Beiträge von clehmann

    Hallo Herr Sommerhäuser,

    auch meinen herzlichen Glückwunsch zum Töchterchen und alles Gute! Und immer schön eiteitei machen ! :f_troest:

    Sehe ich den BBFW richtig, wenn ich davon ausgehe, dass ab 2010 zunächst der 20%-Konvergenzschritt vorgenommen wird und dann landesindividuell die Tariferhöhungsrate obendrauf gepackt wird? Oder ist die Tariferöhung etwa schon im BBFW drin? Kann eigentlich nicht sein, oder?

    Danke und Grüße
    C. Lehmann

    Hallo r.heger,

    klingt plausibel und hat bei uns bisher immer gereicht. Um ein Symptom als HD zu kodieren, fordert die DKR, dass \"nur das Symptom behandelt wird\". Daraus lese ich, dass sobald auch nur die unwichtigste weitere Erkrankung mitbehandelt wird oder Aufwand verursacht, dieses Symptom nicht mehr HD sein kann. Auf diese Argumentaton habe ich bisher weder von den Kassen noch vom MDK jemals Widerspruch erfahren.

    Grüße
    C.Lehmann

    Hohoho, Bern!

    Zitat


    Original von bern:
    Nebenbei: Das BMG hat zwar ziemliches Gewicht, es ist aber nicht der Gesetzgeber. Und auch für die SG ist so eine Aussage nicht unbedingt verpflichtend.

    da fällt mir gleich ein anderes BMG-Schreiben aus dem Jahr 2005 ein. Für die einen war es nur die persönliche Meinung eines Ministerialrates, für andere war es das \"lex feriae\" (Beurlaubungsgesetz) und damit Grundlage für Forderungen nach Fallzusammenlegung jeglicher Art. :d_zwinker:

    Auch wenn mich als KH-Mensch dieses BMG-Schreiben freut, Gesetzescharakter haben sie alle nicht, darauf weisen Sie ganz zu Recht hin.

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo,

    Zitat


    Original von Nichtraucher:
    Bleibt die Frage, wie mit Fällen verfahren wird, die regulär gruppiert eine DRG mit RG haben, nach Zwischengruppierung allerdings eine unbewertete DRG oder die dann nicht gruppierbar sind (961Z). Aus beiden Datensätzen rauslassen?

    würde ich auch so machen, dürften nach Anwendung der InEK-Hinweise nur wenige Fälle sein.


    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo Nichtraucher,

    Zitat


    Original von Nichtraucher:
    Wie wir der (hausindividuelle) Katalogeffekt berechnet?

    - effektiver CM oder std.- CM? (oder ...CMI?)
    - mit / ohne Fallzusammenführung?
    - mit/ohne teilstationäre(n) Fällen?
    - mit/ohne unbewertete(n) §6-DRGs?

    Gibt es irgendwo eine verbindliche Vorschrift zur Ermittlung dieses Wertes?

    Eine verbindliche Vorschrift gibt es meines Wissens nicht. Wir berechnen den Katalogeffekt als eff. CM-Veränderung der Ist-Fälle mit dem aktuellen Grouper im Vgl. zum Übergangsgrouper (nach Überarbeitung gemäß InEK-Hinweisen). FZL werden berücksichtigt, teilstationäre bewertete DRG ebenfalls, die §6-DRG jedoch nicht, hier kann es definitionsgemäß keinen Katalogeffekt geben, da die Bewertungen hausgemacht sind.

    Für interne Zwecke sollte das reichen. Viel schwieriger mit Blick auf die Budgetverhandlung ist aber doch die Frage, ob der Ist- oder der Vereinbarungs-Katalogeffekt als Grundlage für die Ermittlung der Leistungsveränderung herangezogen wird. Die Überleitung der Vereinbarung in den neuen Katalog ist eine scheußliche Arbeit, die besorgt bei uns inzwischen jedoch ein SW-Tool, dessen Ergebnis auch von den Kassen akzeptiert wird. Grundlage für die neue Vereinbarung war dann bei uns bisher der Ist-Katalogeffekt, die Abweichungen vom Vereinbarungs-KE waren auch nur minimal.

    Geholfen?

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo,

    ich finde leider das Korinthenkacker-Smilie nicht, dennoch will ich hier kurz meinen Senf loswerden: Auch zahlreiche Nicht-Fehler-DRG sind nicht nach PCCL gesplittet, dennoch wird der PCCL ermittelt. Die Fehler-DRG und die Neugeborenen-DRG stellen insofern Ausnahmen dar, als dass sie in der CCL-Matrix auf die Spalte 0 verweisen, was dazu führt, dass die Matrix keine Anwendung findet und im Ergebis Sie natürlich Recht haben, der PCCL ist immer Null. Nur mit dem Split hat das nichts zu tun.

    Wollte nur auch mal wieder was schreiben... :biggrin:

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo,

    hat jemand eine Idee, wie die stationäre Lymphozytenfremdspende zur Abrechnung gebracht werden kann? Die Hauptdiagnose Z52.08, die m.E. als Einzige in Frage kommt, ist unzulässig, sagt mein Grouper... :d_gutefrage:

    Danke und Grüße
    C.Lehmann

    Hallo

    Zitat


    Original von ToDo:
    Ich habe gehört, dass es einen Vorschlag der Länder gab, die 100,- € nur beizubehalten, wenn sie im Falle einer Prüfung, die tatsächlich zu einer Rechnungskürzung führt, auch vom Krankenhaus zu zahlen sind (also absolut gerechterweise eine Zahlung nach dem Verursacherprinzip!). Das soll letztlich dazu geführt haben, dass sämtliche Befürworter der in den Eckpunkten verankerten einseitigen Regelung plötzlich eher für eine komplette Streichung waren. Ein Schelm, der Böses dabei denkt...

    Das halte ich, ehrlich gesagt, für ein Gerücht. Die 100 € sollten eine Aufwandspauschale darstellen, die ganz sicher auch in der Höhe für die Krankenhäuser gerechtfertigt wäre. Finden Sie mal jemanden, der Lust und Zeit hat, die Akte eines dreimonatigen Intensivaufenthaltes zu kopieren, weil ein (pflichtbewusster) Kassenmitarbeiter den MDK mit einer Prüfung beauftragen muss, da ihm die Anzahl der verabreichten EKs auffällig erscheint. :d_neinnein:

    Wäre der entstehende Aufwand auf Kassenseite vergleichbar, dann wären auch 100 € angemessen. Nur: Wäre das der Fall, dann bestünde das Problem der Massenprüfungen nicht...

    Zitat


    Original von ToDo:
    In diesem Sinne Ihnen allen ein besinnliches Weihnachtsfest


    Dem schließe ich mich gerne an

    Grüße
    C.Lehmann