Liebes Forum,
Wieder geht es um die Frage: was ist Aufwand und rechtfertigt eine ND?
I)
In unserer Inneren Klinik gibt es bei cardiologischen Pat. immer wieder das Problem der Abwägung, ab wann eine hypertensive Entgleisung vorliegt und wann nicht. Bei einmaligen manifesten Entgleisungen, welche zur Aufnahme führten ist der MDK hier meist ablehnend und nimmt I10.00 (oder ähnlich).
In den DKR wird man bisher dort auch noch nicht fündig, obwohl die I10 seit 01.01.04 erweitert wurde.
Beim Diab. mell. wird angegeben, daß die Einteilung entgleist/n. entgleist erst retrospektiv zum Entlassungzeitpunkt erfolgen kann, je nachdem wie sich der Diab. mell. im stationären Aufenthalt entwickelte. Ist bei der hypertensiven Entgleisung ähnlich zu verfahren? Wie sind Eure Erfahrungen?
II)
Das leidige Thema Herzklappenvitien:
Natürlich haben unsere cardiologischen Pat. Klappenfehler, welche beim (auch für andere Krankheiten indizierten) Echo dann auffallen. Zumeist werden sie nicht operativ versorgt. Ab wann ist aber eine ND als Rechtfertigung für Aufwand möglich:
- Endocarditisprophylaxe bei pot. bakeriämischen Eingriffen?
- Beschreibung der Ursache für Herzinsuffizienz, z. B. dekompensierte Herzinsuffzienz (HD) auf dem Boden einer Aortenklappenstenose (ND) oder Mitralklappeninsuffizienz (ND). Wie sind Eure Erfahrungen?
Grüße Titus