Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldungen.
VG
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldungen.
VG
Hallo zusammen,
folgender Fall wurde im Rahmen der MDK Begehung besprochen:
Bei Aufnahme Zungenschwellung prominent, unkontrollierter Speichelfluss, Sprechen nicht möglich, kein Stridor, Lidödem rechts.
Behandlung mit 750 mg Prednisolon -> komplette Rückbildung der initial bestehenden Zungenschwellung sowie des Lidödems
Der Pat. zeigte während des kurzen Aufenthalts (1BT) keinerlei Behandlungsbedürftige Schocksymptomatik.
Unsere gewählte HD T78.1
Der Gutachter vom MDK sieht jedoch die T78.0 als die richtige HD. Da wiederum unter der T78.2 Anaphylaktischer Schock, nicht näher bezeichnet die anaphylaktische Reaktion aufgeführt wird und hier im Exklusivsum steht: Anaphylaktischer Schock durch: •Nahrungsmittelunverträglichkeit (T78.0)
Obwohl der Unterschied im Erlös nicht groß ist, würden wir gerne wissen, wie es denn nun korrekt ist. Denn unter einem „Schock“ versteht man doch eher ein intensivpflichtiges Krankheitsbild.
Vielen Dank vorab!
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob die 300 Euro AWP nach positiver Inhouse-Begehung abgerechnet werden dürfen, obwohl noch keine Schlussrechnung fakturiert ist?
Vielen Dank schon mal!
Hallo,
danke für die Rückmeldungen!
VG
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ich frage weil bei einer Torquirung des Darmes die Ischämie ja nicht durch eine primäre Gefäßerkrankung entsteht und das Kapitel K55.- ja mit Gefäßkrankheiten des Darmes betitelt ist.
(Gibt da gerade eine interne Diskussion darüber)
VG
Sehr geehrtes Forum,
wie würden Sie folgenden Histologischen Befund am ehesten Kodieren:
hämorrhagischer Infarzierung der Dünndarmwand mit Ausbildung eines Dünndarmgangrän bei Torquierung
K55.0 + K56.2 oder K56.6
Vielen Dank!
MfG Mel
Hi,
wie wäre es mit der 8-642?
LG, Mel
Hi,
wir wäre es mit I31.9 + Y69!
VG
Guten Morgen,
das ist genau meine Frage.
da reicht die Resistenz gegen ein Glykopeptidantibiotikum schon aus
Wenn Sie das sagen, warum trifft meine Konstellation dann nicht zu?
MfG
Wieso "oder"? B95.2! liegt doch vor. Nach Tabelle 2 in der DKR D012i sind diese Ausrufezeichenkodes obligat anzugeben, wenn vorliegend.
Würde also eine GRE-Variante vorliegen sind B95.2! und U80.30! beide anzugeben (Der Keim und seine Resistenzlage).Gruß
Wo genau lesen Sie da das beide anzugeben sind? In U80.30! ist doch auch der Keim und nicht nur die Resistenzlange enthalten.
Ausserdem zielte die Frage ja eher auf die Resistenzlage, d. h. ist die U80.30! anzugeben auch wenn im Antibiogramm steht: Vancomycin -> resistent, Teicoplanin -> sensibel
VG
Hallo,
im Befund wird zwar auf § 23 Absatz 1 hingewiesen, ein ICD-Code wird nicht mitgeliefert. (Habe das schon vor einiger Zeit der Ideenbörse unseres Hauses vorgeschlagen)
Bleibt für mich trotzdem die Frage B95.2! oder U80.30!
MfG