Beiträge von S.Stern

    Lieber Gomer,

    die Frage ist, ob die Orthopäden nicht auf Grund der Verdachtsdiagnose eine Antibiose angesetzt haben (sehr wahrscheinlich und sicherlich zu empfehlen). Dann sieht die Sache schon anders aus. Oder hat der Patient auch eine antibiotische Therapie verweigert?

    Beste Grüße

    Lieber herr Leonhardt, lieber Findus.

    Bei der Prellung (AUTSCH!) :erschreck: kann ich Findus nur recht geben. Skrotale Hämatome treten aber häufig im Rahmen von Operationen im Beckenbereich oder Punktionen in der Leiste als Komplikationen auf, da das Blut sich im Gewebe der Schwerkraft nach den Weg entlang des Leistenkanals und Samenstrangs zum Hoden hin einen Weg sucht. Dann bleint nur die T81.0.

    Beste Grüße

    Hallo ONK,

    Zitat ONK: \"Hat denn wirklich niemand eine Idee?\"

    vieleicht liegts daran, dass man aus ihrer Darstellung heraus nicht genau weiß, was sie eigentlich fragen wollen und worin jetzt genau ihr Problem besteht. Suchen sie die geeignete OPS-Ziffer für den zweiten Aufenthalt, oder die korrekte HD?
    Mit einer präziseren Fragestellung werden auch die Antworten kommen.

    Beste Grüße?

    Lieber Herr Neiser,

    zu 1.
    Auch ohne die Vorraussetzung zur Punktesammlung zu erfüllen, kann man Intensivmedizin betreiben.
    zu 2.
    Hier kommen wir der Sache schon näher. Intensivüberwachung und Intensivbehnadlung sind bei den Menschen indiziert, deren Vitalfunktionen bedroht oder schon gestört sind (Definition der DGAI)
    zu 3.
    Monitoring ist zwar ein integraler Bestandteil der intensivmedizinischen versorgung, aber sicher nicht das alleinige Kriterium.

    Sie sehen schon, die Definition \"Intensivmedizin\" bleibt schwierig.

    In der Theorie kann hierzu nur folgende Literatur empfehlen:
    \"Richtlinien für die Organisation der Intensivmedizin in Krankenhäusern\" der DKG vom 09.09.1974 (alt, aber in den Gründzügen immer noch gültig)
    Die Vereinbarungen der Fachgesellschaften zur Intensivmedizin
    Stellungnahmen der DIVI zur Strukturen in der Intensivmedizin

    Die Kassen (und viele andere) sehen das einfach praktischer: Intensivmedizinisch versorgt wird der Patient, der auf der Intensivstation liegt.Und eine Intensivstation ist eine Station, die als solche gemeldet (wo? ) ist, und organisatorisch (Arzt/Pflege/Patient-Schlüssel u.v.m.) und von der Ausstattung her als solche geführt wird. Zur apparativen Ausstattung siehe z.B. die Empfehlung der DGAI (Anästh. Intensivmed.38 (1997) 470-474)

    So einfach ist es also nicht, seine Station zur Intensivstation zu erklären, um Beatmunsgzeiten u.a. abrechnen zu können

    Ich hab da auch so meine Probleme.

    Beste Grüße

    Lieber Eddi,

    ein paar mehr Infos wären hilfreich. Welche Diagnosen wurden verschlüsselt und was war die HD? Wurde z.B. die Tetraparese zusätzlich zum Guillan-Barre-Syndrom verschlüsselt (was ich nicht unbedingt machen würde, denn sie ist ein Symptom dieser Erkrankung)?

    Beste Grüße

    Lieber Attila,

    Diacos schlägt die 5-469.x3 vor. Ich bin mir da aber nicht so sicher, ob dies als endoskopische Operation wirklich durchgeht.

    Ich würde da eher die diagnostische Endoskopie (die ja immer mit durchgeführt und bei uns auch befundet wird) mit der 1-632 verschlüsseln, und dazu noch die spezifische 8-125 für die Duodenalsondenanlage. Ich finde, das trifft es besser.

    Beste Grüße

    Lieber Herr Hellekamps,

    Ein Kodierungsvorschlag:

    Sepsis (ohne Erreger):
    A41.9 + R65.1! (in der Annahme, es bestand zumindest ein Kreislaufversagen)
    ZVK-Infektion:
    T82.7 + Erregercode z.B. B95.7! (koag. neg. Staphylokoken, Staph epi).

    Ich weiss nicht, warum sie daran zweifeln, das die ZVK-Infektion die Krieterien ener ND erfü+llt. Sie haben sie doch Antibiotisch behandelt, und damit einen therapeuttische Aufwand gehabt. Das reicht doch immer.

    Ansonsten sehe ich es genauso wie Herr Schulz. ZVK-Infektionen sind ja nicht der seltenste Grund für einen Sepsis. Dann würde die Kodierung folgendermaßen aussehen:

    A41.1 (oder anderen erregerspezifischen Sepsiskode)+ R65.1! + T82.7.
    Den Erregerkode (z.B. B95.7!) können sie dann sowohl an den A-Kode, wie auch an den T-Kode hängen (oder auch an beide), je nach Lust und Laune.

    Beste Grüße,

    Liebe murx

    Zitat


    Original von murx:
    ...außerdem stehen Monitoringcodes nicht für sich allein, sondern sind mit Zugangs- oder Punktionscodes zu verbinden...

    Wie kommen sie denn darauf? Auch für die Monitoringkodes gilt die DKR P001f und was dort unter Prozedurenkomponenten steht.

    Zitat


    Original von murx:
    Denken Sie an Prozeduren in Kapitel 1, für die eine Vorbereitung, ein Funktionsraum, eine Anästhesiebereitschaft, eine Reanimationsmöglichkeit benötigt wird im Gegensatz zu bettseitig durchführbaren Prozeduren wie 5-572.1. ...

    Auch ghier gilt ja oben genannte DKR. Eine Anästhesie ist, laut Hinweis unter der Überschrift von Kapitel 1 ja extra zu kodieren, und Reanimationsmöglichkeiten sollten generell im ganzen KH vorhanden sein.

    Sie vermischen hier etwas:
    Die OPS-Einteilung orientiert sich ja nicht nach dem Ressourcenverbrauch und der OPS Katalog gibt dies auch nicht vor. Er ist ein medizinischer Katalog, kein ökonomischer. So können diagnostische Verfahren durchaus aufwendiger sein, als therapeutische. Das muss sich dann in den DRGs (dies ist eion ökonomischer Katalog, kein medizinischer) abbilden (und der tut es im großen nund ganzen ja auch).

    Nochmals das Prinzip zu Fallpauschalen:

    Aus medizinischen Informationen (ICD10, OPS, Alter Beatmungszeit.....=) wird eine ökonomisch möglichst homogene Fallgruppe erzeugt (DRG)

    Beste Grüße

    Liebe Murx, lieber Herr Horndasch,

    wenn ich hier schon als Experte (ungefragt) genannt worden bin, will ich auch meine Meinung zu diesem Thema äussern.
    Eigentlich ist es ganz einfach, ein Blick in den OPS-Katalog genügt, wenn man nicht nur die Kodes sich ansieht, sondern auch die dazugehörigen Überschriften und Hinweise der jeweiligen Kapitel.

    Über 8-92 bis 8-93 steht Patientenmonitoring. Die 8-932 ist also korrekt, wenn der Pulmonalsikatheter mit all seinen Möglichkeiten und egal ob mit, oder ohne kontinuierlichen HZV und SvO2 zum Monitoring eines (z.B. postoperativen oder septischen) Patienten benutzt werden. Dass dieser Code übrigens nicht vergütungsrelevant ist, wundert nicht, denn schliesslich hat noch keinen Studie einen positiven Effekt auf das Outcome von Intensivpatienten durch einen Pulmonaliskatheter beweisen können, im gegenteil (Todesfälle durch Arrhytrhmien und Pulmonalarterienrupturen). Ich halte diese Monitoringmöglichkeiten bei bestimmten Patienten auch für sehr sinnvoll (wobei ich das TEE vorziehe), aber das Inek wird sicher keinen finanziellen Anreiz setzten, vermehrt solche teuren Katheter (insbesondere welche mit kont. HZV oder SvO2) einzusetzen.

    Die 1-273.1 steht dagegen im kapitel: 1-27 Diagnostische Untersuchungen des Herzens, kathetergestützt. Hier sind also diagnostische Untersuchungen gemeint (dauer meist wenige Minuten bis Stunden, konkrete Erhebung von momentanen Werten und Befunden, oft sogar ambulant), und kein Patientenmonitoring (dauer meist mehrere Stunden bis Tage, Betrachtung insbesondere des Verlaufs von Werten unter Therapie auf Intensiv).

    Also, der einzig gültige \"amtliche\" Katalog ist hier m.E. eindeutig.

    Beste Grüße