So, wie ich den Behandlungsfall lese, ist mir die Sicht dieses MDKs fachlich und klassifikatorisch völlig unverständlich. Die Fallkonstellation ist eindeutig, die K92.2 ist definitiv der zur Aufnahme führende Sachverhalt. Ich sehe nichtmal im Ansatz konkurrierende Hauptdiagnosen. Ich empfehle, die Hauptdiagnose durchzufechten, und wenn es bis zum Sozialgericht gehen muss.
(Manchmal kann ich nur den Kopf schütteln über die Entscheidungen mancher Kollegen ...)