Beiträge von S.Stern

    Lieber gk,

    eine solche Bestätigung der DGAI oder des BDA habe ich noch nie gesehen, und hat sicherlich auch keinen wirklichen zertifizierenden Charakter, da DGAI und BDA eine solche Zertifizierung ja auch nicht offiziell anbieten. Die Vorrausetzungen für die Erfassung der intensivmedizinischen Koplexbehandlung stammt ja auch nicht von DGAI/BDA, sondern von der DIVI.
    Überzeugender für den MDK sind Personalverteilung, Dienstpläne und eine Stationsbegehung.

    Beste Grüße

    Lieber gk,

    ich kann ihnen nicht ganz folgen. In wieweit \"zertifiziert\" die DGAI oder der BDA Intensivstationen (ist mir als Mitglied beider Verbände neu). Und in wieweit hat dies dann mit dem MDK zu tun?
    Haben sie vielleicht eine Bestätigung der DGAI gemeint, dass ihre ITS die Vorraussetzungen zur Kodierung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung erfüllt?

    Beste Grüße

    Lieber Adi,

    hier werden zwei verschiedene Dinge vermengt.
    Zunächst einmal: Patienten die weniger als 24 Stunden (Aufnahmezeitpunkt bis Verlegungszeitpunkt) auf der ITS liegen, bekommen keinen 8-980.- Kode. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Patienten vor, oder nach Mitternacht verlegt werden, die Gesamtzeit muss nur >24h sein.
    Das andere ist die Erfassungsperiode bei einem Aufenthalt vonn mehreren Tagen. Die Punkte werden immer für das Zeitintervall von 0:00 bis 24:00 Uhr erechnet. Ausnahme ist hierbei der Aufnahmetag (hier vom Aufnahemzeitpunkt bis Aufnahemzeitpunkt + 24h). Dadurch kommt es am zweiten Tag zur überlappung der Zeiträume, was aber so vorgesehen ist.

    genaueres siehe hier(speziell Seite 4): http://www.divi-org.de/pdfs/OPS-Statement_03_11_2004.pdf

    Beste Grüße

    Hallo Findus,

    Als Anästhesist möchte ich folgendes zu diesem Fall bemerken:
    Hypästhesien und Kraftminderung in den Beinen bei Lumbaler PDA sind häufige Nebenwirkungen die regelhaft vorkommen und meistens in Kauf genommen werden, da der postoperative Schmerz ja auch kein gerade angenehmes Erlebnis ist. natürlich kann man dies als so unangenehm empfinden, dass der PDK gezogen werden sollte. Wenn dann die Symptomatik rückläufig ist(die Schmerzen werden wohl zugenommen haben), ist ein neurologisches Konsil eigentlich nicht indiziert. Daher ist es schon sehr fraglich, ob hier überhaupt eine Komplikation vorliegt.
    Wenn man die Symptomatik als Komplikation wertet, kommt hier eigentlich nur die T88.5 in betracht, da sie die Ursache am spezifischten beschreibt. Die R-Codes sind ja nur bei Syptomen zu verwenden, für die sich keine Ursache (Diagnose!) finden lässt, und die G82.2 ist für eine länger andauernde neurologische Erkrankung gedacht. Ausserdem bestand ja keine wirkliche Paraparese oder -plegie.

    Beste Grüße,

    Lieber Herr Schulz,

    In München wird die intramuskuläre Botoxinjektion ambulant gemacht, und teilstationär mit den Kassen (nach entsprechender Verhandlung natürlich) abgerechnet. Das Botox wird dabei per Rezept von den Patienten (oder Angehörigen) über eine Apotheke besorgt. Dies ist zumindest meine Erfahrung als Patientenvater.

    Beste Grüße,

    Lieber Elrip,

    hierzu müsste mal ein neurologischer Kollege in seine Leitlinien nachschlagen. Nur kurz zur Klärung ihrer Frage: Handelt es sich hierbei um diagnostische Punktionen zur Gewinnung von Liquor (wieviel?), oder wird irgendwas in den Liquor injiziert?
    Als Anästhesist kann ich hierzu nur Sagen, dass Liquorpunktionen zur Spinalanästhesie durchaus regelhaft bei ambulanten Operationen (mit adäquater postoperativer Überwachung bis zur wiederherstellung einer normalen Neurologie) durchgeführt werden, und sich also allein daraus keinen Notwendigkeit einer stationären Versorgung ableiten lässt.

    Beste Grüße,

    Liebe Diskussionsteilnehmer,

    Herr Schaffert, wir belächeln niemanden :p und auch bei uns wird nur auf der ITS beatmet, und das ist auch gut so!
    Ob die Kodierunng von Beatmungszeiten an den Aufenthalt auf einer ITS gebunden ist, ist sicher deshalb bisher nicht geregelt worden, weil sich bisher wohl keiner vorstellen wollte, dass Patienten auf Normalstationen beatmet werden.
    Ich weiss auch nicht, was die Pneumologen ihres Hauses reitet, lieber MiChu, dies unbedingt machen zu wollen. Das Personal ist dort meistens weder medizinisch noch technisch ausreichend geschult und erfahren, noch sind die medikolegalen Aspekte absehbar. Dies als IMC-Station zu bezeichnen ist völlig unsinnig, denn diese zeichnen sich ja gerade dadurch aus, das die Patienten intensivmedizinisch versorgt, aber nicht beatmet werden. Nebenbei wird gegen fast sämtliche Leit- und Richtlinien aller Intensivmedizinischen Gesellschaften verstossen.
    Patienten, die respiratorisch so schlecht sind, dass sie intermittierend beatmet werden müssen, gehören meines Erachtens nach immer auf eine ITS.Ich hoffe, sie haben ein gut organisiertes Notfall-Hausalarm-System und eine gut arbeitende Rechtsabteilung.
    Der mir bekannte letzte Versuch in meinem Haus ein \"Intensivzimmer\" auf einer Normalstation einzurichten, endete in der Feststellung des Todes des Patienten durch das hauseigene Herzalarmteam. Nach Auslesen der Monitor-Daten war der Patient bei Benachrichtigung des Teams bereits mehrere Stunden asystol!

    Nichts für ungut und beste Grüße,

    Liebe Mitstreiter,

    der Lagerungskode ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die im OPS-katalog detailiiert beschrieben sind. Dabei ist der wesentlich erhöhte personelle und zeitliche Aufwand entscheidend. In sofern hat der MDK recht, wenn er die \"übliche\" Lagerung bei analgosedierten beatmeten Patienten nicht als Lagerungstherapie im Sinne des OPS-Katalogs gelten lässt. Dies wurde hier übrigens schon mehrfach diskutiert (man nutze die Suchfunktion).
    Völlig unverständlich ist allerdings das Argument, dass, nur weil beatmet wird, generell kein Lagerungskode mehr benutzt werden darf. Wo soll denn das stehen? Wenn die im OPS-Katalog genannten Vorrausetzungen erfüllt sind, wie es beim von Schneggchen genannten Fall mit Schlingentisch wohl ist, kann selbtsverständlich dieses kodiert werden, egal ob beatmet, oder nicht.
    Man erinnere den MDK daran, dass unter anderem der Kode deswegen eingeführt wurde, um die aufwändigen regelmässigen Bauchlagerungen im Luftkissenbett bei schweren ARDS sachgemäß abbilden zu können. Und die Patienten sind ja wohl immer beatmet.

    Beste Grüße

    Hallo Jaemon,

    eine \"inspiratorische\" Partialinsuffizienz ist was neues, herzlichen Glückwunsch an die Kollegin des MDK.
    Nun mal in Ernst: Der Unterschied zwischen Partial- und Globalinsuffizienz liegt darin, dass in einem Fall in der BGA partiell nur der O2 oder der CO2 wert verändert ist, im anderen Fall global beides. Im Kode ist aber keine Rede von Partial-, oder Global- (oder inspratorsich), und nur weil die MDK-Kollegin ein neuen Begriff erfindet, der im ICD-10-Thesaurus nicht existiert, den unspezifischen Kode zu fordern, ist völlig unsinnig. :a_augenruppel:

    Beste Grüße,