Guten Tag zusammen,
ich finde einen anderen Satz aus dem Urteil viel interessanter:
*Das KH verfügt für die Erteilung einer ordnungsgemäßen, verlässlichen Abrechnung - anders als die KK - umfassend über alle Informationen, die die stationäre Behandlung der Versicherten betreffen*
Es ist daher nur verwunderlich, dass eine relativ große Klinik genau im Dez. 2008 zu Hunderten Nachberechnungen für das Jahr 2004 ausstellte.
Wenn ich den Satz des BSG ernst nehme, wundere ich mich täglich mehrfach über die merkwürdigen Widersprüche gegen Gutachten auf meinem Tisch, weil man noch einen Harnwegsinfekt, eine Herzinsuff., eine Hypokaliämie o.ä. (Hauptsache erlösrelevant - Entschuldigung - IRONIE) aus der Schublade gezogen hat.
Als \"Herrscher\" der Daten kann die KK doch eigentlich vom KH etwas anderes erwarten oder? Und zum Dank für den gelungenen Widerspruch gibt es noch eine 300 Euro Rechnung obendrauf, obwohl die Prüfung wegen mangelnder Datenqualität eigentlich selbst zu verantworten war.
Nicht ganz so sarkastische Grüße
Pekka