Beiträge von MedCon03

    Hallo,
    wir in Hessen verweisen auf unseren Landesvertrag - demnach gibt es keine befristeten Kostenzusagen, also auch keine Verlängerungsanträge.
    Was jedoch während eines Aufenthaltes gefordert werden kann, so die von UNS angegebene voraussichtliche Verweildauer überschritten ist sind MBEG und Kurzbericht ... Aber Achtung - hier achten wir strikt auf höchstmöglichen Datenschutz, so dass im Prinzip nur ggf. ein wenig mehr in Prosa die Informationen herausgehen, die via DTA §301 der Kasse sowieso schon bekannt sind. Will der MDK weitere Unterlagen, so sind diese immer auch direkt an ihn zu senden, so dass es eines Auftrages der Kasse bedarf.
    LG MedCon03

    Hallo,
    bei uns versucht die AOK ebenfalls alles unter Verweis auf das LSG Urteil und verweigert die Aufwandspauschale nun in alen Fällen, bei denen sie HD, ND oder OPS (Intensivbehanlung, 1:1 Betreuung) Überprüfungen beauftragt hat (PEPP Abrechnung), da dies ja keine Abrechnungsprüfungen seien !? Lediglich bei explizit angegebener VWD Überprüfung zahlt sie widerspruchslos.
    Das wird nun ein Spass werden, wenn wir nun hier gegen klagen :cursing:
    Ausserdem werden auf Grund kurzer medizinischer Begründungen (Hessen), die dem MDK im Rahmen einer kasseninternen Beratungsstunde vorgelegt werden, einfach Rechnungen nicht gezahlt mit der Aussage, dass Pat. ja problemlos hätte ambulant versorgt werden können (Psychiatrie). Es ist hahnebüchend!

    LG
    MedCon03

    Hallo,
    aus unserer Sicht wird das neue PruefvV durch die weitere Anforderung von MBEGs und KBs durch die Kassen ausgehebelt. Dennoch kommen sie weiterhin per DTA rein und verursachen einen immensen Aufwand (nicht nur bei Langliegern Psychiatrie)!

    Wie seht Ihr das - der Landesvertrag ist ja nicht zum 01.01.15 ausser Kraft getreten - dennoch macht so alles noch weniger Sinn (???!!!). ?(
    Wie geht ihr vor?

    LG
    MedCon03

    Hallo,
    uns (Optionshaus) wurden 1:1 Betreuungen bereits an- aber auch aberkannt.
    Staendige Hoer- und Sichtkontrolle als Begriffe duerfen unter keinen Umstaenden in der Doku verwandt werden. Es sind Killerkriterien und dienen nur zum Aberekennen des Codes.
    1:1 heisst immer direkt und ausschliesslich 1:1! Es darf nichts anderes gemacht werden, man darf sich nicht woanders aufhalten , auch nicht nur per Video ueberwachen. Zumindest darf sowas nirgends auch nur im Ansatz in die Doku hineininterpretiert werden koennen.

    Den Code kann / darf man laenger als eine Schicht dauert am Stueck ableiten, Pausenvorschriften/Abwechslung sind zwar zu beachten, aber nur zu protokollieren (der Code muss wegen Pause nicht “unterbrochen“ werden und von einer zweiten Person codiert werden...er kann also durchlaufen).
    Doku ist anzufertigen - nur Anordnung und Codeableitung reichen nicht, aber bisher sind keine Protokollfrequenzen definiert.

    Aber (!!!) - noch wichtig: die Mitternachtsgrenze ist zu beachten!!!! (taggenaue Codierung!)
    Konkret ist eine 3-stuendige Fixierung am Stueck, die z. B. um.22:30h beginnt und bis 1:30h geht kein ableitbarer Code! ;(

    Vielleicht helfen die Erfahrungen ja ein wenig ....

    LG
    MedCon03

    Hallo,
    bei uns ist es tatsächlich so, dass alle Fälle erst nach Entlassung freigegen werden und dann ggf. mit dem vorhergehenden Fall zusammengeführt werden. Bei Wiederaufnahmen Anfang des Jahres müssen wir daher mit der evtl. Fallzusammenführung warten, bis diese dann auch entlassen worden sind. Im KJP Bereich kann dies durchaus “länger“ dauern. Eine manuelle Umkodierung ist hierbei nicht bzw. nur bei den aufzusummierenden Zusatzcodes/Zusatzentgelten notwendig.
    Ausserdem sind auch nicht nur diese Fälle betroffen, sondern auch eine signifikante Grösse Jahresüberlieger, die also noch Ende des Jahres aufgenommen wurden und noch nicht entlassen sind. Auch hier sind noch Fallzusammenlegungen vorzunehmen.

    Mit freundl. Grüssen
    MedCon03

    Hallo,
    wie soll die Kalkulation des DJ 2014 bei den bereits optierten Psychiatrien durchgeführt werden ...?
    Basis ist ja an vielen Stellen der §21er Datensatz - nun ändert dieser sich mind. bis April hinein noch regelhaft durch die netten Fallzusammenführungsvorschriften und eigentlich "abgeschlossenen/beendete" Fälle/Fallketten aus 2014 werden so derzeit täglich zu Überliegerfällen - und es ist so bei größeren Häusern kaum noch definierbar, welche Mengen sich hier nun noch weiter dann in das DJ 2015 verschieben ....

    Eine "Endversion" des 21er Datensatzes - mit evtl. Bereinigungen o.ä. erwarte ich selbst so, will ich wirklich saubere Daten haben, nicht mehr vor Mitte des Jahres - und die Zuordnung von Leistungen, Gewichtungsmodellen etc., deren Fallnummern nun durch Fallzusammenführungen nicht mehr im 21er Datensatz vorhanden sind nachzubearbeiten, wird uns dabei mehr als nur Nerven kosten.

    Auf der anderen Seite sind da auch noch die Kosten, die in der Regel im Kalenderjahr gebucht/betrachtet und im Rahmen der Umlagen etc. auf z.B. Berechnungstage im Jahr verteilt werden ... zwei Welten treffen aufeinander - oder besser: verfehlen sich immer weiter.

    Auf welcher Basis - und in welcher Art gesichert - sollen nun also Kalkulationskrankenhäuser ihre Daten liefern? Wir hätten schon längst mit den Vorbereitungen / Aufbereitungen beginnen müssen, doch die Fallzusammenlegungen zerschiessen täglich alles wieder aufs Neue :thumbdown:

    Gibt es hier schon Erfahrungen vom Vorjahr - wir stehen etwas ratlos vor der noch zu verabeitenden Rohdatenmenge - die zudem eigentlich noch gar nicht definiert werden kann ...

    LG
    MedCon03 ?(

    Hallo NuxVomica,

    Aufnahmen aus 2014 nach BPflV müssen ja zwangsläufig vor dem Umstiegszeitpunkt aufgenommen worden sein. Gilt dann nicht die Regelung, dass sie ebenfalls zum 31.12.2014 administrativ entlassen und zum 1.1.2015 nach PEPP neu aufgenommen werden müssen?

    Genau das ist/war ja meine Frage (Variante 1), da dies in HKG sowie DKI Veranstaltung ploetzlich behauptet wurde und ich keinen Beleg dafuer finde .... ;(

    Ich finde nur §4 - Extremlanglieger..... und da ist, wie Matt es auch definiert, etwas anderes niedergeschrieben....

    LG
    MedCon03

    Hallo,
    in der PEPP-Welt (inkl. einige Veranstaltungsanbietern) scheinen zwei Meinungen zu existieren, wie Optionshäuser, die im aktuellen Jahr (2014) umgestiegen sind, mit Jahresüberliegern (2014/2015) umzugehen haben:

    Variante 1: Optionshäuser, die in 2014 optiert haben, entlassen ALLE Patienten (administrativ) zum 31.12.2014, die noch nach altem Entgeltsystem (Basis-/Abteilungspflegesätzen) finanziert werden, nehmen diese administrativ wieder zum 01.01.2015 auf und rechnen die restliche Zeit über den neuen Katalog 2015 ab .....
    Begründet wird dies vornehmlich mit §4 - Extremlangliegern und entsprechend "weitgreifenden" Auslegungen.

    Variante 2: nur Überlieger aus 2013 werden administrativ entlassen, so wird 2015 einmal nach Basis-/Abteilungspflegesätzen noch abgerechnet, Überlieger aus dem PEPP-Zeitalter 2014 (also Aufnahmen NACH Option) werden nach Katalog 2014 weiter abgerechnet und Neuaufnahmen in 2015 (inkl. den Extremlangliegern aus 2013) entsprechend nach Katalog 2015.

    Was ist nun richtig ?!?!

    Verwirrte Grüße

    ?( MedCon03