Lieber MiChu, lieber Herr Joswig,
darüber, dass das Ende des Weanings oft schwer festzulegen ist und dies eher eine klinische Entscheidung ist, als eine an irgendwelchen einzelnen Fakten festzumachende, habe ich mich hier schon mehrfach geäussert.
Alerdings geht es dabei imer noch um \"Beatmungszeiten\". In den DKR 1001f steht nun mal eindeutig:
Zitat
...Die Berechnung der Dauer der Beatmung endet mit einem der folgenden Ereignisse:
- Extubation
- Beendigung der Beatmung nach einer Periode der Entwöhnung
Anmerkung:
Für Patienten mit einem Tracheaostoma(...)gilt:
.... Die Berechnung der Beatmungsdauer ist in diesem fall zu dem Zeitpunkt beendet, an dem die maschinelle Beatmung eingestellt wird.
- Entlassung, Tod oder Verlegung....
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Ein hinzuaddieren der Stunden, in denen noch die Beatmungsmaschine am Bett steht, aber kein Beatmungsintervall mehr folgt, erscheint mir völlig willkürlich. Weaning bedeuted ja: Entwöhnung von der maschinellen Beatmung. Dies ist erfolgreich gelungen, nachdem der Patient das letzte mal die Beatmungsmaschine benötigt hat, auch wenn man vielleicht zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiss, ob er sie vielleicht doch noch mal benötigt, und sie deswegen noch stehen lässt.
Das Kriterium, dass die Maschine dann noch ungenutzt am Bett steht, kann hier nicht gelten. Schliesslich gibt es ja auch ITS mit an jedem Beatmungsplatz fest eingebauten Maschinen (hier geht dann nur das sog. \"Innenleben\" in die Aufbereitung, und wird daher ausgetauscht).
Und wie Herr Joswig dann noch von 3 - 5 Stunden ungenutzter Maschinenzeit auf die pauschale Addition von einem Tag (24h) kommt, ist für mich wirklich nicht mehr nachzuvollziehen.
Ich befürchte dass diese zusätzliche \"Beatmungs\"-Zeit sozialgerichtlich keinen Bestand haben wird.
So ist es nun mal bei den Beatmungs-DRGs, mal hat man Pech und liegt knapp unter der Grenze zur nächten DRG, mal hat man Glück, und liegt knapp drüber.
Und nochmals zum CPAP: Bitte benutzt die Begriffe exakter. Reines CPAP ist keine Beatmung (ausser bei Neugeborenen) sondern eine Spontanatmung gegten einen Wiederstand (positiv airway pressure). Nur CPAP+DU (Druckunterstützung) ist als Beatmung laut DKR zu werten.
Mit freundlichen Grüßen