Beiträge von S_Glocker

    Lieber Herr Stark,
    abgesehen vom wieso und warum der Aufnahmen und Verlegungen:

    Sie haben mit ihren Zusammenfassungen m.E. recht.

    Hinweise für die Absichten des Gestzgebers finden sie in den Leitsätzen zur Wiederaufnahmeregelung die unter http://www.g-drg.de/ersatzvor2004/…r_2003_04_e.htm

    abrufbar sind. Die sind wesentlich konkreter als die Begründung zur KFPV.

    Bei Konstellation Diagnostik vor OP werden nur direkt aufeinander folgende Aufenthalte geprüft. Somit 1. und 2. Fall, diese müßten zusammengefasst werden, wegen der Ausnahmeregelung für Fall 1. aber dann doch nicht.
    Somit getrennte Abrechnung 1. (außer es läge eine Komplikation vor)
    1. und 3. muss nicht gegeneinander geprüft werden auf Diagnostik/Therapie, hätte aber ja dasselbe Ergebnis.

    2. und 3. Fall sind nicht als Ausnahme gekennzeichnet und müssen nach §2 (1) zusammengefasst werden. Selbst wenn dazwischen sich noch ein kleiner Fall E71 drängen würde.

    Gruß
    sg

    Liebes Forum,
    bei Kodierhilfssoftware sollte man vorsichtig sein mit dem eingebauten Thesaurus. Der findet für jede denkbare und unvorstellbare Therapie und Diagnose einen Kode, der dann scheinbar spezifisch ist aber manchmal sehr unspezifisch oder auch schon mal etwas daneben.

    Der Suizidversuch ist mit Z91.8 nicht spezifisch verschlüsselt, es ist lediglich ein snbez-Kode-aaOnk (s.u.) mit verschiedenen inklusiva vom ungewaschenen bis zum mißhandelten. Damit ist es natürlich kein falscher Kode aber eben auch keiner der etwas handfestes beschreibt.

    Und er führt 2004 in die DRG 961 unzul. HD

    mfg
    S.Glocker

    Z91.8 Sonstige näher bezeichnete Risikofaktoren in der Eigenanamnese, anderenorts nicht klassifiziert

    Mangelhafte persönliche Hygiene
    Mißbrauch o.n.A.
    Mißhandlung o.n.A.
    Parasuizid
    Psychisches Trauma
    Selbstbeschädigung und andere Körperverletzung Selbstvergiftung Ungesunder Schlaf-Wach-Rhythmus
    Versuchte Selbsttötung Exkl.: Schlafstörungen (G47.-)

    Guten Tag Herr/Frau Harmsen,
    es tut mir leid wenn das mißverständlich war.
    ich gehe nicht davon aus das die KK jetzt überall teilstationäre pflegesätze vereinbaren, im gegenteil.

    Ich gehe davon aus dass die bisherigen verinbarungen fortgeschriebn werden. Also für KH mit Tageskliniken am ehesten Vereinbarungen der bisherigen Fallzahl=Behandlungstage zum bisherigen Pfelegesatz.

    Auf Grund des Konflikt der Selbstverwaltung bzgl teilstationär und dem Vorgehen des BMGS, erst mal nichts zu verändern, ist nicht zu erwarten das die KK plötzlich die teilstationäre Mengen überall ausweiten.

    Die Gefahr dass ambulante Patienten jetzt teilstationär behandelt werden sehe ich nicht weil
    1) die Fallmenge vereinbart werden muss (s.o.)
    2) die Fehlbelegungsprüfung davon unbenommen ist.

    Gruß
    sg

    Guten abend Herr Stark
    wie immer, es hängt davon ab:

    Es gibt 2 Gruppen von Fällen mit 1 Belegungstag:

    Patienten die am selben Tag wieder entlassen werden sind in der Regel teilstationär abgerechnet worden. Diese werden in der kurzfristigen Zukunft 2004 auch weiterhin als teilstationäre Fälle abgerechnet (die Höhe des Entgelts wird lokal vereinbart - es ist zu erwarten dass sie den bisherigen teilstationären Pflegesatz verinbaren werden)

    Patienten die über Nacht bleiben, sind in einer vollstationären Behandlung. Diese werden 2004 über DRGs abgerechnet, also über die Ein-Belegungstages-DRGs abgerechnet z.B. E71D


    gruß
    sg

    Eine PEG ist nicht zwangsläufig mit einer Gastroskopie verbunden. z.B. bei Patienten mit nicht passierbarem Ösophagus wird diese auch radiologisch kontrolliert angelegt.

    Gruß
    sg

    Zitat von der internet-seite des BR:

    "Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) zugestimmt.

    Mit dem am 26. September 2003 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz sollen die Qualität im deutschen Gesundheitswesen gesteigert und dessen Kosten deutlich reduziert werden. Angestrebt ist eine Entlastung von 3,5 Milliarden Euro ab 2005 jährlich und eine weitere Entlastung von 5 Milliarden Euro jährlich ab 2006. Ferner soll sich durch die Neuregelung der allgemeine Beitragssatz von derzeit 13,6 Prozent auf 12,5 Prozent im Jahr 2007 verringern.

    Das Einsparpotential soll sich unter anderem aus der gesteigerten Eigenverantwortlichkeit der Patienten beispielsweise bei Zahnersatz und Arzneimitteln, der Ausgliederung versicherungsfremder Leistungen wie Sterbegeld und Entbindungsgeld und der Umfinanzierung des Krankengeldes ergeben, für das die Versicherten ab 2006 einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 % zu leisten haben.

    Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG)

    Drucksache 675/03 (Beschluss)"

    also ambulante Öffnung für die KH die über den §115 hinausgeht?

    Gruß
    SG

    „… für die Komplikationsregelung im Unterschied zu den Wieder-aufnahmeregelungen nach den Absätzen 1 und 2 des Referentenentwurfs unverändert keine medizinischen Leistungsbereiche definiert, bei denen auf eine Zusammenfassung und Neugruppierung bei einer innerhalb der oberen Grenz-verweildauer auftretenden Komplikation zu verzichten ist.“

    Rau „das Krankenhaus“ 2003

    Gruß
    SG

    Guten Tag 'Hallo',

    Ich habe mir den Katalog angeschaut und die Regeln auch die engültigen.
    Die Onkologie ist ausgenommen bei Absatz (1) oGVD und gleich BasisDRG und bei (2) op nach med-Partition.
    Bei (3) oGVD und Komplikation ist sie nicht ausgenommen, das wird im Artikel von Herrn Rau in "das Krankenhaus" begründet.

    Gruß
    S.Glocker