Beiträge von S.Stern

    Vielen Dank für die ersten Meldungen,

    der Problematik, die Herr Rembs beschreibt, begegnen wir ja immer wieder: Welcher Kode ist spezifischer: der ätiologisch korrekte (T-Kode) oder der anatomisch korrekte (hier I-Kode).

    Die S-Kodes haben für mich immer das Problem, dass sie primär ja für Traumata (abseits von medizinischen Eingriffen) bestimmt sind, und nicht für Komplikationen. Schliesslich hat der Kardiologe ja nicht mit dem Messer auf den Patienten eingestochen und dabei die Koronaratrterie verletzt. Natürlich kann man auf dem Standpunkt stehem, dass jeder invasive medizinische Eingriff (+ deren Komplikation) auch ein Trauma ist.
    Aber warum gibt es dann die T8-Kodes, und müsste man dann dann nicht bei jeder Laparotomie die S31.1 mit verschlüsseln?

    Beide von Controletti vorgeschlagenen Kodes halte ich für falsch, denn erstens war das Hämoperikard keine Komplikation des Infarkts (I23.0 sondern eine Komplikation der PTCA, und zweitens handelt es sich bei der akut-PTCA nicht um einen Herzchirurgischen Eingriff (I97.1).


    Ich hab mich momentan für die I31.2 als HD entschieden, da sie auch zur insgesamt passenden herzchirurgichen DRG führt (F07Z).

    Beste Grüße,

    Liebe Mitstreiter,

    im folgenden Fall ist mir die Wahl der Haupt und Nebendiagnosen unklar (und die Suche hier hat nichts ergeben):

    Patient kommt ins auwärtigen Krankenhaus mit Myokardinfarkt. Dort akut-PTCA mit Versuch des Stentings der filiformen LAD. Dabei Koronardissekation und Ruptur mit Bildung eines Hämoperikards und konsekutiver Perikardtamponade mit schwersten kardialem Schock.
    Nun akute Verlegung per Heli zu uns zur weiteren (operativen) Therapie (Perikardentlastung und Gefäßnaht):

    Was ist nun bei uns die Haupt- und was Nebendiagnose?:
    Zur Auswahl stehen
    T81.0?
    T81.1?
    T81.2?
    I31.2?
    I23.0?
    T82.5?

    oder hat jemand noch was anderes in petto?

    Mit der Hoffnung auf rasche Hilfe,

    Hallo rhodolith,

    es gibt natürlich keine Regel die das kodieren der Allgemeinanästhesie 8-900 verbietet (natürlich nur bei einem Eingriff üblicherweise ohne Anästhesie), wenn wärend des selben Aufenthaltes (aber voneinander unabhängig) eine Operation durchgefürt wurde (üblicherweise mit Anästhesie).
    Nur abrechnen könne sie damit nichts mehr, denn eine Erelössteigerung werden sie durch die 8-900 nicht mehr erreichen. Zumindest ist mir so eine Konstellation noch nie untergekommen, wo die 8-900 bei einem Fall mit einer Operation (üblicherweise mit Anästhesie) noch eine Veränderung der DRG zur folge hätte.

    In meinen Haus hat sich zumindest noch keine KK über die immer wieder vorkommende falsche Kodierung beschwert, bei denen die nichtanästhesiologischen Kollegen der operativen Fächer meinten, bei einer normalen OP noch die 8-900 dazukodieren zu müssen.

    Denn es gilt ja: Angezweifelt werden nur Operationen und Prozeduren, die erlösrelevant sind, egal wie offensichtlich korrekt die Kodierung ist; toleriert werden dagegen die unsinnigsten Kodierungen, solange sie der KK nichts kosten.

    Beste Grüße,

    Guten Morgen, liebe Diskussionsteilnehmer,

    ...jaja, die bösen Ärzte: provozieren mal schnell eine potentiell lebensgefährliche Elektrolytverschiebung, nur um noch einen CCL-relevante Kodierung möglich zu machen. :t_teufelboese:

    Ich Frage mich, ob Herr Kollege Klüber durch sein Geschäftsführertätigkeit schon einiges klinisch-medizinisches Wissen vergessen hat. Eine Hypokaliämie kann lebensbedrohliche Auswirkungen haben.

    Noch eine Info für alle Upcoder: Ein Nierenversagen mit Hyperkäliämie und allen was dazugehört + ZE-relevanten Nierenersatzverfahren :lach: lässt sich auch ganz einfach provozieren: Einfach dem Patienten die Getränke :i_drink: wegnehmen und keine Infusionen (insbesondere nicht intraoperativ, sind eh nicht verschlüsselbar) geben.
    Oder andersrum, viel zuviel Volumen geben und schon Haben wir bei einigen eine akute Herzinsuffizienz mit Lungenödem :biggrin: .

    Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt, liebe Kollegen. :k_biggrin:

    Lieber Herr Cramer,

    ob das rechtlich geht, weiss ich nicht, aber wenn ich Leiter der Abteilung wäre, würde ich mich aufs schärfste dagegen wehren, daß im QB meine Abteilung auf diese Weise aufgelöst wird und im Nichts aufgeht.

    Sie werden sehen, auch wenn der QB eigentlich nichts damit zu tun hat, bald werden dann die anderen Fachabteilungen kommen, wollen auch die Erlöse der ITS für sich in Anspruch nehmen (die Kosten dagegen sicher nicht) und über die Bettenbelegung verfügen. Dann können sie bald die \"Abteilung\" nicht nur im QB \"mappen\" und auflösen.

    Grüße von einem überzeugten \"intensivmediziner\".

    Liebe Kollegen, lieber Attila

    ich sehe das ähnlich wie Herr Neiser. Wichtig wäre noch zu klären, ob sogenannte \"Transfusionstrigger\" vorlagen, also klinische Zeichen einer zu geringe Sauerstofftransportkapazität wie Tachykardie, orthostatische Kollapsneigung, Tachypnoe oder AP-Beschwerden bei KHK (usw). Dann liesse sich die Stationäre Aufnahme zur EK-Gabe viel besser begründen als bei einer reinen Hb-Wert-Korrektur.

    Beste Grüße,

    Lieber Herr Cramer,

    so geht es, denke ich allen, bei denen die Betten nur aus Intensivbetten bestehen. Genau so ist es bei uns in der Klinik für Anästhesie.

    Zunächst gibt es zum Pflicht-Teil des Q-Berichts keine alternative. Klar ist dabei, dass die dargestellten Diagnosen und Prozeduren nicht das Leistungsspektrum der Abteilung abbildet.

    Der neue Q-Bericht erlaubt aber auch die Möglichkeit, in einer Extra-Liste sog. \"Kompetenz-Diagnosen und -Prozeduren\" darzustellen. Mit Hilfe dieser Möglichkeit lässt sich dann die Leistungen der Intensivmedizin ganz gut darstellen, da man hier frei in der Auswahl der Kodes (mit zugehöriger korrekter Fallzahl) ist.

    Ausserdem nehmen wir an der einer externen vergleichenden Qualitätssicherung teil, deren Ergebnisse teiweise auch im Bericht erscheinen werden. So bekommen wir eine einigermaßen gute Darstelung der Abteilung hin.

    Beste Grüße

    Lieber Stefan M. und Stefan2007,

    wenn sie so geschickt im verhandeln mit den Kassen sind, die nicht erbrachten ZE\'s aus dem Vorjahr wieder zu verhandeln, dann herzlichen Glückwunsch. In der Regel gelingt das nämlich nicht so leicht.

    Das andere Problem wurde von Herrn Zierold schon angesprochen. Duch das Verhandeln von zu hohen ZE-Zahlen bekommen sie einen neidrigeren Basisfallwert denn es gilt ja (vereinfacht):

    Gesamtbudget(stationär)= (Basisfallwert x Casemix) + ZE-Erlöse

    Da sie das Budget sicherlich nicht einfach so absenken wollen, wäre also bei weniger verhandelten ZE´s der Basisfallwert höher (bei gleichem Casemix), und jeder Patient hätte mehr Geld ins Haus gebracht. Den Basisfallwert aber wieder im nächsten Jahr dementsprechend wieder zu erhöhen wird wohl im Ramen der Konvergenzregelungen kaum möglich sein, selbst dann, wenn sie den Landesbasisfallwert von unten her ansteuern.

    Beste Grüße,

    Lieber Attila,

    ich befürchte, sie irren und der Gutachter hat hier leider Recht. Die Unterscheidung zwischen diagnostischen Verfahren kann man in den Überschriften der Hauptkapitel des OPS erkennen. Kapitel 1 und 3 = diagnostische Verfahren, Kapitel 5 und 8 therapeutische Verfahren. Insbesondere sind die diagnostische Torakoskopie und die Entnahme von PE\'s spezifisch in den Kapiteln 1-5 und 1-6 abgebildet. Die spezifischen Schlüssel zu ihrem Eingriff sind die 1-691.0 (diagnostische Thorakoskopie) + 1-581.4 (offene PE Pleura).
    Die Chirurgen verschlüsseln generell bei solchen Eingriffen lieber 5-3.. Kodes, da sie so die für den Facharzt notwendige, aber an vielen Kliniken schwierig zu erreichende Anzahl an Thoraxeingriffen generieren.

    Beste Grüße,

    Liebe Hinchrisengi,

    es ist durchaus gewollt, dasss mit den ZE für Medikamente nicht der volle Preis derselben bezahlt wird, da sonst die Gefahr besteht teure Medikamente unkritisch zu verordnen oder gar (bei großen Kliniken, die andere Preise verhandeln können) mit dem Medikament Gewinn zu machen. Damit würde dann ein ökonomischer Anreiz für die Gabe teurer medikamente gegeben werden. Daher wird über das ZE das teure Medikament nicht bezahlt, sondern nur subventioniert.

    Beste Grüße,