Beiträge von ConnyS.

    Hallo Forum,

    in diesem Zusammenhang möchte ich ein etwas anders gelagertes Problem zur Diskussion stellen:

    34-jährige Patientin wird nachts nach Einweisung durch den ärztlichen Notdienst um 00.05 Uhr stationär aufgenommen wegen unklarer Schwellung beider Unterschenkel und Füße und daraus folgender Gehbehinderung; sie war am Tag vor der Aufnahme aus Asien zurückgekommen, wo sie wegen eines Krampfanfalles bei bekannter Epilepsie stat. behandelt worden war; nebenbefundlich Alkoholkrankheit und substituierte Opioidabhängigkeit. Im weiteren Verlauf verläßt die Pat. gegen 16.00 Uhr auf eigene Verantwortung das KH (E-Grund 041). Abgerechnet wurde die H60b mit drei Tagen Abschlag zur uGV.
    Nun wird die Rechnung von der Kasse zurückgewiesen, da die Patientin sich ab dem darauf folgenden Tag in stat. Behandlung im LKH (anderes KH) befunden habe (höchstwahrscheinlich wegen einer anderen als der bei uns zur Aufnahme führenden Diagnose); es werden nun mit Bezug auf FPV §3 Abs 2 Satz 2 Abschläge bei Verlegung statt Abschläge uGV gefordert. Es wird erwartet, dass wir den E-Grund entsprechend auf \"Verlegung in anderes KH\" ändern.

    Der genannte § bezieht sich ja eindeutig auf Verlegungen. Hier hat aber keine stattgefunden, war auch nicht angedacht.

    Für Hinweise / Meinungen / Erfahrungen aus dem Forum wäre ich dankbar.

    Grüße aus Köln
    Conny
    :noo:

    Hallo Herr Duck, hallo Herr Schaffert, hallo Forum,

    vielen Dank für Ihre Antworten.
    Da ich noch nie ein großer Karnevals-Fan war und etliche Jahre in der Chirurgie das nicht verbessert haben, kann ich an solchen Tagen hier (Verwaltung) angenehm ruhig arbeiten.

    Die Frage von Ihnen, Herr Schaffert, nach der Komplikation hat mich allerdings nachdenklich gemacht. Eine Resektion weiteren Gewebes (Carcinom) ist ja nicht wirklich eine Komplikation des vorigen Eingriffs. Unter diesem Aspekt werde ich den Fall neu betrachten.

    Einen schönen Tag wünscht
    Conny S.

    Hallo Forum,

    mit stellt sich folgendes Problem:

    1. Aufenthalt: 29.12.2004-10.01.2005 HD C32.1 behandelt mit Neck dissection.

    1. Aufenthalt: 13.01.-17.01.2005 wegen weiterer Halslymphknoten (Op mit temp. Tracheostomie). Pat. verläßt gegen ärztl. Rat das Krankenhaus.

    Es erfolgt eine Zusammenlegung der o.g. Fälle. DRG D02A OGVD 39 Tage

    Erneute Aufnahme des Patienten am 28.01. - 02.02.2005 zur Nachresektion von Gewebe im Larynx DRG 30Z.

    Unser KIS schlägt eine erneute Zusammenlegung mit dem bereits zusammengeführten Vorgänger-Fall vor - und ich habe dabei folgendes Problem:
    Ein inhaltlicher Zusammenhang ist gegeben.
    Allerdings finde ich in den \"Leitsätzen zur Wiederaufnahmeregelung\" den Satz: \"Bei mehrfacher Wiederaufnahme ist eine Prüfung gegen bereits ein einem ersten Schritt zusammengefasste DRG-Fallpauschalen nicht zulässig.\"
    Unter 5. findet sich dann: \"Zusammenzufassen sind nach §2 Abs. 4 Satz 2 KFPV 2004 alle Aufenthalte, die die Kriterien der Absätze 1 bis 3 erfüllen...\"
    Die OGVD des ersten (zusammengeführten) Falles würde eine weitere Zusammenführung beinhalten.

    Zusammenführung oder nicht???

    Für hilfreiche Hinweise immer dankbar.

    Mit sonnigen, ziemlich kalten und karnevalistischen Grüßen aus Köln
    Conny :erschreck:

    Hallo Forum,

    das Problem der nicht definierten \"medizinischen Notwendigkeit\" wurde auch in einem Vortrag von Prof. Roeder/Münster geschildert. Er berichtete, dass er sich mit den entsprechenden Chefärzten zusammengesetzt und eine eigene Definition erarbeitet hat, auf die bei Diskussion mit Kostenträgern/MDK verwiesen wird.
    Ich finde diesen Ansatz nicht schlecht und will auch in unserem Haus so vorgehen. Ob dies wirklich in Auseinandersetzungen hilfreich ist, bleibt abzuwarten; es ist jedoch ein Signal, dass das Haus sich mit dem Problem auseinander gesetzt hat und nicht \"wahllos\" irgendetwas abrechnen will.

    Grüße aus Köln (heute kein Regen, kurz vor Ausbruch des Ausnahmezustandes = Straßenkarneval :threemonkey:)
    Conny

    Hallo Forum,

    nach meiner Ansicht ist eine prästationäre Vorbereitung, die mehr als fünf Tage vor der Aufnahme stattfindet, in keiner Weise \"abzurechnen\". Wenn allerdings jemand eine korrekte und gute Idee dazu hat, wäre ich begeistert, sie zu erfahren. Auch bei uns ist diese Frist nämlich nicht immer einzuhalten.

    Die Abklärungsuntersuchung ohne nachfolgende stat. Behandlung rechnen wir auch weiterhin ab, z.B. bei \"ambulanten\" Gastros und zur Abklärung der Erfordernis einer stat. Schlaflaboruntersuchung.
    Bisher hat es damit keine Probleme gegeben.

    Grüße aus Köln :roll:
    Conny

    Ebenfalls hallo,

    auch ich kann - trotz medizinischer Bildung - mit den in der SAPS-Excel Tabelle vorhandenen Werten/Einheiten von Harnstoff und Bilirubin nichts anfangen.

    Bilirubin im Serum [µmol/l]
    < 68,4
    68,4 - 102,5
    >= 102,6

    Auch mit dem Umrechnungsfaktor von SI- auf konventionelle Einheiten (0,0585) liegt der mit 0 Punkten eingestufte Wert bei < 4 mg/dl - was ich schon recht pathologisch finde.

    Harnstoff im Serum [mg/dl]
    < 0,6
    0,6 - 1,79
    >= 1,8

    Hier sind mir bei gleicher Einheit andere Werte geläufig.

    :d_gutefrage:
    Kann vielleicht doch jemand helfen?? :sterne:

    Wer immer strebend sich bemüht.... :d_pfeid:

    Grüße aus dem schon wieder dunklen Köln
    Conny

    Hallo Herr Schaffert,

    vielen Dank für Ihren klärenden Hinweis. Die von mir inzwischen konsultierten Abrechnungsbestimmungen sprechen die gleiche Sprache. Ich habe ein kleines Problem mit den Logik, aber da ich schon länger mit diesem System arbeite, kann ich Logik von Gesetz ganz gut trennen. 8)

    Schönen Tag noch,
    Conny :chirurg:

    Hallo Forum,

    wenn bei Fallzusammenlegung zwischen dem ersten und dem zweiten Fall eine nachstationäre Behandlung stattgefunden hat (ein Tag) - zählt dieser Tag dann zur Gesamtverweildauer mit?
    M.E. zählen sowohl vorstationärer als auch nachstationäre Tage in die OGV. Unser KIS-Hersteller behauptet nein, erst nach Erreichen der OGV.
    Konkreter Fall: erster stat. Aufenthalt 2 Berechnungstage (Entl.Tag schon abgezogen), dann ein nachstationärer Tag, zweiter stat. Fall sieben Tage. Macht nach meiner Rechnung 10 Tage Verweildauer. Bin ich auf dem Holzweg???

    :noo: Grüße aus Köln
    Conny

    Hallo Pandur,

    danke für den Tip(p). Ich hatte eigentlich auch nie vor, es auszuprobieren - aber es hat problemlos geklappt. Reif für eine Veöffentlichung??? 8)
    Schönen Tag noch und viele Grüße
    Conny

    Ein fröhliches hallo an myDRG!

    Ich habe mich heute als ConnyS. registrieren lassen, obwohl ich schon als Conny24 registriert bin. Allerdings ist mir im Laufe diverser KIS-Turbulenzen mein Passwort abhanden gekommen. Und meine e-mail Anfrage war (bisher) erfolglos.
    Alles (aus meiner Sicht) kein Grund, Sie zu behelligen. Allerdings bin ich weder männlich (wie jetzt im Forum stehend) noch habe ich vor, es zu werden. :d_gutefrage:
    Vielleicht ist eine Änderung der Angaben möglich?

    Danke und Gruß
    Conny