rechnung stellen, können wir auch keine gezahlte Steuer abziehen.

    Wir kaufen med. Geräte also wie ein Endverbraucher, der seine Lebensmittel im Supermarkt erwirbt.

    Eventuelle Sonderregelungen für Gebäude und Grundstücke, bei denen für die Umsatzsteuer optiert werden kann (dann sind die gezahlten Steuern abzugsfähig) gibt es, sind für uns aber aktuell nicht relevant.

    Generell können Sie zu dieser Problematik hier etwas finden: Umsatzsteuergesetz (USTG) § 15 ff. - gilt für steuerpflichtige Unternehmen

    Zu den steuerpflichtigen Unternehmen zählen wir Krankenhäuser nicht, jedoch kann es im Krankenhaus sogenannte wirtschaftliche Geschäftsbetriebe geben (z.B. Essensausgabe an Altenheime), die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. (Neu seit 01.01.2005: Essensausgabe an Mitarbeiter, Telefonnutzung durch Patienten). Hier fällt Mehrwertsteuer an, also kann auch Vorsteuer verrechnet werden.

    Viele Grüße aus Franken :defman:

    Hallo Forum,

    eine weitere Anschlußfrage:

    Wir haben bereits zu Beginn des letzten Jahres alle von uns erbringbaren OPS in Papierform an die zu informierenden Stellen geschickt.
    An unseren Leistungen hat sich nichts geändert.

    Müssen wir die Meldung zum ambulanten Operieren jetzt mit den neuen Ziffern (in maschinenlesbarer Form) wiederholen oder setzten die bereits informierten Partner dies selbst um?

    Danke

    Hallo Anja M, 8)

    die ersten Konsequenzen sind eine deutliche Mindereinnahme im verhandelten Zeitraum, der zum Teil über Mindererlösausgleiche durch die Kassen abgefedert wird. Ihnen fehlt aber bis zum Zeitraum des Ausgleiches das Geld (für jede 1000 Fälle sind dies 1 Mio € an fehlender Liquidität).

    In der nächsten Verhandlungsrunde können Sie:
    a) auf Basis der alten Vereinbarung (1,2 CMI) verhandeln und das tatsächliche Geschehene als zeitweise Lücke für das abgelaufene Jahr sehen, sofern sie den CMI von 1,2 im nächsten Jahr tatsächlich erreichen können (nach dem neuen Katalog mit seinen neuen Bewertungen ist die Berechnung noch komplizierter).

    b) auf Basis der tatsächlichen Zahlen (CMI 0,8 ) neu verhandeln, was sicher zu einer Erhöhung Ihrer Baserate führt. Da diese landesweit angeglichen wird, ist die Frage zu stellen von welcher Richtung Sie sich dem Landesbasisfallwert nähern. Sind Sie aktuell darunter, verlieren Sie sie \"nur\" mögliche Mehreinnahmen. Liegen Sie jetzt schon darüber, dann liegt noch ein hartes Stück Arbeit vor Ihnen.

    Viele Grüße

    Hallo Herr Offermanns,

    einige der bei uns tätigen Belegärzte sehen im neuen EBM 2000plus eine deutliche Abstrafung für stationär erbrachte Leistungen.

    Ist dies der Anfang vom Ende des Belegarztsystems oder nur eine subjektive Wahrnehmung Einzelner?

    Viele Grüße

    Hallo Herr Schrader,

    ich war vor 10 Tagen zum Seminar zum Thema Stichprobenprüfung durch den MDK nach § 17 c. Dieses wurde gehalten vom Leiter Krankenhaus des MDK Baden Württemberg, dessen Aussage ich hier verkürzt weitergebe.

    Die Krankenkassen wählen \"gemeinsam\" auffällige Häuser aus, die einer Prüfung unterzogen werden. Zu diesen wurde bisher im Verhältnis 5:1 ein weiteres KH gelost, welches dann ebenfalls geprüft wird.

    Ich interpretiere das so, dass gutes Arbeiten vor Prüfungen nicht schützt, aber die Wahrscheinlichkeit deutlich reduziert.

    Vielen Grüße
    aus Unterfranken

    Hallo Herr Siefert, :defman:

    wir haben als Geburtshaus ebenfalls das Problem mit der P60B. Zwei Säuglinge wurden innerhalb weniger Stunden nach Geburt (weniger als 24) in eine andere Klinik verlegt.

    Der eine Säugling mit Sichel- und Klumpfüßen aber ohne Prozedur, verlegt und nach 4 Tagen (nach Gipsversorgung)zu uns zurückverlegt.

    Dürfen wir hier die P60B nicht abrechnen - unser Programm läßt dies auch nicht zu?

    Was dürfen wir stattdessen abrechnen?

    Der zweite Säugling (Frühgeburt unter 2500 g) wurde ebenfalls nach 4 Stunden verlegt. Dieser kam nicht mehr zu uns zurück. Ist hier keine DRG abrechenbar?


    Viele Grüße aus Unterfranken

    U. Pfeiffle

    in unser Haus kommen aktuell immer wieder Patienten, die nach ambulanter PTA bei einem niedergelassenen Facharzt, für ca. 2 Tage stationär bleiben. Aktuell verschlüsseln wir dieses mit I70.22 und Z48.8
    Dies ergibt den \"relativ\" hohen CW von 0,613.

    Wie wird dies gehandhabt und gibt es dazu Probleme mit Krankenkassen.