Beiträge von DailyMotion

    ... solange die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken Patienten nur noch mit Eurozeichen in den Augen behandeln (glücklicherweise wird das nicht überall so gehandhabt), wird jedes - auch das aktuelle - Abrechnungssystem Fehlanreize vorhalten. Das PEPP lässt sich auch nicht in zwei Sätzen erklären und "ein bißchen" Einblick ins System hilft nicht weiter.

    Meine Empfehlung: lassen Sie sich nicht verunsichern und arbeiten Sie weiter, so wie Sie es gewohnt sind.

    Hallo Anyway,

    danke für die Information und die Empfehlung, mich nicht verunsichern zu lassen. Leider wird das nicht ganz klappen. Unsere ärztliche Leitung macht Vorgaben, um die Kriterien der Komplexbehandlung nach PEPP auch in 4-Tage-Wochen zu erreichen. Und bei unserer ärztlichen Leitung ist Psychotherapie generell nicht so hoch angesehen, wie es mMn verdient wäre, und die Gruppentherapie ist innerhalb der Psychotherapie nochmals das ungeliebte Kind. Aber ich habe nun eine ganz andere Lösung anvisiert. Also, danke nochmals, Ihr Beitrag zielte auf den richtigen Knackpunkt, meine Verunsicherung.

    Aber ja, selbstverständlich wird das PEPP-System Auswirkungen auf die Therapie der Patienten haben. Verweildauern werden bundesweit gesenkt werden (was, wenn Sie mir den Einwurf erlauben, nicht immer ganz verkehrt ist bei bestimmten Erkrankungen unserer Patienten - wir sind schließlich kein Hotel) und es wird zu Verlagerungen zwischen Ambulant - Teilstationär - Vollstationär geben. Das ist schließlich der Sinn des Ganzen.

    Es ist nur die Frage, wie man als Klinik mit den zu erwartenden Änderungen umgeht. Und diese Gedanken sollte man sich vielleicht nicht erst nächstes Jahr machen. Das PEPP-System schwebt nämlich seit vier Jahren über uns und es ist mir absolut unverständlich, wie es sein kann, dass einige Kliniken das bisher vollkommen ignorieren konnten. Aber das ist nur meine Meinung; die muss man nicht teilen.

    Hallo B. Gohr,

    auch Ihre Ausführungen haben mir nochmals verdeutlicht, wie wenig ich bisher über OPS und PEPP verstanden habe. Ich fühle mich gerade wie ein Schüler von Sokrates, der eingehämmert bekommt: "ich weiß, dass ich nichts weiß". Und es ist gut so, so kann ich mich langsam dem Verstehen annähern. Und Sie haben recht, mir war noch nicht klar, wie OPS und PEPP zusammenhängen, auch jetzt hab ichs noch nicht verstanden. Verstanden habe ich jetzt allerdings, dass mindestens 3 TE durch Ärzte oder Psychologen pro Woche erbracht werden müssen, damit eine Komplexbehandlung codiert werden kann, vorausgesetzt, die anderen Rahmenbedingungen dafür stimmen. Das heißt, wenn ich in 4-Tage-Wochen 2 Einzel (1x50 und 1x25 Minuten) und keine Gruppentherapie durchführe, hab ich die 3 TE erreicht. Würde ich stattdessen 3x Gruppentherapie a 100 Minuten durchführen, müsste ich noch 1 Einzel a 50 Minuten machen, was in 4-Tage-Wochen wenig realistisch ist. Das heißt für mich, dass PEPP auch bezüglich der Psychotherapieformen Fehlanreize setzt und die Gruppentherapie entwertet, die mMn (richtig durchgeführt) effektiver als Einzeltherapie ist und zugleich deutlich weniger Zeit in Anspruch nimmt. In anderen Worten: im schlimmsten Fall erreicht PEPP, dass die Therapie qualitativ schlechter wird.

    Ich stimme Ihnen im übrigen völlig zu, dass bei manchen Patienten die Verweildauern zu lang sind (oder die stationäre Aufnahme überhaupt nicht nötig wäre), allerdings gibt es auch Patienten, die deutlich mehr Zeit bräuchten. PEPP dürfte jedoch dazu führen, dass Verweildauern tendenziell abnehmen und der Entlassdruck aus wirtschaftlichen Gründen zunimmt, sodass ich davon ausgehe, dass die Anzahl der Drehtürpatienten, die jedes Jahr einmal aufschlagen, zunehmen wird. Nun gut, damit könnte ich leben. Eine auf diese Weise forcierte Intervallbehandlung kann ja auch Vorteile für den Patienten haben: man rührt nicht zu lange an einer Sache herum, sondern der Patient hat die Möglichkeit, das in kürzerer Zeit verstandene und geübte in den Alltag zu transferieren und dann wiederzukommen.

    Hab ichs jetzt soweit richtig verstanden, ja? Ich denke gerade laut, um Rückmeldungen zu erhalten, damit ich weiß, ob ich jetzt auf dem richtigen Gleis unterwegs bin.

    ich würde eher, wie von ck-pku vorgeschlagen, eine externe Fortbildung empfehlen! Da wird dann auch Hintergrundwissen zum PEPP vermittelt.... Außerdem kann ich Ihnen versichern: es gibt durchaus Mitglieder die auch in inhaltlichen Fragen Hintergrundwissen haben!

    eigentlich ist Suses Anmerkungen nichts hinzuzufügen.

    Hallo Suse und ck-pku,

    vielleicht hilft es, wenn ich meine Situation ein wenig erläutere: ich arbeite als Bezugstherapeut in der Psychosomatik und dürfte mit PEPP direkt nichts zu tun haben. Derzeit schwirrt es bei uns noch als UFO im Orbit. Nun gab es erste vage Hinweise, die bei mir die Sorge auslösen, dass unter dem Deckmantel der Einführung von PEPP Änderungen an den Arbeitsstrukturen angedacht werden könnten, die aus meiner Sicht für die Patientenversorgung nachteilig wären. Daher brauche ich es gerade, mich so weit zu informieren, wie es für diesen Zweck nützlich ist.

    Und danke für die Versicherung. Ich war tatsächlich verunsichert darüber, ob hier Mitglieder sind, mit denen ich inhaltliche Aspekte besprechen kann. Ausgelöst wurde das durch die Flut von Codes, Paragraphen und ähnlichen Begriffen in vielen der Threads, was bei mir Überforderung hervorrief.

    Nochmal: Es geht um die Kosten und nicht darum, ob welche Therapie nun wie effizient sein mag. Darüber lässt sich im Übrigen auch sehr gut diskutieren, hat aber mit dem Abrechnungssystem nichts zu tun. Daher ist es auch vollkommen egal, ob hinter einem Kode nun Selbsterfahrung, Psychoedukation oder Kochgruppe steht.

    Hallo B. Gohr,

    was ich mittlerweile verstanden habe ist: aus Sicht einer Klinikleitung geht es bei PEPP um die Einnahmen für erbrachte Leistungen. In dem Haus, in dem ich arbeite, bekommt jeder Patient pro Woche zweimal 50 Minuten Einzeltherapie. Das sind nach PEPP 4 TE. Dazu kommt bisher zweimal 100 Minuten Gruppentherapie. Um die 9-605.2 codieren zu können, reichen 25 Minuten Gruppentherapie mit 18 Patienten aus. Wieso sollte eine rein betriebswirtschaftlich denkende Klinikleitung stattdessen eine Gruppentherapie mit 100 Minuten bewilligen? Dafür gibts kein Geld. Wieso sollte noch eine zweite Gruppe mit 100 Minuten erlaubt bleiben? Dafür gibt es keinen Cent. Betriebswirtschaftlich würde es mehr Sinn machen, die zweite Gruppensitzung zu streichen, die erste Gruppe zeitlich zu straffen und jedem Bezugstherapeut einen Patienten mehr zuzuteilen. Das wäre nach dem, was PEPP vorgibt, betriebswirtschaftlich logisch und richtig. Für die Patientenversorgung wäre es aus meiner Sicht hingegen hochproblematisch. Insofern kann PEPP doch in hohem Maße beeinflussen, welche Therapie in psychosomatischen Kliniken angeboten wird. Im Extremfall könnte sie die Konzepte der psychosomatischen Kliniken in Deutschland nachhaltig verändern. Das ist meine Sorge. Sehe ich das zu schwarz?

    Ich meine, stellen Sie sich vor, ich würde in eigener Praxis arbeiten und rechnen wir die TE aus PEPP in € um. Für 50 Minuten Einzeltherapie dürfte ich dann €200 abrechnen, für 25 Minuten Einzeltherapie €100. Für eine Therapiegruppe mit 10 Patienten und 100 Minuten Dauer würde ich €40 pro Patient bekommen, also €400 insgesamt. Jeder ökonomisch denkende Mensch wüsste sofort, dass Gruppentherapie sich dann nicht mehr rechnet, weil Verwaltungsaufwand, Dokumentation und Berichtswesen das Gewicht klar zu Ungunsten der Gruppentherapie verschiebt. Das würde allerdings die Patientenversorgung beeinträchtigen, weil ich in der Zeit, in der ich nur mit Einzeln 2 Patienten behandeln kann, in einer Gruppe 10 Patienten versorge (und meiner Meinung nach vom Therapieerfolg her auch effektiver). Nun hinkt dieser Vergleich aber stark, weil die Therapieeinheiten ja nicht 1:1 abgerechnet werden, sondern verschlüsselt werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    DailyMotion

    Sie vermuten ganz richtig: eine quantitative Dokumentation reicht nicht aus. Wie ausführlich die qualitative Dokumentation sein muss werden wir erleben, wenn der MDK unsere Fälle im Rahmen der Einzelfallprüfung gem. § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V prüfen wird. Unser KIS leitet z.B. aus der klinischen Dokumentation der verschiedenen Behandler automatisch die korrekten OPS ab, so dass dadurch sichergestellt ist, dass keine Prozeduren kodiert werden, zu denen eine Dokumentation fehlt.

    Das scheint mir sehr clever zu sein. Dieses Vorgehen dürfte Fehlerquellen minimieren und den Arbeitsaufwand begrenzen. Ich vermute, dass die Dokumentation dann elektronisch erfolgt und jeder Eintrag eine Flag hat, die sowohl den Behandler (Arzt / Psychologe, Spezialtherapeut, Pflege) markiert als auch die TE, die aus der Art und Dauer der Behandlung kalkuliert wird.

    Meine Frage ist vollständig beantwortet, vielen herzlichen Dank für die Antworten :)

    Zu Ihrer Frage könnte man nun sicherlich ganz viel schreiben

    Auch hier ein Danke schön für die Antwort.

    Mittlerweile habe ich den Link der Quellegefunden. Dort habe ich entdeckt, dass pro Gruppe mit 100 Minuten und bspw 10 Teilnehmern und pro Teilnehmer 0,4 TE angerechnet werden dürfen. Es braucht also 2,5 Gruppensitzungen, um pro Patient so viele TE abrechnen zu dürfen wie nach 25 Minuten Einzel. Inhaltlich mag das für die Psychiatrie vielleicht Sinn ergeben. Das kann ich schlecht einschätzen. Für die stationäre Psychotherapie in der Psychosomatik halte ich eine solche Gewichtung für hochproblematisch. Gut gemachte Gruppentherapie im Rahmen eines Konzeptes mit therapeutischer Gemeinschaft ist deutlich effektiver als Einzelbehandlungen. Pi mal Daumen würde ich sagen, dass von der Effektivität her 100 Minuten Gruppe pro Patient mit 2 TE angerechnet werden sollte, das entspricht dann 50 Minuten Einzel. Im übrigen finde ich es spannend, dass die OPS nicht differenziert zwischen Selbsterfahrungsgruppen, Psychoedukationsgruppen und prozessorientierter Gruppentherapie. Diese Differenzierung wäre aufgrund der unterschiedlichen Effektivität sicherlich denkbar und sinnvoll.

    Oder hab ich einen Denkfehler, mangels Hintergrundwissen über PEPP? Gibt es hier überhaupt Mitglieder, die bei diesen inhaltlichen Fragen Hintergrundwissen haben?

    Ihren Beitrag sehe ich nicht unkritisch, denn die Bemerkung hat doch -mit Verlaub- eine Tendenz zum sog. "Upcoding".

    Ich verstehe Ihre Sorge, kann Sie aber beruhigen, weil offenbar ein Missverständnis vorliegt. Bei uns ging kürzlich das Gerücht um, dass es an der Anzahl der TEs liege, ob eine Regelbehandlung oder Intensivbehandlung verschlüsselt werden könne. Laut den Informationen aus meinem Link ist das klar falsch. Eine Intensivbehandlung setzt die Erfüllung eines von 7 Merkmalen voraus, die in der Psychosomatik wie bei uns praktisch nie vorkommen. Also dürfte es nur darum gehen, ob der Code 9-605.1 für über 2 bis 4 TE oder 9-605.2 für über 4 TE genutzt werden darf. Wie viel das dann in Geld ausmacht, hab ich allerdings nicht herausfinden können.

    Vielleicht klären sich all diese Missverständnisse in der nächsten internen PEPP-Fortbildung.

    NICHT GEMACHT UND NICHT DOKUMENTIERT : KEINE KOSTEN - KEIN GELD
    NICHT GEMACHT UND DOKUMENTIERT: BETRUG
    GEMACHT UND NICHT DOKUMENTIERT: KEIN GELD - ABER KOSTEN
    GEMACHT UND DOKUMENTIERT: KOSTEN - ABER AUCH GELD ;)

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Die zitierte Passage ist ja klasse formuliert, und beantwortet mir die zweite Frage.

    Bezugnehmend auf meine erste Frage habe ich bereits einen Kurs im Rahmen meiner Approbationsausbildung besucht und dort gelernt, dass eine beweissichere Dokumentation im Sinne des §630f BGB einen aktuellen Befund, ein Thema, eine Intervention und ein Ergebnis beschreibt. Außerdem dokumentiere ich meine Aufklärung, wenn ich Verordnungen anpasse, das Aushändigen von Formularen und ggf. wichtige Gedanken zum therapeutischen Prozess. Dazu kommen ggf. Hausaufgaben und Therapieziele. Das mache ich über meine Gruppen- und Einzeltherapie. Vermute ich richtig, dass PEPP eine qualitative Dokumentation wie oben voraussetzt oder reicht eine quantitative (bspw. KW10: 2 Einzel a 50 Minuten und 1 Gruppe a 100 Minuten)?

    Gegeben sei eine vollstationäre psychosomatische Krankenhausbehandlung. Jeder Patient erhalte in der Regel pro Woche 2 Einzelgespräche a 50 Minuten und 2x Gruppenpsychotherapie (in der Regel 14 bis 18 Patienten, 2 Psychologen / Ärzte leiten diese Gruppe, 100 Minuten). Natürlich möchte der Träger des Krankenhauses wirtschaftlich überleben und daher Intensivbehandlungen statt Regelbehandlungen abrechnen können. Dabei kursiere das Gerücht, dass Gruppenpsychotherapie pro Woche mit etwa 0,5 TE pro Patient angerechnet werden könne (8x25 Minuten Therapie geteilt durch Anzahl der Patienten). Das würde bedeuten, dass die 100 Minuten Einzel pro Woche mit 4 TE zu Buche schlagen, die 200 Minuten Gruppe mit 0,5 TE.

    Stimmt dieses Gerücht? Falls ja, wäre das eine massiven Entwertung eines effektiven Therapieverfahrens, der Gruppenpsychotherapie. Falls nein, was ist richtig (Quelle?)?

    Ich habe eine sehr grundlegende Frage, die ich mir auch mit ausführlicher Google-Recherche mangels Wissen, wo genau ich suchen muss, nicht beantworten konnte.

    Was genau und konkret ist eine gültige Dokumentation im Sinne von PEPP? Entspricht das den gesetzlichen Vorschriften nach §630f BGB ("Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. ")?

    Bedeutet das im Umkehrschluss bspw., dass wenn eine Gruppenpsychotherapie zwar durchgeführt, aber nicht dokumentiert wird, dass die Gruppenpsychotherapie nach PEPP nicht in die Abrechnung eingehen darf, da sie keine TE erzeugt?