Hallo
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Original von ToDo:
Ich habe gehört, dass es einen Vorschlag der Länder gab, die 100,- € nur beizubehalten, wenn sie im Falle einer Prüfung, die tatsächlich zu einer Rechnungskürzung führt, auch vom Krankenhaus zu zahlen sind (also absolut gerechterweise eine Zahlung nach dem Verursacherprinzip!). Das soll letztlich dazu geführt haben, dass sämtliche Befürworter der in den Eckpunkten verankerten einseitigen Regelung plötzlich eher für eine komplette Streichung waren. Ein Schelm, der Böses dabei denkt...
Das halte ich, ehrlich gesagt, für ein Gerücht. Die 100 € sollten eine Aufwandspauschale darstellen, die ganz sicher auch in der Höhe für die Krankenhäuser gerechtfertigt wäre. Finden Sie mal jemanden, der Lust und Zeit hat, die Akte eines dreimonatigen Intensivaufenthaltes zu kopieren, weil ein (pflichtbewusster) Kassenmitarbeiter den MDK mit einer Prüfung beauftragen muss, da ihm die Anzahl der verabreichten EKs auffällig erscheint. :d_neinnein:
Wäre der entstehende Aufwand auf Kassenseite vergleichbar, dann wären auch 100 € angemessen. Nur: Wäre das der Fall, dann bestünde das Problem der Massenprüfungen nicht...
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Original von ToDo:
In diesem Sinne Ihnen allen ein besinnliches Weihnachtsfest
Dem schließe ich mich gerne an
Grüße
C.Lehmann