Sehr geehrte Forengemeinde, meine Frage steht ja bereits im Titel. Im OP-Bericht wird eine ausführliche Synovialektomie beschrieben. Der MD Gutachter führt jedoch aus, dass diese bereits in den Kodes 5-822.g1 5-822.84 enthalten ist . Hat er Recht? Vielen Dank schon mal VG
Beiträge von PePaMel
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Vielleicht hilft es etwas weiter. Ich persönlich kann nur empfehlen das Wort Sitzwache im Sprachgebrauch zu verbannen, denn das ist nicht das, was mit einer 1:1 Betreuung gemeint ist...
Genau dieses Wort "Sitzwache" hat unser hiesiger MD eingefordert... mit 1:1 Betreuung war man nicht zufrieden.
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Hallo,
über oben genannten ICD gibt es immer wieder Diskussionen bei uns. Wird er nur verwendet wenn ein Patient eine Verletzung erleidet oder auch wenn ein Patient im Rahmen seiner psychiatrischen Erkrankung aggressiv gegenüber Dritten wird?
Wie handhaben Sie dies?
Danke schon mal
VG
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Hallo Zusammen,
inwieweit trifft dies eigentlich auf die Psychiatrie zu?
VG
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Hallo,
wir handhaben es anders.
Bezugnehmend auf das Urteil Az.: 4 w 43/04 war die Aussage unseres Juristen, dass es Sache der behandelnden Ärzte ist es zu beurteilen, ob die Übermittlung der Krankenakte (…) die ärztliche Schweigepflicht verletzt, oder ob dies mit mutmaßlichem Einverständnis des Versicherten geschieht.
Daher gehen wir davon aus, dass es im Interesse des Patienten gewesen wäre, wenn der Krankenversicherung Kopien überlassen werden.
VG
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Hallo,
auch wir (KH in Hessen) erhielten heute von (wahrscheinlich derselben) großen KK in mehreren Fällen dieses Schreiben.
VG
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Guten Abend,
wie verhält es sich mit Abteilungen die als besondere Einrichtung abrechnen (Palliativ)?
VG
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Hallo Hr. Breitmeier,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider hab ich den Titel falsch gewählt. Die Drainage erfolgte nicht perkutan, sondern endoskopisch.
VG
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Hallo Zusammen,
wie würden Sie folgenden Sachverhalt kodieren?
CT Abdomen -> Verdacht auf entzündliche Inhibierung im Bereich des Magens mit perigastrischer Dichteanhebung im Fettgewebe und Magenwandverdickung.
Gastroskopie -> intramuraler Abszess der Magenwand an der Corpus/ Antrumgrenze zur Vorderwand.
Endosonographie -> 5x3 cm große Nekrosehöhle mit Nekrosematerial gefüllt im Bereich der Corpus/ Antrumgrenze, differentialdiagnostisch Abszess.
Es erfolgte die Einlage eines Pigtail-Kunststoffstents intramural in eine kleine Eiterhöhle im Bereich der vorderwandseitigen Region Übergang Corpus-Antrum nach vorhergehender Ballondilatation eines Eiterporus mit dem Gastroskop über einen Führungsdraht nach mehrfachen Versuchen mit vorhergehender Drahtdislokation.
Den intramuralen Abszess haben wir mit K31.88 kodiert. Bei der Intervention komm ich grad gar nicht weiter...
Vielen Dank schon mal.
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Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.
Im aktuellen Fall liegen mutmaßlich mehrere Gründe für die Mangelernährung vor.
Zum einen bestand mangelnde Medikamentencompliance in Bezug auf die Einnahme von Verdauungsenzymen. Ebenso bestand eine Unverträglichkeit hochkalorischer Nahrung.
Werde nun erstmal Widerspruch einlegen.
VG
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Hallo,
folgender Fall wurde mit dem MDK besprochen:
66 jähriger Patient wurde wegen einer massiven Koprostase aufgenommen. Zudem besteht eine Malabsorptionsstörung nach Gastrektomie mit Y-Roux-Anastomose 1999.
Bei einem Gewicht von 43 kg und einer Körpergröße von 178 cm besteht laut der Tabelle vom Statistischem Bundesamt eine Standartabweichung von >3. Nach durchgeführter Ernährungsberatung sahen wir den Aufwand zur Kodierung des ICD E43 als ND gerechtfertigt an.
Der Gutachter des MDK sieht die Kodierung jedoch nicht als korrekt an. Zum einen war ihm die E43 zu unspezifisch -> R63.6 wäre spezifischer, desweiteren wurde auf das Kapitel Mangelernährung E40 – E46 verwiesen, dort findet man die Intestinale Malabsorption (K90.-) als Exklusivum.
Unser gewählter Kode ist jedoch die K91.2 Malabsorption nach chirurgischem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert und fällt meines Erachtens jedoch nicht unter das Exklusivum.
Wie schätzen Sie die Lage ein?
Vielen Dank schon mal
VG