Beiträge von clehmann

    Hallo Herr Chandra und Herr Sommerhäuser,

    auch wenn ich nicht mehr in der Branche tätig bin, muss ich doch einmal eine Lanze für die KIS-Hersteller brechen: OP-Zeitpunkte wie "Patient und Anästhesie im Saal, Operateur fehlt" oder "Ende Lagerungsbeginn":)) sind nicht auf deren Mist gewachsen, sondern werden fast ausschließlich auf Kundenwunsch individuell eingerichtet. Hintergrund sind meist schwelende Konflikte zwischen den beteiligten Berufsgruppen und Unsicherheiten bzgl. Dokumentationspflicht, rechtlicher Absicherung und Personalbedarfsnachweis.
    Als KIS-Projektfuzzi vor Ort kann man hier nur bedingt gegensteuern. Ich habe in einigen Häusern OP-Systeme eingeführt, die interne Diskussion um die zu erfassenden Zeitpunkte war immer die Längste und Lauteste, und führte häufig zu solchen Stilblüten, wie oben genannt. Das hat nichts mit sinnvoller Dokumentation zu tun, das ist OP-Saal-Politik.

    Ausgewertet wurden dann eigentlich immer nur Schnitt-Naht-Zeit, Narkosezeit und Anästhesie-Präsenzzeit (Patientenübernahme durch ANA-Pflege bis Übergabe an Schleuse/AWR), alles andere ist in meinen Augen Datenmüll, wenn nicht gerade eine komplette OP-Reorganisation im Gange ist.
    Im Kalkulationshandbuch wird noch die Rüstzeit gefordert, die ist jedoch oft nur schwer patientenbezogen zu erfassen und sollte m.E. besser pauschal (gerne genommen: 45 min) angesetzt werden.
    Als ideale Ergänzung bietet sich die Erfassung der individuellen Personalbindungszeiten an, dazu muss aber das Einverständnis der Mitarbeitervertretung vorliegen:no:.

    Grüße
    C.Lehmann

    PS: Vom VHitG dürfen Sie nicht erwarten, dass er seine Mitglieder dazu auffordert, die Möglichkeit individueller OP-Zeiten aus der Software zu entfernen. Hier zählt das Verkaufsargument. Für die Erstellung eines verbindlichen Standards wäre auch m.E. eine Fachgesellschaft zuständig, die IT-Hersteller sind da sicher die ganz falsche Adresse. Dasselbe gilt für die Diagnosearten.
    Grüße CL

    Hallo Herr Selter!

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    Original von Selter:
    Ich habe gerade mit Frau Dr. XY vom DIMDI diesbezüglich gesprochen, die meine Meinung teilt.

    Nun, ich habe auch mit Al Jarreau darüber gesprochen, und wir sind da einer Meinung (:DGrüße an alle alten Helge-Fans).

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    Original von Selter:Sie sagt, dass trotz des Hinweises im OPS, eine Kodierung nicht sinnvoll sei. Die zusätzliche Kodierug der regelmäßig durchgeführten Anästhesie bei Gelenkmobilisierung ist redundant.

    Dann kann Sie ja dafür sorgen, dass in der neuen Version der DKR dies auch so festgehalten wird. Derzeit steht nunmal, sorry, das Gegenteil drin, und daran werde ich mich halten. Das DIMDI hat ja immerhin beratende Funktion bei der Erstellung der DKR 2002 gehabt, vielleicht dürfen sie ja noch mal mitmachen.

    Zitat

    Original von Selter:
    Sie (wir alle!) wollen ja, dass einheitlich kodiert wird. Ich schlage dann doch vor, dass bei Ihnen ab jetzt auch keine zusätzliche Kodierung mehr durchgeführt wird. ;)


    Neenee, so groß ist mein Wunsch nach Einheitlichkeit nun auch wieder nicht ;).

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo Herr Selter,

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    Original von Selter:die Hinweise im OPS-/ICD-Katalog sind nur zu verwerten, wenn keine DKR diese "topt".

    Isch weis, deshalb schrieb ich ja auch vom DKR-Primat. Ist aber hier m.E. nicht relevant.

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    Original von Selter:Die DKR ist doch nur auf der Ebene "regelmäßig/nicht-regelmäßig durchgeführt" interpretationsbedürftig.


    Ich sehe hier großen Interpretationsbedarf.
    In DKR P009a steht, dass bei Prozeduren, die normalerweise ohne Allgemeinanästhesie durchgeführt werden, diese ggf. zu kodieren ist. Der Umkehrschluss, dass die Anästhesie bei solchen Prozeduren nicht zu kodieren ist, wo sie meist angewendet wird, ist m.E. nicht zulässig.

    Zitat

    DKR P001a:"Normalerweise ist eine Prozedur vollständig mit all ihren Komponenten, wie z.B...Anästhesie..., in einem Kode abgebildet. Abweichungen davon sind in den Hinweisen beschrieben"

    Ich denke, dass die Hinweise im OPS gemeint sind, in den DKR gibt es keine explizit ausgewiesenen "Hinweise", lediglich Richtlinientext und Beispiele. Meines Erachtens widerspricht die DKR dem OPS nicht, sie unterstreicht ihn. Die Anästhesie ist bei Operationen selbstverständlich nicht, bei anderen Prozeduren, bei denen im OPS der entspr. Hinweis gegeben wird, jedoch sehr wohl zu verschlüsseln. Anders kann ich diese Kodierrichtlinie nicht interpretieren.

    Zitat


    Selter:Nicht umsonst spricht man ja von "Gelenkmobilisierung in Narkose".


    Der Kliniker schon, der OPS nicht...

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    Selter:Warum also kodieren?


    Och, nur so...Fragen unsere Stationsärzte auch immer ;).

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    Selter:Es bleibt Ihnen natürlich überlassen, so zu verfahren.


    Ich will aber, dass es alle so machen wie ich :kong::x ! Im Ernst, Ziel soll doch sein, dass alle gleich kodieren, damit man endlich aufhört, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

    Grüße
    C.Lehmann

    Guten Morgen die Herren,

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    Original von Kmies:
    Maßgeblich für die Zuordnung zu einer Fallpauschale.....ist die im Entgeltkatalog ausgewiesene Leistung in Verbindung mit der Hauptdiagnose für den Krankenhausaufenthalt, oder einer entsprechenden Diagnose...
    Die Fallpauschale ist auch bei entsprechenden Diagnosen abzurechnen, wenn die erbrachte Leistung nach Art und Aufwand der Leistung entspricht, die der FP Definition zugrunde liegt


    Der OPS passt ja, aber ich tu mich sehr schwer mit der Auffassung, die TEP-Lockerung (T84) sei eine der OSS-Fraktur (S72.3) entsprechende Diagnose (das hätte ich mal im Orthopädie-Staatsexamen erzählen sollen ;D). Beim einen handelt es sich um einen chronischen Prozess mit planbarer Behandlung, das andere ist ein Trauma und nimmt infolgedessen häufig die kostenintensiven Strukturen der Notfallversorgung in Anspruch. Und dann kommt ja noch die Osteosynthese hinzu, so dass man m.E. keinesfalls von nach Art und Aufwand vergleichbaren Leistungen sprechen kann.

    Herr Nast, bleiben Sie hart!

    Grüße
    C.Lehmann

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    Original von Selter:
    Guten Morgen Herr Trübenbach,

    8-210 Forcierte Korrektur von Adhäsionen und Deformitäten, Brisement force

    Da ich davon ausgehe, dass die Narkose auch bei Ihnen regelhaft durchgeführt wird, ist deren zusätzliche Kodierung nicht nötig.


    Hallo Herr Selter,

    ich lese aber im OPS-Hinweis unter 8-21, eine Allgemeinanästhesie sei gesondert zu kodieren. Und DKR P009a lässt mal wieder unendlichen Freiraum für Interpretationen, Assoziationen und Gefühlsduseleien ?(. Ich würde trotz DKR-Primat, regelhaft hin oder her, die 8-900 für die Narkose kodieren...

    Grüße
    C.Lehmann

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    Original von Admin:
    ...
    (für die Geriatrie müsste man ein Krückstock-Icon verwenden. Leider nicht vorhanden :-)) Als Ersatz nehme ich..., hmmm, ja vielleicht das: :banane:


    Haben Sie Ihre vereinbarten TEPs bei Oberschenkelhalsfraktur dieses Jahr noch nicht erreicht, oder warum die rutschige Banane? Mein Vorschlag für die Geriatrie: :boom: Es sieht für mich aus wie ein tanzendes Gebiss (oder was soll das sonst sein?).

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo Frau Zierold,

    die nicht akute Para-/ Tetraplegie führt, ob als HD oder als ND, immer zur Basis-DRG B60, da sie sich im Pre-MDC-Ablaufbaum befindet.
    Ausnahmen: Pre-MDC-Fälle (z.B. KMT, HTX, Langzeitbeatmete, etc.) Fehler-DRGs, HIV-Fälle oder Kinder < 1 Jahr (siehe DefMan 1.0, Bd. 1, Seiten 10 und 33-35).

    Grüße
    C.Lehmann

    Zitat


    Original von T_Buettner:

    s. DKR 0202a; wenn ausschließlich die Leukopenie behandelt wird, ist m.E. T88.8 die HD, D70 ist als ND anzugeben.

    Hallo zusammen,

    das sehe ich etwas anders, ich verstehe die Exklusiva im ICD-10 so, dass die T88.7 oder T88.8 nur anzugeben sind, wenn die UNW anderenorts nicht klassifiziert sind. Zu Beginn des Abschnitts "T80-T88" findet sich zusätzlich noch das Exklusivum "Unerwünschte Nebenwirkung von Arzneimitteln und Drogen".
    Da die Leukopenie D70 sehr wohl eine eigene Klassifikationsentität darstellt, ist sie m.E. als HD zu kodieren. Dort findet sich auch die Ätiologie "arzneimittelinduziert" als Inklusivum. Die DKR helfen hier, wie so oft, nicht weiter.
    Ansonsten denke ich ebenso wie HerrNötzel, dass das Malignom in der Praxis fast immer die HD sein wird.

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo Frau Zierold,

    wie Sie ja selbst schon richtig vermuten, muss als HD diejenige Diagnose angegeben werden, die den stationären Aufenthalt verursacht hat, und dies ist nun mal beim besten Willen nicht die Kopfplatzwunde, da nützt m.E. auch eine freie Interpretation von DKR 1909a nichts.

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo die Herren Jacobs und Rembs,

    ursprünglich war ich auch Anhänger der Lösung B, hat auch gewissen Charme, aber damit kommen Sie in Schwierigkeiten, wenn Sie Herrn Lechthalers Problem zu lösen versuchen, denn ein Relativgewicht von 0,001 oder sogar <0 kann sicher nicht die Kosten eines Behandlungstages decken. Stur, wie ich bin, bleibe ich bei meiner Interpretation des Textes, und vermute hinter der Mißverständlichkeit ganz böse Absichten der Verfasser.

    Gute Nacht
    C.Lehmann