Hallo Simmerl,
ich würde Ihnen sehr gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen helfen, leider tue ich mich aber ein wenig schwer überhaupt ihre Fragestellung zu verstehen.
Was hat zum Beispiel die DKR mit Verlegungsabschlägen zu tun? Die Neufassung des §2 der FPV regelt jetzt, dass auch für zusammengeführte Fälle Verlegungsabschläge vorzunehmen sind, sofern bei einem der Fälle eine Verlegung stattgefunden hat. Dies galt bisher eigentlich auch schon immer, jetzt gibt es dafür aber extra eine verbindliche Rechtsgrundlage. An der eigentlichen Berechnung für die Abschläge bei einer Verlegung hat sich aber nichts geändert.
Sind in ihren Beispielen die Fälle so vorgegeben, oder woher kommen die Abschlagstage?
Zum Beispiel ist bei Beispiel 1 die Gesamt-VWD nach FZF 12 Tage, die mVD 9,3. Die mVD ist also überschritten und deshalb ist kein Abschlag vorzunehmen. Wo kommen hier die 4 Tage her?
Beispiel 2 ist richtig: 1 Tag Abschlag (mVD 10,7, aufgerundet = 11; abzüglich 10 Belegtage = ergibt 1 Tag Abschlag).
Bespiel 3 ist auch richtig: 8 Tage Abschlag (mVD 14,5, aufgerundet = 15; abzüglich 7 Belegtage = ergibt 8 Tage Abschlag).
Beispiel 4 ist auch richtig: Kein Abschlag (mVD 9,3, abgerundet = 9; abzüglich 9 Belegtage = ergibt 0 Tage Abschlag).
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
MFG K. Sturm