Beiträge von clehmann

    Hallo Herr Kleinschmidt,

    Herr Selter und Herr Blaschke haben zwei Programme genannt, die Screenshots erstellen können. Sehr komfortabel finde ich das auch von Herrn Selter eingesetzte Printkey, das allerdings nur noch in der auf 30 Nutzungstage beschränkten Pro-Version als Shareware im Internet steht. Auf Wunsch kann ich Ihnen gerne Freeware-Version 4.0 (von 1998 ) zumailen, welches noch ohne Einschränkung läuft und m.E. alle benötigten Funktionen bietet.

    Grüße
    C.Lehmann

    Zitat


    Original von Jaschik:
    Schlechte Qualität wird sich am Markt nicht durchsetzen setzt aber voraus, das diese sichtbar wird. Dafür müßten Instrumente/Benchmarks entwickelt werden. D.h. man bräuchte eine gewisse Qualitätsvorgabe seitens des Gesetzgeber (gerade in der Startphase) und jedes Krankenhaus könnte anhand der eigenen Kostenstruktur DRG´s anbieten. (Um da die Chancengleichheit der Krankenhäuser zu gewährleisten, müßte allerdings die Finanzierung der Investitionen innerhalb der DRG´s erfolgen.) Dann müßten diese Benchmarks veröffentlicht werden (Berichte/Internet) und die Nachfrager könnten sich die günstigsten/besten aussuchen.

    Hallo Herr Jaschik,

    diese Qualitätsvorgaben gibt's schon, festgelegt im Neunten Abschnitt (§§ 135-139) des SGB V. Mag Ihnen als WiWi-Student evtl. noch nicht bekannt sein, für alle in Krankenhäusern Beschäftigten ist die sog. "Qualitätssicherung nach §137" ein [mark=red]knallrotes[/mark] Tuch, was hauptsächlich an der immensen Mehrarbeit für die Ärzte und der miserablen Koordination auf oberster Ebene liegt.
    Grundsätzlich sind dort und in den zugehörigen Vereinbarungen aber schon viele Ihrer Forderungen bzgl. Vorgaben und Veröffentlichung (ab 2005) von Qualitätsmerkmalen für die Zukunft festgelegt.
    Man fragt sich nur: Sind es die Qualitätsberichte nach §137 Abs. 6 oder doch eher die KTQ-Zertifizierung, die Oma Krause die Entscheidung erleichtern, wo sie sich die Galle entfernen läßt :teufel:?

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo,

    die Suche nach dem DRG-Datensatz und einem Adressaten nimmt (mal wieder) komödienartige Züge an. Auf der Homepage der DKG findet man hier den derzeitigen Sachstand. Kurz gesagt: Vor September wird nichts definitiv geklärt sein und deshalb nichts geliefert werden können.

    Grüße
    C.Lehmann

    Zitat


    Original von Scholz:
    Theoretisch müsste es doch möglich sein, zunächst unter Vorbehalt abzurechnen, und erst 2005 die Endrechnung zu machen. Bereits im März 2004 könnte bereits ein korrigierter BFW ermittelt werden, da dann der mengenadaptierte CM für Deutschland bekannt ist (Ausgleich 1).

    Die sich aus einer Verfeinerung des DRG-Systems ergebenden Ausgleiche (veränderte RGs) wg. medizinischem Fortschritt, Rightcoding, Änderung der Kostenstruktur, könnten spätestens Anfang 2005 ausgeglichen werden (Ausgleich 2).

    Hallo Dr. Scholz,

    Anfang des Jahres war ein Artikel im Downloadbereich (ich kann ihn leider nicht mehr finden), der die kostenträgerseitige Problematik der späten Mehrerlösausgleiche zum Thema hatte. Tenor: Durch Mehrerlösausgleiche, die teilweise erst mehr als 1 Jahr später überhaupt quantifiziert und fällig werden könnten, nämlich wenn die BFW-Berechnungsgrundlage für den Zeitraum vorliegt, würden die Kassen endgültig in den Ruin getrieben. Die über Monate sich anhäufenden Zinsverluste gingen in den sieben- bis zweiundvierzigstelligen ;) Bereich. Ein recht einseitiger Artikel, aber so habe ich ihn in Erinnerung.
    Auch wenn es in Ihrem Vorschlag nicht nur um Mehrerlösausgleiche geht, das Grundkonzept des (zu) späten Ausgleichs ist das Selbe. Denn Ihr Ausgleich 1 im März 2004 betrifft auch 14 Monate alte Fälle von Jan. 2003.
    Ich befürchte daher, Ihre Vorschläge werden zumindest bei den Kostenträgern auf wenig Gegenliebe stoßen. Auch Abschläge werden bei allen Beteiligten schwer verhandelbar sein, denn niemand im Gesundheitswesen hat Lust, hohe Beträge über Monate zinsfrei vorzuhalten.
    Oder?
    Würde mich über kaufmännisch fundierte Kommentare freuen, denn ich bin nur Mediziner, die Ökonomie muss ich noch dringend lernen!

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo zusammen,

    über den Sinn einer standardisierten QS in einem System mit pauschalisierten Entgelten braucht man m.E. nicht zu streiten. Ohne geht es nicht.
    Aber: In Anbetracht der Zeit, die den Krankenhäusern und SW-Herstellern großzügig und mit einer arroganten Kommentarlosigkeit gewährt wird, um all die unausgegorenen Änderungen umzusetzen, die neue Kataloge mit sich bringen, noch bevor die Vorvorigen überhaupt fehlerfrei implementiert werden konnten, kann einem schon die V. jugularis ext. anschwellen.
    Wer in diesem Zusammenhang noch das Wort "Sanktionen" in den Mund nimmt, sollte mit manueller Nacherfassung nicht unter 2000 QS-Bögen bestraft werden. :angry:zzwhip.gif

    Im Übrigen: Von Qualitätssicherung kann man m.E. nur sprechen, wenn diese nicht am Krankenhausausgang aufhört. Aber ich will nicht ins Träumen über eine integrierte Patientenversorgung geraten...

    Grüße
    C.Lehmann

    OT!

    Zitat


    Original von PatKlein:
    ...denn in keinem vernünftigen Staat zählt das Nähen einer Kopfplatzwunde als Operation!!!


    Hallo Frau Klein,

    wo wir schon mal beim klugsch... sind: Welches sind denn "vernünftige Staaten"? Ist es tatsächlich so, dass "unvernünftige" Staaten wie z.B. Kongo, Sri Lanka oder Zimbabwe das Nähen einer Kopfplatzwunde noch als OP zählen? Gerade dort zählt doch sowas als Bagatelle! Wenn allerdings noch ein paar Minensplitter dazukommen... :teufel:
    /OT

    Zitat


    Original von PatKlein:
    Wartet doch alle in Ruhe auf den deutschen Grouper, kann sich doch jetzt nur noch um ein paar Wochen handeln. Um kodieren würde ich niemals, versucht hinterher mal, diese "hausgemachten" Kodier-(Betrugs-)- regeln wieder weg zu bekommen.


    Ich rechne nicht mit einem deutschen Grouper in den nächsten sechs Monaten, ansonsten sehe ich das Ganze genauso.

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo Herr Konzelmann,

    ich will ja nicht sagen, dass wir den ganzen Tag an der Wand schlafen! Hauptsächlich müssen wir uns aber um die Qualität des Inputs kümmern. Die Qualität der Grouping-Software liegt nicht in unserer Verantwortung (zum Glück!).
    Mir ist nicht ganz klar, was Sie mit "Fehlerquote" im Zusammenhang mit dem Thema des Threads meinen. Fehler-DRGs? Das kann man abfangen, wenn Kodierfehler die Ursache sind, da haben Sie natürlich recht, das ist unser Job. Unterschiede im Grouping-Ergebnis unterschiedlicher Grouper? Hier sehe ich derzeit keine Möglichkeit und auch noch keinen Grund, einzugreifen.
    Es sei denn, Sie mögen die Warteschleifenmusik der SW-Hersteller :)).

    Grüße
    C.Lehmann

    Liebe Kollegen,

    man sollte m.E. nicht zuviel Zeit in die Analyse derartiger Fehler-DRGs investieren, man kann viel sinnvoller z.B. derweil Fußball gucken oder in der Sonne liegen. Warum soll ich Fehler suchen und beheben, die offensichtlich in den sehr individuellen Mapping-Tabellen der SW-Hersteller begründet liegen? Dies äußert sich ja nicht nur in leicht zu filternden Fehler-DRGs, auch Nicht-Fehler-DRGs werden aus dem selben Grund von unterschiedlichen Groupern unterschiedlich ermittelt. So lag bei uns der CM von Kodip und 3M mit exakt den selben Daten um 10% auseinander. Was wollen Sie denn dagegen tun, solange es noch keine deutschen DRGs oder zumindest eine verbindliche Mappingtabelle gibt?confusedbig.gif

    Irgendwann wird es offizelle deutsche Versionen geben, dann kann man immer noch auf Fehler- und Ungereimtheitensuche gehen, sicherlich sehr erfolgreich.

    Begeisterten Fehlersuchern empfehle ich http://www.movie-mistakes.com.

    Grüße
    C.Lehmann:sleep:

    Zitat


    Original von Selter:
    Ich glaube, hier hat sich Herr Jacobs nicht auf den Inhalt der Kodierrichtlinie, sondern auf die Tatsache bezogen, dass die Kassen, den Diabetes als klassische Fehlbelegungsdiagnose betrachtend, für stationäre Fälle mit HD E--.-0 (Diab. mell., nicht entgleist) keine Kostenübernahme geben wollen. Das Vorliegen einer entgleisten Stoffwechsellage (und deren Kodierung) möge ihre Chancen steigern.

    Hallo,

    das entspricht nicht meinen Erfahrungen, aber die sind diesbezüglich auch noch begrenzt. Mit einer klassischen Folgeerkrankung als ND darf auch der nicht entgleiste DM kein Problem bei der Kostenübernahmeerklärung darstellen. Im Übrigen muss ich meine Einschätzung der Entgleisung mit irgendwas begründen oder belegen. Was mach ich denn da?

    Grüße
    C.Lehmann

    Zitat


    Original von cjacobs:
    Als Hauptdiagnose ist natürlich jeder Diabetes entgleist (was hat er sonst vollstationär bei Ihnen verloren?).


    Das ist nicht ganz richtig, da laut DKR 0401a ein DM immer als HD anzugeben ist, wenn er selbst oder seine Komplikationen (pAVK, Nephropathie, Retinopathie, etc.) ursächlich für die stat. Aufnahme sind. In keinem Fall muss der DM als Hauptdiagnose "entgleist" sein, was auch immer darunter zu verstehen ist. Die DKR als Standardwerk der Diabetologie :)) erläutert diesbezüglich, die "Entgleisung" beziehe sich auf die Stoffwechsellage (ach, nee!) und sei retrospektiv festzustellen.
    Meine Meinung dazu: Für die Tonne.

    Grüße
    Christian Lehmann

    [OT]
    Schwestern und Brüder,

    die ursächlich für die Darstellungsprobleme Verantwortlichen würde ich weniger in der katholischen Kirche vermuten, eher im Umfeld nordamerikanischer Protestanten, Presbyterianer, Kreationisten, TV-Evangelisten und sonstiger Anhänger des derzeitigen US-Präsidenten.

    Ich lese immer wieder überrascht, dass sich zahlreiche amerikanische IT-Fachleute und Naturwissenschaftler zu Religionen bekennen, die aus der Sicht der meisten Mitteleuropäer unglaublich anachronistische Glaubensinhalte und -vorschriften, wie z.B. den Kreationismus, oder sehr sexualitätsfeindliche Ansichten vertreten.

    Aber: Der Weg zum funktionierenden DRG-System wird auch bei uns nur dem offenbart, der den wahren Glauben hat angel2.gif!

    Grüße
    C.Lehmann
    [/OT]