Beiträge von DKliegel

    [arial]Hallo Forum!

    Ich möchte nochmals dieses Thema kurz aufwärmen.
    Wir erhalten in letzter Zeit ebenfalls immer mal wieder Prüfanfragen zu Altfällen aus 2003. Dabei handelt es sich um Unterlagenanforderungen für den MDK, Prüfgrund Kodierung einzelner, erlösrelevanter Nebendiagnosen.
    Die einschlägige Frist zur zeitnahen Überprüfung ist natürlich \"hauchdünn\" überschritten. :biggrin:
    Auf mein Schreiben, dass eine Überprüfung zeitnah durchzuführen ist (unter Hinweis auf die gängigen BSG-Urteile) wurde prompt reagiert. Es kam die Auskunft, dass der Prüfgrund lediglich die Kodierung sei, für die es keiner \"frischen Erinnerung\" des Arztes bedürfe. Prüfgegenstand seien die dokumentierten Unterlagen.

    Was nun?
    Gelten die BSG-Urteile nur für die Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Behandlung?
    Ist eine analoge Anwendung der höchstrichterlich aufgestellten Prinzipien auf alle Prüfgründe denkbar bzw. richtig?

    Fragen über Fragen! :d_gutefrage: Ich hoffe auf erhellende Antworten und bedanke mich dafür bereits jetzt.

    DKliegel[/arial]

    [f3][arial]Hallo!

    Ich hätte da mal eine kleine Frage so kurz vorm Wochenende:

    Ein Patient (präterminale Niereninsuffizienz) wird zur Vorbereitung der Dialyse stationär aufgenommen. Ein Peritonealkatheter wird implantiert.
    Was wird nun zur Hauptdiagnose?
    operativ eingebracht
    A:
    Z49.0 führt in die Z01B
    Dies ist MDK-Sicht.

    oder

    B:
    N18.84 als HD führt in die DRG L02Z. Die Bezeichnung der DRG lautet:
    \"Operatives Einbringen eines Peritonealdialysekatheters\" und erscheint mir doch ganz passend. :d_gutefrage:
    In der DKR 0912c ist nur von einem Dialyseshunt die Rede.

    Wie würden Sie hier kodieren?[/arial][/f3]

    [arial]Hallo Forum,

    leider liegt mir das oft zitierte Schreiben von Herrn Tuschen aus dem BMGS (vom 22.4.2005)nicht vor.

    Könnte jemand freundlicherweise einen Link zu diesem brisanten Dokument ins Forum stellen? :deal:

    Herzlichen Dank!

    Kliegel[/arial]

    [arial]Hallo und Guten Morgen!

    In der MDK-Überprüfung eines stationären Aufenthaltes stellt sich uns nun eine interessante Frage zur Nebendiagnosendefinition:

    Beim Patienten besteht ein Herzklappenfehler (leichtgradige Mitralklappeninsuffizienz). Der Patient wurde während des Aufenthaltes im Hause ausführlichst über seine Krankheit aufgeklärt und erhielt danach einen Herz-Pass. Alles ist gut und nachvollziehbar dokumentiert. Wegen des erhöhten Betreuungsaufwandes wurde durch unsere Ärzte erlösrelevant die Nebendiagnose I34.0 kodiert.

    Der MDK lehnte dies nun ab. \"Entsprechende ärztliche Aufklärungen und Ausfüllen von Dokumenten wie Falithrom-Pass, Allergie-Pass und Herzpass ... sind nicht als Mehraufwand im Sinne der Nebendiagnosekriterien zu kodieren.\"

    Wer hat nun recht?

    Gruß
    DKliegel[/arial]

    Hallo Forumsteilnehmer,

    auf verschiedenen Seminaren zum EBM 2000+ wurde uns mitgeteilt, dass der ermächtigte KH-Arzt den Ordinationskomplex 01310-01312, alle Leistungen aus seinem Fachgruppenabschnitt und den Kapiteln II und IV abrechnen darf.

    Der Zulassungsausschuss der KV genehmigt jedoch nur einzelne Ziffern aus den Kapitel II und IV. :i_baeh:

    Was ist richtig?

    Kliegel

    Hallo Herr Volkmann,
    Hallo MiChu!

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    An MiChu:
    Sie haben mit Ihrer Unterstellung natürlich recht, daß ich von einer vorstationären Pauschale sprach.

    Mich würde aber noch interessieren, ob es irgendwo eine Rechtsgrundlage :deal: zur Nutzung des DKG-NT als Abrechnungsgrundlage mit der KK gibt. Im Anwendungsbereich des DKG-NT ist hierzu nichts vermerkt.
    Leider habe ich bis jetzt nur die Erläuterung zum betreffenden Entgeltschlüssel nach § 301 III SGB V gefunden.

    Haben Sie schon solche Leistungen mit medizinisch-technischen Großgeräten erfolgreich mit der KK abgerechnet?
    Ich befürchte da eher Zurückhaltung auf Seite der Kostenträger. :d_neinnein:

    Gruß

    Kliegel

    [arial]Guten Morgen!

    Kann ein CT im Kopfbereich während eines vor-/nachstationären Aufenthaltes separat (d.h. neben der entsprechenden Pauschale) abgerechnet werden?

    Wenn ja, welcher Abrechnungskatalog wäre dann zu verwenden und wo ist dies geregelt? :d_gutefrage:

    Vorab bereits jetzt Danke für erhellende Antworten.

    Kliegel
    [/arial]

    [arial]Hallo Herr Konzelmann! Hallo Leo!

    Vielen Dank für die schnellen Antworten. Die haben schon mal etwas Licht ins Dunkel gebracht.

    Das Problem bei beiden Varianten ist aber, daß sie in Kombination zur ICD D44.4 in der Fehler-DRG 901Z (ohne Bezug zur Hauptdiagnose) landen. :noo: Und hier befürchte ich nicht nur verstärkte Nachfragen seitens der Kassen :mdk: , sondern auch eine möglicherweise zu geringe Entlohnung (RG: 2,087) :boom: .

    Gibt es eventuell noch andere Vorschläge, Möglichkeiten oder besser noch bereits abgerechnete Erfahrungen?

    Grüße aus Zwickau!

    DKliegel[/arial]

    [f3][arial]Hallo DRG-Forum-Diskussionsteilnehmer!

    Seit langem verfolge ich mit Interesse die Diskussionen hier im DRG-Forum. Bislang begnügte ich mich mit einer Gastrolle. Nun wurde ich jedoch von unseren Neurochirurgen mit einem Problem konfrontiert, das ich gern hier im Forum zur Diskussion stellen möchte.

    Wie verschlüsselt man korrekt die transkranielle Entfernung eines Kraniopharyngeoms (D44.4)?
    In der Hoffnung auf \"erleuchtende\" Antworten wünsche ich allen ein schönes Wochenende!

    DKliegel[/arial][/f3]